Schädlingsradar Jetzt melden

Nutzungsbedingungen

Was Sie melden dürfen

Eigene Sichtungen von Schädlingen oder deren Spuren im Bereich der angegebenen Postleitzahl.

Was nicht erlaubt ist

Moderation

Meldungen erscheinen als Zahl je Postleitzahl, nicht einzeln. Wir prüfen Beanstandungen (Art. 16 DSA), hören bei Bedarf die meldende Person an und entfernen unzulässige Inhalte. Über eine Entfernung informieren wir mit Begründung (Art. 17 DSA), soweit uns eine Kontaktadresse vorliegt. Wiederholter Missbrauch führt zur Sperre.

Keine Behörde

Eine Meldung hier ersetzt nicht die Meldung an die zuständige Stelle Ihrer Stadt. Die Zahlen sind Meldungen, keine Tierzahlen; wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit.