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Hornissen: besonders geschützt, wann melden, wer hilft

Hornissen dürfen nicht getötet, ihre Nester nicht zerstört werden. Wann Sie die Naturschutzbehörde brauchen, was Hornissenberater tun, was es kostet.

Lesezeit etwa 8 Minuten · Stand 08.10.2026

Hornissennest in einem Vogelkasten an einem Gartenbaum, eine Hornisse im Anflug
Illustration, keine Abbildung zur Artbestimmung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hornisse steht in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung und ist besonders geschützt: Sie darf nicht gefangen, verletzt oder getötet werden, ihr Nest nicht beschädigt oder zerstört werden.
  • Eine Meldepflicht für Hornissennester gibt es nicht. Melden sollten Sie ein Nest dann, wenn es an einer kritischen Stelle sitzt, und zwar bei der Unteren Naturschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
  • Umsetzen oder beseitigen darf ein Hornissennest nur, wer eine Ausnahmegenehmigung hat (§ 45 Abs. 7 BNatSchG). Die Gebühr liegt je nach Stadt bei etwa 30 bis 75 Euro, Hornissenberater kommen meist kostenlos oder gegen einen kleinen Unkostenbeitrag.
  • Hornissen sind friedlich, ihr Stich ist nicht gefährlicher als der einer Wespe, und das Volk stirbt im Herbst ab. Meist reicht es, Abstand zu halten und bis Oktober zu warten.

Hornissen sind besonders geschützt. Das ist mehr als der allgemeine Schutz, der für jede Wespe gilt: Hornissen dürfen nicht getötet und ihre Nester nicht zerstört werden, auch nicht mit einem vernünftigen Grund. Wer ein Nest umsetzen oder beseitigen lassen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde. Eine Meldepflicht gibt es nicht, aber einen guten Grund, bei einem Nest an der falschen Stelle früh die richtige Stelle anzurufen.

Was der besondere Schutz bedeutet

Die Hornisse (Vespa crabro) steht in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung. Damit greift § 44 Abs. 1 BNatSchG: Es ist verboten, den Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten, und es ist verboten, ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Das Nest ist eine solche Fortpflanzungsstätte. Der Unterschied zur Deutschen oder Gemeinen Wespe liegt darin, dass bei Hornissen ein vernünftiger Grund allein nicht reicht. Es braucht eine behördliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, und die darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen fehlen und sich der Erhaltungszustand der Art nicht verschlechtert. Als Gründe nennt das Gesetz unter anderem die Gesundheit des Menschen und die öffentliche Sicherheit.

Wer ohne Ausnahme ein Hornissennest zerstört, handelt ordnungswidrig. Der Rahmen nach § 69 Abs. 7 BNatSchG reicht bis 50.000 Euro, Berlin weist in seiner Artenschutz-Information Nr. 7 ausdrücklich darauf hin. Die Regelsätze der Länderkataloge liegen für den Einzelfall deutlich darunter, der hessische Bußgeldkatalog nennt für das Töten eines besonders geschützten Tieres 250 Euro und für das Zerstören einer Fortpflanzungsstätte 200 bis 500 Euro. Die Einzelheiten zu Bußgeldern und zum Unterschied zwischen allgemeinem und besonderem Schutz stehen unter Stehen Wespen unter Naturschutz.

Warum Hornissen den Schutz verdienen

Ein Hornissenvolk zählt auf seinem Höhepunkt zwischen Mitte August und Mitte September 400 bis 700 Tiere. Die Arbeiterinnen jagen für die Brut Insekten und Spinnen, nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt bis zu einem halben Kilo am Tag. Darunter sind Wespen, Bremsen, Schmeißfliegen und Stubenfliegen. Ein Hornissennest in der Nähe senkt also oft die Zahl der lästigen Wespen am Tisch. Hornissen selbst kommen nicht an Kuchen oder Grillfleisch, sie decken ihren eigenen Bedarf mit Baumsäften, Nektar und Obstsäften.

Die Tiere sind friedlich. Außerhalb des Nestbereichs weichen sie aus und stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Ein Hornissenstich ist nicht gefährlicher als der einer anderen Wespe. Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt dazu, dass selbst nach zahlreichen Stichen keine Vergiftungen mit tödlichem Ausgang zu erwarten sind. Kritisch sind nur zwei Situationen: eine Insektengiftallergie und ein Stich im Mund- oder Rachenraum. Dann ist umgehend ärztliche Hilfe nötig.

Eine Besonderheit sollten Sie kennen: Hornissen fliegen als einzige heimische Wespenart auch bei Dunkelheit. Sie werden von Eingangsbeleuchtung oder vom Fernseher hinter einem offenen Fenster angelockt. Löschen Sie das Licht, finden die Tiere ihre Orientierung wieder und fliegen davon. Ein Fliegengitter am Schlafzimmerfenster löst das Problem dauerhaft.

Wo Hornissen nisten und wie lange

Hornissen nisten bevorzugt in Hohlräumen, über und unter der Erde. Weil hohle Bäume selten geworden sind, nehmen sie Ersatz: Dachböden, Schuppen, Holzverkleidungen, Vogelnistkästen und Rollladenkästen. Das Nest besteht aus zerkautem Holz, wirkt bräunlich und hat unten ein offenes Fallloch, durch das Kot und Abfälle herausfallen. Ein Nest in einem Rollladenkasten fällt oft erst im August auf, wenn das Volk groß ist und die Einflüge sich häufen.

Das Volk lebt nur einen Sommer. Die Königin gründet das Nest im Frühjahr allein, die ersten Arbeiterinnen schlüpfen nach drei bis vier Wochen. Im Herbst löst sich der Staat auf. Die alte Königin stirbt im Oktober, die letzten Arbeiterinnen bis Anfang November, nur die begatteten Jungköniginnen überwintern geschützt im Boden oder in morschem Holz. Das alte Nest wird nie wieder bezogen. Wer ein Nest im August entdeckt, hat es in den meisten Fällen nur noch acht bis zehn Wochen vor der Haustür.

Wann Sie melden sollten und wo

Eine Meldepflicht gibt es nicht. Melden sollten Sie ein Nest, wenn es an einer Stelle sitzt, an der sich Abstand nicht einhalten lässt: an einer Kita, einer Schule, einem Pflegeheim, direkt am einzigen Hauseingang, im Rollladenkasten eines Kinderzimmers, oder wenn jemand im Haushalt eine Insektengiftallergie hat. Die richtige Stelle ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Sie sitzt meist im Umweltamt. In Berlin ist die Senatsverwaltung für Umwelt zuständig, in Bochum das Umwelt- und Grünflächenamt, in Köln die Untere Naturschutzbehörde am Willy-Brandt-Platz.

Die Behörde entscheidet nicht am Telefon über das Nest. Sie vermittelt zuerst einen Hornissen- oder Wespenberater. Das sind meist ehrenamtlich tätige Fachleute, die sich die Situation vor Ort ansehen, die Art sicher bestimmen und einschätzen, ob das Nest bleiben kann. Oft reicht es, die Flugbahn mit einem Brett oder Tuch umzulenken, einen Bereich für Kinder abzusperren oder bis zum Herbst zu warten. Erst wenn das nicht geht, stellt die Behörde eine Ausnahme aus. Dabei gilt überall dieselbe Reihenfolge: Umsetzen geht vor Beseitigen, und die Tötung eines Volks ist das letzte Mittel.

Das Ordnungsamt ist für Hornissennester nicht zuständig, die Feuerwehr nur im Ausnahmefall. Die Feuerwehr Dortmund rückt aus, wenn eine konkrete Gefahr für Menschen besteht, die sich nicht selbst schützen können, etwa in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen. Im privaten Bereich hilft sie nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt nur in besonders akuten Fällen, und der Einsatz kostet Geld. Wie Sie ein Nest Vermieter, Hausverwaltung oder Stadt melden, steht Schritt für Schritt unter Wespennest melden.

Was eine Ausnahme kostet und wer das Nest umsetzt

Für die Ausnahmegenehmigung erhebt die Behörde eine Verwaltungsgebühr nach Aufwand. Köln nennt mindestens 30 Euro und verlangt bei einer Ablehnung 75 Prozent davon. Berlin setzt für die Befreiung mindestens 72 Euro an. Die Umsetzung eines Hornissen- oder Hummelnests übernehmen in Berlin Fachleute im Auftrag der obersten Naturschutzbehörde, die dafür laut Serviceportal der Stadt einen Unkostenbeitrag von höchstens 50 Euro verlangen dürfen. In anderen Ländern übernehmen das geschulte Hornissenberater, ein Imker mit Zusatzqualifikation oder ein Fachbetrieb mit entsprechender Erlaubnis.

Ist das Nest unzugänglich und eine Umsetzung unmöglich, kann die Behörde die Beseitigung erlauben. Dann beseitigt ein beauftragter Schädlingsbekämpfer das Nest. Ein Fachbetrieb darf das nur mit der erteilten Ausnahme tun. Beauftragen Sie deshalb keinen Betrieb, der ein Hornissennest ohne Genehmigung entfernen will, und greifen Sie nie selbst zu Spray, Wasser oder Schaum. Das löst Abwehrreaktionen aus und ist bei Hornissen ohne Ausnahme ein Verstoß gegen § 44 BNatSchG.

Der Sonderfall Asiatische Hornisse

Nicht jede große Wespe ist eine heimische Hornisse. Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist seit 2016 auf der Unionsliste invasiver Arten und seit 2025 in Deutschland als etabliert und weit verbreitet eingestuft. Sie ist nicht geschützt, ihre Nester dürfen durch Fachleute beseitigt werden, und eine Meldung an das Landesportal ist ausdrücklich erwünscht. Sie erkennen die Art am fast schwarzen Körper mit einem orangegelben Band am Hinterleib und an den gelben Beinenden. Die heimische Hornisse ist dagegen rotbraun und gelb gezeichnet. Weil die Verwechslung häufig ist, verlangt Nordrhein-Westfalen vor einer Bekämpfung eine Meldung mit Fotobeleg. Die Portale aller Bundesländer stehen unter Asiatische Hornisse melden.

Wenn Sie unsicher sind, welche Art bei Ihnen fliegt, hilft ein Foto aus sicherer Entfernung. Hornissenberater, die Untere Naturschutzbehörde und das Landesportal können die Art an einem scharfen Bild meist sicher bestimmen. Ihre Sichtung können Sie zusätzlich im Radar melden, damit Nachbarn sehen, dass in der Gegend Hornissen fliegen. Das ersetzt aber keine Rückfrage bei der Behörde, wenn ein Nest an einer kritischen Stelle sitzt.

Rechtslage auf einen Blick

  • § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG: Besonders geschützte Tiere dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden; ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht entnommen, beschädigt oder zerstört werden.
  • § 45 Abs. 7 BNatSchG: Die Naturschutzbehörde kann Ausnahmen zulassen, unter anderem im Interesse der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit, aber nur, wenn zumutbare Alternativen fehlen und sich der Erhaltungszustand der Art nicht verschlechtert.
  • § 69 Abs. 2 und 7 BNatSchG: Wer ohne Ausnahme ein Hornissennest zerstört oder Hornissen tötet, handelt ordnungswidrig, Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Die Bußgeldkataloge der Länder nennen für den Einzelfall Regelsätze im Bereich von einigen hundert Euro.

Häufige Fragen

Muss ich ein Hornissennest melden?

Nein, es gibt keine Meldepflicht. Sinnvoll ist eine Meldung an die Untere Naturschutzbehörde, wenn das Nest an einer kritischen Stelle sitzt, etwa an einer Kita, direkt am Hauseingang oder im Rollladenkasten eines Schlafzimmers. Die Behörde vermittelt dann einen Hornissenberater und entscheidet über eine Ausnahme.

Wer hilft bei einem Hornissennest am Haus?

Zuerst die Untere Naturschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Sie nennt Ihnen ehrenamtliche Hornissen- und Wespenberater, die sich das Nest ansehen, die Art bestimmen und sagen, ob das Nest bleiben kann oder umgesetzt werden muss. Die Feuerwehr rückt nur bei akuter Gefahr an öffentlichen Einrichtungen aus.

Ist ein Hornissenstich gefährlich?

Nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Das Bayerische Landesamt für Umwelt stellt klar, dass selbst nach zahlreichen Stichen keine tödlichen Vergiftungen zu erwarten sind. Gefährlich wird es nur bei einer Insektengiftallergie oder bei einem Stich im Mund- und Rachenraum, dann ist umgehend ärztliche Hilfe nötig.

Was kostet eine Ausnahmegenehmigung für ein Hornissennest?

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Aufwand. Köln nennt mindestens 30 Euro, bei Ablehnung werden 75 Prozent davon fällig. Berlin nennt mindestens 72 Euro für die Befreiung und bis zu 50 Euro Unkostenbeitrag für die Umsetzung des Nests durch die autorisierten Fachleute. Dazu kommen die Kosten eines Fachbetriebs, wenn das Nest beseitigt werden muss.

Darf ich das Hornissennest im Winter entfernen?

Das Volk stirbt im Herbst ab, die alte Königin im Oktober, die letzten Arbeiterinnen bis Anfang November. Das Nest wird nie wieder bezogen. Weil es aber die Fortpflanzungsstätte einer besonders geschützten Art ist, fragen Sie vor dem Abnehmen kurz bei der Naturschutzbehörde nach. In der Regel ist das Entfernen eines leeren Nests im Winter unproblematisch.

Ist es eine Hornisse oder eine Asiatische Hornisse?

Die heimische Hornisse ist rotbraun und gelb und bis 35 Millimeter lang. Die Asiatische Hornisse ist etwas kleiner, fast schwarz, mit einem orangegelben Band am Hinterleib und auffällig gelben Beinenden. Die Asiatische Hornisse ist nicht geschützt und soll gemeldet werden, wie das geht, steht im Artikel zur Asiatischen Hornisse.

Quellen

Fachliche Quellen

Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.

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