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Wespenfalle: erlaubt? Welche Flüssigkeit? Welche Falle?

Wespenfallen sind nicht verboten, aber rechtlich heikel und meist wirkungslos. Was das Gesetz verlangt, welche Flüssigkeit lockt und was besser hilft.

Lesezeit etwa 9 Minuten · Stand 08.10.2026

Gartentisch im Sommer mit Glas-Wespenfalle, Kuchenteller und Wespen
Illustration, keine Abbildung zur Artbestimmung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Verbot von Wespenfallen gibt es nicht. Aber Wespen stehen unter allgemeinem Naturschutz, und eine Falle tötet ohne Auswahl. Stirbt darin eine Hornisse oder Wildbiene, ist das ein Verstoß mit Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro.
  • Das Umweltbundesamt hält Lockstofffallen für meist wirkungslos: Wespen leben in Staaten, für jedes gefangene Tier kommt Nachschub, solange Nahrung lockt. Lockstofflösungen aus dem Handel gelten als Biozidprodukte.
  • Wenn Sie trotzdem eine Falle einsetzen: nur im Spätsommer, nur gegen Deutsche und Gemeine Wespe, mit Saft, Bier oder Essigwasser, nie mit Honig, weit weg von Blüten, täglich kontrolliert und abgebaut, sobald andere Insekten darin landen.
  • Besser wirken Abdecken, Ablenkfütterung fünf bis zehn Meter vom Tisch, Fliegengitter und Ruhe. UV-Insektenvernichter gehören nicht nach draußen, dort töten sie geschützte Nachtfalter.

Wespenfallen sind nicht verboten, aber sie sind rechtlich heikel und bringen nach Einschätzung des Umweltbundesamts meist nichts. Wespen stehen unter Naturschutz, und eine Falle tötet jedes Insekt, das dem Lockstoff folgt, auch die besonders geschützte Hornisse. Wer trotzdem eine Falle aufstellen will, sollte wissen, welche Flüssigkeit lockt, wo die Falle stehen darf und wann sie wieder abgebaut gehört. Und wer das Problem lösen will, kommt ohne Falle schneller ans Ziel.

Die Rechtslage: erlaubt, aber mit Haken

Es gibt kein Gesetz, das Wespenfallen verbietet. Es gibt aber zwei Paragrafen, die jede Falle betreffen. Nach § 39 Abs. 1 BNatSchG dürfen wild lebende Tiere nicht ohne vernünftigen Grund gefangen oder getötet werden. Das gilt für jede Wespe, und eine Falle fängt und tötet. Wer sie aufstellt, braucht also einen vernünftigen Grund, zum Beispiel eine Insektengiftallergie im Haushalt oder eine Terrasse, die im Spätsommer wegen der Wespen nicht nutzbar ist. Lästigkeit allein reicht streng genommen nicht.

Der zweite Paragraf wiegt schwerer. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG dürfen besonders geschützte Arten nicht gefangen oder getötet werden, ohne Abwägung und ohne vernünftigen Grund. Dazu gehören die Hornisse, alle Hummeln und alle Wildbienen. Lockstoff unterscheidet nicht zwischen Arten. Das Umweltbundesamt schreibt, dass je nach Jahreszeit und Aufstellort auch besonders geschützte Arten in Wespenfallen sterben, und dass Ausnahmen nur die Naturschutzbehörden der Länder erteilen. Der Bußgeldrahmen für das Töten einer besonders geschützten Art liegt nach § 69 BNatSchG bei bis zu 50.000 Euro. Was Behörden in der Praxis verhängen und wie der Schutz der Arten gestuft ist, steht unter Stehen Wespen unter Naturschutz.

Für die Asiatische Hornisse gilt in Nordrhein-Westfalen eine ausdrückliche Regel: Handelsübliche Fallen sind nicht selektiv, fangen heimische Insekten einschließlich der Europäischen Hornisse, und ihr Einsatz ist ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht zulässig. Baden-Württemberg untersagt Fallen gegen die Asiatische Hornisse ebenfalls. Wer eine Falle im Spätsommer am Kaffeetisch aufstellt, bewegt sich in einer Grauzone, die mit jedem gefangenen Nicht-Zieltier dunkler wird.

Und dann ist da noch die Einstufung der Lockflüssigkeit. Im Handel erhältliche Lockstofflösungen gelten nach Angaben des Umweltbundesamts per Definition als Biozidprodukte, weil sie anlocken und töten sollen. Sie durchlaufen ein Zulassungsverfahren, meist das vereinfachte, weil die Stoffe risikoarm sind, etwa Essig. Geprüft wird dabei nur, ob der Lockstoff im Feldversuch Wespen anzieht, nicht, ob die Zahl der Wespen am Tisch sinkt.

Warum Fallen das Problem nicht lösen

Das Umweltbundesamt erklärt den Grund in einem Satz: Wespen leben in sozialen Staaten, und für jedes gefangene Tier kommen neue nach, solange Nahrung verfügbar ist. Ein Volk der Deutschen oder Gemeinen Wespe zählt im Spätsommer 4.000 bis 7.000 Tiere. Eine Falle, die am Tag zwanzig davon fängt, ändert am Flugbetrieb nichts. Sie lockt im Gegenteil zusätzliche Tiere in Ihren Garten, weil der Lockstoff weiter trägt als der Pflaumenkuchen. Der NABU ergänzt, dass die Tiere in der Flüssigkeit qualvoll sterben und dass die Fallen wahllos andere Insekten anziehen, darunter selten gewordene Schmetterlinge.

Dazu kommt die Biologie der Saison. Im Frühjahr fliegen nur Königinnen, jede einzelne ist ein ganzes Volk. Eine Falle im April fängt Königinnen aller Arten, auch der friedlichen und der geschützten. Im Hochsommer suchen Arbeiterinnen Eiweiß für die Brut, süßer Lockstoff zieht dann kaum. Erst im Spätsommer, wenn die Völker keine Larven mehr versorgen und die Arbeiterinnen Zucker für sich selbst suchen, landen Wespen in süßen Fallen. Warum das so ist, erklärt der Artikel Wespenplage: warum manche Jahre schlimmer sind.

Fallentypen im Vergleich

Wer trotz allem eine Falle einsetzen will, sollte den Typ kennen. Die Tabelle vergleicht, was der Handel anbietet, und was draußen nichts verloren hat.

TypWie sie wirktBeifangRechtlichPflege
Glasfalle mit LockflüssigkeitTiere kriechen durch eine Öffnung nach innen, ertrinkenhoch, je nach Standort auch Hornissen und Bienennur mit vernünftigem Grund, keine geschützten Artentäglich leeren, reinigen, Flüssigkeit wechseln
Kunststoff-Trichterfallewie Glasfalle, Trichter erschwert den Rückweghochwie Glasfalletäglich kontrollieren, Trichter verklebt schnell
Klebefalle gelbInsekten bleiben auf Leim haftensehr hoch, fängt alles, was fliegtfür Wespen im Freien kaum vertretbarersetzen, sobald belegt
Ablenkfütterung ohne FalleSchale mit Trauben oder Marmelade zieht die Tiere vom Tischkeiner, nichts stirbtunproblematischtäglich frisch, Schale weit vom Tisch
Wespennest-Attrappesoll ein besetztes Revier vortäuschenkeinerunproblematischaufhängen, bevor die ersten Wespen fliegen
Elektrischer UV-InsektenvernichterUV-Licht lockt, Gitter tötet durch Stromsehr hoch, vor allem Nachtfalter, Wespen kaumdraußen nicht zulässig, BundesartenschutzverordnungAuffangschale leeren

Der elektrische Insektenvernichter verdient einen eigenen Satz, weil er als Wespenfalle beworben wird. Wespen fliegen am Tag und reagieren kaum auf UV-Licht. Nachts tötet das Gerät Falter und andere Insekten, darunter besonders geschützte Arten, und genau das verbietet die Bundesartenschutzverordnung. Das Umweltbundesamt lehnt die Geräte für den Außenbereich ab, auch wenn Onlinehändler sie dafür anpreisen. Was sie drinnen gegen Fliegen taugen, steht unter Insektenvernichter und Fliegenfallen.

Welche Flüssigkeit lockt

Wenn eine Falle steht, dann mit einer Flüssigkeit, die möglichst nur die Zielarten anzieht. Bewährt ist eine süße, leicht vergorene Mischung: ein Teil Apfelsaft oder Bier, etwas Zucker, ein Schuss Essig und ein Tropfen Spülmittel. Das Spülmittel senkt die Oberflächenspannung, damit gefangene Tiere nicht auf der Flüssigkeit laufen können. Der Essig hält einen Teil der Bienen fern, die Säure meiden. Honig gehört nie in eine Falle, er lockt Honigbienen und Hummeln an, und beide sind entweder Nutztiere eines Imkers oder besonders geschützt. Auch Zuckerwasser allein ist ungeeignet, weil es Bienen anzieht.

Die Flüssigkeit wechseln Sie alle zwei bis drei Tage, bei Hitze täglich. Eine Falle voller toter Tiere stinkt und lockt Fliegen an. Füllen Sie nur so viel ein, dass der Boden bedeckt ist; mehr erhöht nur die Zahl der Opfer. Fertige Lockstoffe aus dem Handel enthalten meist ähnliche Komponenten in konzentrierter Form; achten Sie auf die Zulassung als Biozidprodukt auf dem Etikett.

Wo die Falle stehen darf und wann sie weg muss

Der Standort entscheidet über den Beifang. Nie in die Nähe blühender Pflanzen, nie neben ein Insektenhotel, nie in die Flugbahn eines Hornissennests. Weit weg vom Esstisch, mindestens fünf bis zehn Meter, sonst lockt die Falle die Wespen erst recht zu Ihnen. Am Rand des Gartens, an einer sonnigen Stelle, in einem bis zwei Metern Höhe. Prüfen Sie die Falle täglich. Landet darin eine Hornisse, eine Hummel oder eine Biene, bauen Sie sie noch am selben Tag ab. Ein Foto der Beifänge hilft, das Problem zu erkennen.

Zeitlich gilt: frühestens ab August, wenn die Völker der Deutschen und Gemeinen Wespe auf Zucker umstellen, spätestens Ende Oktober abbauen. Im Frühjahr und Frühsommer bleibt die Falle im Schrank, weil sie dann Königinnen und Arbeiterinnen aller Arten fängt und die geschützten Arten besonders gefährdet.

Was besser wirkt als jede Falle

Die Maßnahmen, die das Umweltbundesamt, der NABU und die Landesämter empfehlen, töten nichts und wirken vom ersten Tag an besser als jede Falle. Speisen und Getränke abdecken, Reste gleich wegräumen, Kindern Mund und Hände abwischen, nicht aus der Dose trinken. Eine Ablenkfütterung mit überreifen Weintrauben oder Marmelade fünf bis zehn Meter vom Tisch, beim Grillen ein Stück Wurst. Eine Sprühflasche mit Wasser gegen einzelne Tiere, nie anpusten, nie schlagen. Fliegengitter an Fenstern und Türen für die Küche. Fallobst aufsammeln, Mülleimer schließen.

Die Wespennest-Attrappe gehört in dieselbe Kategorie: Sie tötet nichts und kostet wenig. Einen wissenschaftlichen Beleg für ihre Wirkung gibt es nicht, und die lästigen Arten nisten in Hohlräumen, nicht frei hängend, sodass die Reviertheorie auf wackligen Beinen steht. Manche Nutzer berichten, dass nach dem Aufhängen im Frühjahr weniger Wespen am Tisch waren. Wer es ausprobieren will, hängt die Attrappe auf, bevor die ersten Wespen fliegen, und beobachtet. Mehr lässt sich ehrlich nicht versprechen.

Wenn ein Nest der Deutschen oder Gemeinen Wespe direkt am Haus sitzt und einen vernünftigen Grund liefert, ist die Falle ohnehin das falsche Werkzeug. Dann entfernt ein Fachbetrieb das Nest, bei Hornissen mit Ausnahme der Naturschutzbehörde. Wie Sie das Nest Vermieter, Hausverwaltung oder Behörde melden, steht unter Wespennest melden. Und wie stark das Wespenjahr in Ihrer Gegend ist, zeigt die Lage im Radar; Ihre eigene Sichtung können Sie hier melden.

Rechtslage auf einen Blick

  • § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Wild lebende Tiere dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen oder getötet werden. Gilt für jede Wespe, auch in einer Falle.
  • § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Besonders geschützte Arten wie Hornisse, Hummeln und Wildbienen dürfen nicht gefangen oder getötet werden, auch nicht als Beifang. Ausnahmen erteilen nur die Naturschutzbehörden der Länder.
  • Lockstofffallen mit Flüssigkeit aus dem Handel sind nach Einschätzung des Umweltbundesamts Biozidprodukte; die Zulassung prüft nur die Lockwirkung, nicht, ob die Zahl der Wespen am Tisch sinkt.

Häufige Fragen

Sind Wespenfallen in Deutschland verboten?

Nein, ein ausdrückliches Verbot gibt es nicht. Erlaubt ist eine Falle aber nur mit vernünftigem Grund, und sie darf keine geschützten Arten töten. Weil Lockstoff nicht zwischen Wespe, Hornisse und Wildbiene unterscheidet, sehen Naturschutzbehörden Fallen kritisch. In Nordrhein-Westfalen ist der Einsatz gegen die Asiatische Hornisse ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht zulässig.

Welche Flüssigkeit kommt in die Wespenfalle?

Eine süße, leicht vergorene Mischung: Apfelsaft oder Bier, ein Schuss Essig und etwas Zucker, dazu ein Tropfen Spülmittel, der die Oberflächenspannung senkt. Honig gehört nicht hinein, er lockt Honigbienen und Hummeln an. Der Essiganteil hält viele Bienen fern, aber nicht alle anderen Insekten.

Welche Wespenfalle ist die beste?

Keine Falle löst das Problem, das zeigt die Bewertung des Umweltbundesamts. Wenn überhaupt, dann eine Glasfalle mit enger Öffnung, die sich täglich leeren und reinigen lässt, aufgestellt im Spätsommer und weit weg von Tisch und Blüten. Eine Ablenkfütterung ohne Falle, also eine Schale mit überreifen Trauben, erreicht denselben Effekt ohne tote Tiere.

Helfen elektrische Insektenvernichter gegen Wespen im Garten?

Nein. UV-Lichtfallen locken vor allem nachtaktive Insekten wie Falter an, Wespen fliegen am Tag. Das Umweltbundesamt lehnt die Geräte für den Außenbereich ab, weil sie besonders geschützte Arten anlocken und töten, was die Bundesartenschutzverordnung verbietet. Drinnen gegen Fliegen sind sie ein anderes Thema.

Wirkt eine Wespennest-Attrappe?

Die Attrappe soll Wespen vortäuschen, dass das Revier besetzt ist. Einen wissenschaftlichen Beleg dafür gibt es nicht, und die lästigen Arten nisten ohnehin in Hohlräumen, nicht frei hängend. Manche Nutzer berichten von weniger Wespen am Tisch. Die Attrappe schadet nicht, kostet wenig und tötet nichts, mehr lässt sich ehrlich nicht sagen.

Wann darf ich eine Wespenfalle aufstellen?

Wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, also zum Beispiel eine Allergie im Haushalt oder eine Terrasse, die wegen der Wespen nicht nutzbar ist, und nur in der Zeit, in der die Deutsche und die Gemeine Wespe lästig werden, also von August bis Oktober. Im Frühjahr fängt eine Falle Königinnen aller Arten und ist tabu.

Quellen

Fachliche Quellen

Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.

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