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Asiatische Hornisse melden: Portale aller Bundesländer
Wo Sie die Asiatische Hornisse in jedem Bundesland melden, warum ein Foto Pflicht ist, was seit 2025 gilt und wer ein Nest beseitigt. Tabelle aller 16 Wege.
Lesezeit etwa 9 Minuten · Stand 08.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Meldepflicht für Bürger gibt es nicht. Die Länder bitten trotzdem um jede Sichtung mit Foto, weil die Meldungen das Monitoring und die Nestsuche steuern.
- Jedes Bundesland hat einen eigenen Meldeweg: ein Portal des Landesamts, ein von der Landesverwaltung beauftragtes Portal oder eine E-Mail-Adresse. Die Tabelle unten nennt alle 16.
- Seit Frühjahr 2025 gilt die Art bundesweit als etabliert und weit verbreitet. Die Behörden müssen Nester nicht mehr beseitigen; auf Privatgrund lässt der Eigentümer das Nest auf eigene Kosten von Fachleuten entfernen.
- Vor jeder Bekämpfung muss die Art sicher bestimmt sein, weil die heimische Hornisse besonders geschützt ist. Nordrhein-Westfalen verlangt dafür eine Meldung mit Fotobeleg im Neobiota-Portal.
Die Asiatische Hornisse melden Sie beim Landesamt oder Meldeportal Ihres Bundeslandes, mit Foto und möglichst genauem Fundort. Eine Pflicht dazu haben Sie nicht, aber die Meldung ist der einzige Weg, auf dem Nester gefunden und die Ausbreitung verfolgt werden. Seit 2025 hat sich die Lage verändert: Die Art gilt als weit verbreitet, Behörden beseitigen Nester nicht mehr, und auf Privatgrund ist der Eigentümer am Zug. Dieser Artikel erklärt, was das bedeutet, und nennt die Meldewege aller 16 Länder.
Rechtslage seit 2025 in drei Sätzen
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) steht seit dem 3. August 2016 auf der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten. Das Bundesamt für Naturschutz führt sie für Deutschland als etabliert. Seit Frühjahr 2025 ist sie bundesweit als weit verbreitet eingestuft, womit nach Artikel 19 der Verordnung die Managementphase gilt: Die Länder müssen die Ausbreitung steuern und Schäden begrenzen, aber nicht mehr jedes Nest beseitigen.
Für Sie heißt das: Die Naturschutzbehörde kommt nur noch, wenn der Schutz der Biodiversität es erfordert, etwa in Schutzgebieten. Hessen formuliert es klar: Seit Frühjahr 2025 haben die Behörden keine Pflicht zur Nestbeseitigung mehr, auf Privatgrund müssen Eigentümer die Entfernung selbst veranlassen und bezahlen. Nordrhein-Westfalen sagt dasselbe und ergänzt, dass die Bekämpfung erst nach eindeutiger Artansprache erfolgen darf und nur von Fachleuten durchgeführt werden sollte, also von Schädlingsbekämpfern oder geschulten Imkern. Wie die Art erkannt wird und warum das so wichtig ist, erklärt der Beitrag des Fachbetriebs in den Quellen; hier geht es um das Melden.
Eine Meldepflicht für Bürger gab es nie als Gesetz, und die Erwartung der Länder, jedes Tier zu melden, hat sich mit der Managementphase gelockert. Trotzdem bitten alle Landesämter weiter um Meldungen. Je weiter nördlich und östlich Sie wohnen, desto wichtiger ist Ihre Meldung, weil dort noch einzelne Nester gefunden und entfernt werden können, bevor sich die Art festsetzt.
Warum das Foto Pflicht ist
Die heimische Hornisse (Vespa crabro) ist nach § 44 BNatSchG besonders geschützt. Wer sie mit der Asiatischen Hornisse verwechselt und tötet, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro. Deshalb verlangen alle Portale ein Foto. Hessen verwirft Meldungen ohne Bild, Baden-Württemberg lässt das Formular ohne Foto gar nicht abschicken, und Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass vor einer Tötung die Tiere durch eine Meldung mit Fotobeleg im Neobiota-Portal sicher identifiziert sein müssen.
Zum Erkennen reichen drei Merkmale: Die Asiatische Hornisse ist fast schwarz, trägt ein orangegelbes Band am Hinterleibsende und hat auffällig gelbe Beinenden. Die heimische Hornisse ist rotbraun und gelb gezeichnet, etwas größer und hat rotbraune Beine. Fotografieren Sie aus sicherer Entfernung, möglichst mit einem Größenvergleich, und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort. Wie die Hornisse geschützt ist und wann Sie dort die Naturschutzbehörde brauchen, steht unter Hornissen: besonders geschützt.
Meldewege aller Bundesländer
Jedes Land hat seinen eigenen Weg festgelegt. Die Tabelle nennt die Stelle, den Weg und was Sie beachten müssen. Stand ist Oktober 2026; prüfen Sie im Zweifel die Seite des Landesamts, weil Portale wechseln. Wo kein Link steht, ist der Weg eine E-Mail-Adresse oder ein Portal, dessen Adresse Sie in der NABU-Übersicht in den Quellen finden. Die Portale von Hessen und Sachsen-Anhalt nehmen Meldungen nur mit Foto, Ton- oder Videodatei an; bei Neobiota Nord sind Fundort und Datum Pflicht, Fotos lassen sich hochladen.
| Bundesland | Zuständige Stelle | Meldeweg |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesanstalt für Umwelt (LUBW), Prüfung durch die Landesanstalt für Bienenkunde | Online-Meldung der LUBW, Foto Pflicht, nur Funde in Baden-Württemberg |
| Bayern | Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), Institut für Bienenkunde | Meldeplattform BeeWarned der LWG, Menüpunkt „Meldung (Bayern)“, ohne Registrierung; Erklärung auf der Seite der LWG; nicht an Landratsämter melden |
| Berlin | Senatsverwaltung für Umwelt, Hymenopterendienst | E-Mail an kontakt@hymenopterendienst.de |
| Brandenburg | Meldestelle beim Landesverband Brandenburgischer Imker (laut NABU-Übersicht) | E-Mail an vvmeldung@imker-brandenburgs.de |
| Bremen | Meldeportal Neobiota Nord (Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels) | Fundmeldung bei Neobiota Nord, Fundort und Datum Pflicht, Fotos hochladen |
| Hamburg | Meldeportal Neobiota Nord oder Umweltbehörde | Fundmeldung bei Neobiota Nord oder E-Mail an invasive-arten@bukea.hamburg.de |
| Hessen | Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) | Meldeformular des HLNUG, nur über das Portal, Foto Pflicht; Hinweise auf der Seite des HLNUG |
| Mecklenburg-Vorpommern | Meldeportal Neobiota Nord | Fundmeldung bei Neobiota Nord |
| Niedersachsen | Meldeportal Neobiota Nord; Ansprechstellen NLWKN und Institut für Bienenkunde Celle | Fundmeldung bei Neobiota Nord |
| Nordrhein-Westfalen | Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) | Erfassungsformular im Neobiota-Portal NRW, Foto Pflicht; Hintergrund auf der Artseite des LANUK; zusätzlich die Untere Naturschutzbehörde |
| Rheinland-Pfalz | Landesamt für Umwelt, Artenfinder-Serviceportal | Meldeaufruf im Artenfinder |
| Saarland | Umweltministerium | Velutina-Meldeportal velutina-saar.de oder E-Mail an asiatische-hornisse@umwelt.saarland.de |
| Sachsen | Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie | E-Mail an artenerfassung.lfulg@smekul.sachsen.de |
| Sachsen-Anhalt | Landesamt für Umweltschutz (LAU) | Meldeformular des LAU, Nachweis per Foto Pflicht |
| Schleswig-Holstein | Meldeportal Neobiota Nord | Fundmeldung bei Neobiota Nord |
| Thüringen | Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) | E-Mail an poststelle@tlubn.thueringen.de |
Zwei Hinweise zur Tabelle. Erstens: Daneben gibt es private Plattformen, die Meldungen sammeln und an Imker weitergeben. Sie sind keine Behörden und ersetzen die Meldung beim Land nicht. Zweitens: Für die Nestbeseitigung auf Ihrem Grundstück ist keines dieser Portale zuständig. Sie liefern die Bestätigung der Art, den Rest organisieren Sie mit einem Fachbetrieb.
Was nach der Meldung passiert
Ihre Meldung landet in der Datenbank des Landes. Dort prüft eine Fachstelle das Foto. In Baden-Württemberg übernimmt das die Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim, in Bayern die Koordinierungsstelle am Institut für Bienenkunde und Imkerei der LWG, in Hessen das HLNUG. Bestätigte Nester erhalten eine Kennung und erscheinen auf der Fundkarte des Landes. Hessen leitet Nestmeldungen an das zuständige Regierungspräsidium weiter, beantwortet Einzelmeldungen aber nicht. Bayern meldet sich zurück und schickt bei einem Nest qualifizierte ehrenamtliche Nestentferner, Einzelsichtungen gehen an regionale Imkervereine, die Suchteams bilden.
In Nordrhein-Westfalen erwartet das LANUK, dass Beobachtungen von Königinnen im Frühjahr und deren Tötung ebenfalls im Portal eingetragen werden. Die Nestbeseitigung läuft dort mechanisch: Das Nest wird abgesaugt, die Tiere werden anschließend durch Vereisung oder Verbrennung getötet. Kieselgur ist nicht mehr zulässig, und die Wirkstoffe, die im Freiland übergangsweise erlaubt waren, sind seit Ende 2024 verboten. Das ist ein Grund mehr, kein Nest selbst anzugehen: Es fehlen die Mittel, und ein Nest mit mehreren Tausend Tieren verteidigt sich.
Nest gefunden: wer macht was
Sitzt das Nest auf Ihrem Grundstück, sind Sie als Eigentümer verantwortlich und tragen die Kosten. Sie beauftragen einen Schädlingsbekämpfer oder einen geschulten Imker Ihrer Wahl. Als Mieter informieren Sie Vermieter oder Hausverwaltung und melden das Nest zusätzlich beim Land. Sitzt das Nest an einer Schule, Kita oder einem anderen öffentlichen Gebäude, gehört die Meldung an das Ordnungsamt der Stadt, weil die Gefahrenabwehr dort liegt und nicht bei der Naturschutzbehörde. Nester auf Flächen von Forst, Landwirtschaft oder Gewerbe erfordern die Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer.
Einige Länder haben die Nestentfernung zeitweise gefördert, Baden-Württemberg zum Beispiel mit einem festen Betrag je Nest in einem begrenzten Zeitraum des Jahres 2026. Ob und wie lange solche Programme laufen, steht auf den Seiten der Landesministerien und ändert sich jährlich. Fragen Sie vor dem Auftrag nach, ob Ihr Land aktuell fördert und welche Nachweise dafür nötig sind, meist eine Nest-Kennung aus dem Meldeportal und Fotos vor und nach der Entfernung.
Was Sie nicht tun sollten: Fallen aufstellen. Handelsübliche Lockstofffallen fangen auch heimische Insekten, darunter die besonders geschützte Europäische Hornisse. In Nordrhein-Westfalen ist ihr Einsatz ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht zulässig, Baden-Württemberg untersagt sie ebenfalls. Zur Nestsuche verwenden Fachleute Locktöpfe mit süß-alkoholischer Flüssigkeit, an denen einzelne Tiere markiert und beim Rückflug beobachtet werden. Welche Regeln für Fallen allgemein gelten, steht unter Wespenfalle: erlaubt, welche, womit.
Wie weit die Art schon ist
Der erste deutsche Nachweis stammt aus dem Jahr 2014 aus Waghäusel in Baden-Württemberg. Inzwischen ist die Art nach Angaben des NABU in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Hessen und in Nordrhein-Westfalen stark verbreitet, in Hamburg, Bremen und Berlin gibt es Einzelfunde. In Bayern wurde 2022 das erste Tier im Landkreis Main-Spessart dokumentiert; dort stieg die Zahl der entfernten Nester von fünf im Jahr 2023 über 19 im Jahr 2024 auf 33 im Jahr 2025. Hessen meldet für 2025 eine flächendeckende Etablierung und rechnet 2026 mit weiterer Ausbreitung.
Die Art ist für Menschen nicht gefährlicher als die heimische Hornisse, ihre Stiche sind vergleichbar. Das Problem ist ein anderes: Sie jagt Honigbienen und andere Insekten vor den Fluglöchern und setzt Imkereien unter Druck. Deshalb kümmern sich in vielen Ländern Imkerverbände um die Nestsuche. Wenn Sie eine Sichtung zusätzlich im Radar melden, sehen Ihre Nachbarn, dass die Art in der Gegend angekommen ist, und der Schädlingskalender zeigt, in welchen Monaten Königinnen, Primärnester und große Sommernester zu erwarten sind. Die amtliche Meldung beim Land ersetzt das nicht.
Rechtslage auf einen Blick
- Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten: Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) steht seit dem 3. August 2016 auf der Unionsliste. Für weit verbreitete Arten gilt nach Artikel 19 eine Managementpflicht der Mitgliedstaaten, keine Beseitigungspflicht.
- Status in Deutschland laut Bundesamt für Naturschutz: etabliert. Seit Frühjahr 2025 bundesweit als weit verbreitet eingestuft; Naturschutzbehörden handeln nur noch, wenn der Schutz der Biodiversität es erfordert.
- Eine Meldepflicht für Privatpersonen besteht nicht. Die heimische Hornisse (Vespa crabro) bleibt nach § 44 BNatSchG besonders geschützt, deshalb ist die sichere Artbestimmung vor jeder Bekämpfung Pflicht.
Häufige Fragen
Muss ich die Asiatische Hornisse melden?
Nein, eine gesetzliche Meldepflicht für Bürger gibt es nicht. Die Landesämter bitten trotzdem ausdrücklich um Meldungen mit Foto, vor allem außerhalb der bereits stark besiedelten Länder im Südwesten. Ohne Foto kann niemand prüfen, ob es wirklich die Asiatische Hornisse war, Hessen verwirft solche Meldungen.
Wer beseitigt ein Nest der Asiatischen Hornisse?
Seit 2025 nicht mehr die Behörde. Auf Privatgrund lässt der Eigentümer das Nest auf eigene Kosten entfernen, durch einen Schädlingsbekämpfer oder geschulte Imker. Mieter informieren Vermieter oder Hausverwaltung. Nester an Schulen und Kitas gehören an das Ordnungsamt, weil Gefahrenabwehr nicht Sache der Naturschutzbehörden ist. In Bayern koordiniert die Meldeplattform ehrenamtliche Nestentferner.
Woran erkenne ich die Asiatische Hornisse?
Am fast schwarzen Körper mit einem orangegelben Band am Hinterleib und an den auffällig gelben Beinenden. Arbeiterinnen sind etwa 17 bis 25 Millimeter lang, also etwas kleiner als die heimische Hornisse, die rotbraun und gelb gezeichnet ist und rotbraune Beine hat. Nester hängen oft hoch in Baumkronen, im Frühjahr auch an Dachüberständen oder in Schuppen.
Darf ich Fallen gegen die Asiatische Hornisse aufstellen?
Davon raten die Landesämter ab, in Nordrhein-Westfalen ist der Einsatz ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht zulässig. Handelsübliche Lockstofffallen fangen auch heimische Insekten, darunter die besonders geschützte Europäische Hornisse. Zur Nestsuche verwenden Fachleute Locktöpfe, an denen Tiere nur markiert und nicht getötet werden.
Was passiert nach meiner Meldung?
Das Landesamt oder die beauftragte Stelle prüft das Foto. Bestätigte Nester werden auf der Fundkarte vermerkt und an die zuständige Behörde oder regionale Nestentferner weitergegeben. Eine persönliche Antwort gibt es nicht überall, Hessen weist darauf ausdrücklich hin. In Bayern und Baden-Württemberg erhalten Melder eine Rückmeldung, ob es die Asiatische Hornisse war.
Quellen
- Bundesamt für Naturschutz: Unionsliste invasiver Arten (Art. 4), Status je Art
- LANUK NRW, Neobiota-Portal: Asiatische Hornisse, Maßnahmen und Meldung
- HLNUG Hessen: Asiatische Hornisse melden
- Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau: Vespa velutina, Meldung und Nestentfernung
- NABU: Die Asiatische Hornisse in Deutschland, Meldeadressen je Bundesland
Fachliche Quellen
- Asiatische Hornisse erkennen: Merkmale und Regeln (S. Wagenschwanz GmbH, Hagen, Fachbetrieb)
- Wespennest oder Hornissennest? Arten erkennen (Knipp, Neumann & Co. GmbH, Bochum, Fachbetrieb)
Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.
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