Ratgeber › Ratten und Mäuse
Rattenplage: wann spricht man davon, was Städte tun
Rattenplage ist kein Rechtsbegriff. Woran Sie starken Befall erkennen, wie Städte mit Aktionswochen und Allgemeinverfügungen reagieren, wie Sie melden.
Lesezeit etwa 8 Minuten · Stand 08.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gesetz kennt keine „Plage“. Entscheidend ist nach § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz, ob Ratten festgestellt werden und die Gefahr besteht, dass sie Krankheitserreger verbreiten.
- Von einer Plage sprechen Behörden, wenn Ratten am Tag zu sehen sind, mehrere Tiere gleichzeitig auftauchen und Löcher, Kot und Laufwege an vielen Stellen liegen.
- Städte reagieren mit Aktionswochen (Dortmund), Allgemeinverfügungen mit Fütterungsverbot (Berlin-Neukölln 2026) und flächendeckender Bekämpfung (Hamburg).
- Eine Plage melden Sie mit genauer Lage, Fotos und möglichst mehreren Nachbarn. Zusätzlich im Radar, damit die Häufung je Postleitzahl sichtbar wird.
„Rattenplage“ steht in keinem Gesetz. Das Infektionsschutzgesetz fragt nicht nach der Zahl der Tiere, sondern danach, ob Ratten festgestellt wurden und ob die Gefahr besteht, dass sie Krankheitserreger verbreiten. Ist das der Fall, muss die Behörde handeln. Von einer Plage sprechen Städte, wenn ein Befall über einzelne Grundstücke hinausgeht und mit den üblichen Mitteln nicht mehr zu fassen ist. Dieser Artikel erklärt, woran Sie das erkennen, welche Werkzeuge Städte dann einsetzen und wie Sie eine Plage so melden, dass etwas passiert.
Woran Sie einen starken Befall erkennen
Einzelne Ratten in der Nacht am Müllplatz sind in jeder Stadt normal. Ein starker Befall zeigt sich anders. Tiere laufen am Tag über den Hof, oft mehrere gleichzeitig. Löcher mit glatten Rändern liegen an Hecken, Komposthaufen, unter Gartenhäusern und an Gullys, meist mit ausgetretenen Laufwegen dazwischen. Kot findet sich nicht an einer Stelle, sondern an vielen: im Keller, an der Hauswand, auf dem Spielplatz. Nachts hört man Nagen und Trippeln in Zwischendecken.
Für die Behörde zählt nach § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz die Gefahr, nicht das Wort. Sie bewertet Umfang und Lage des Befalls: Wie viele Tiere, wie viele Löcher, wie nah an Spielplätzen, Kitas, Märkten oder Lebensmittelbetrieben, und ob sich der Befall über mehrere Grundstücke zieht. Ein Rudel am Kinderspielplatz wiegt schwerer als dieselbe Zahl Tiere an einer Bahnböschung. Deshalb hilft es, bei der Meldung genau diese Punkte zu nennen.
Die Stadt Dortmund nennt die typischen Gründe, warum sich ein Befall so weit entwickeln kann: offene oder überfüllte Mülltonnen, Essensreste im Freien, Speisereste in der Toilette, ungeschützte Müllsäcke, falsches Kompostieren mit gekochten Speisen und Fleisch, Winterfütterung von Vögeln, Tierhaltung mit Dauerfutter im Freien, dichter Bewuchs und Bauten ohne Rattensicherung wie Keller und Ställe ohne Betonfundament. Wer drei dieser Punkte in seiner Straße findet, hat die Ursache meist schon gesehen.
Warum es plötzlich viele werden
Wanderratten vermehren sich schneller als fast jedes andere Säugetier in der Stadt. Nach Angaben des Umweltbundesamts bringt ein Weibchen bis zu sechsmal im Jahr durchschnittlich acht Junge zur Welt, die nach etwa zwei Monaten selbst geschlechtsreif sind. Entscheidend ist das Nahrungsangebot: Sobald Futter und Nistplätze reichen, wächst das Rudel, bis beides knapp wird. Ein offener Müllplatz oder ein Markt mit Essensresten kann eine Straße innerhalb weniger Monate kippen lassen.
Baustellen und Kanalarbeiten sind der zweite Auslöser. Wird ein Abwasserkanal saniert oder ein Grundstück ausgehoben, verlieren die Tiere ihren Bau und tauchen in den Nachbargärten auf, oft auch am Tag. Das sieht nach einer neuen Plage aus, ist aber eine verdrängte alte. Mehr dazu unter Ratten in der Kanalisation.
Der dritte Auslöser ist die Jahreszeit. Im Herbst wird das Futter im Freien knapp und die Tiere suchen Gebäude auf; Keller, Garagen und Ställe mit Futter werden zum Winterquartier. Wer dann die Zugänge offen lässt, hat im Frühjahr den Nachwuchs im Haus. Welche Monate für welche Art typisch sind, zeigt der Schädlingskalender.
Was Städte tun
Städte haben drei Werkzeuge, und alle drei setzen voraus, dass gemeldet wird.
Aktionszeiträume. Dortmund ruft Grundstückseigentümer jedes Jahr zu einer gemeinsamen Bekämpfung auf, 2026 vom 16. Februar bis zum 1. März. Die Idee: Wenn in einem Zeitraum viele Eigentümer gleichzeitig Fachbetriebe beauftragen und die Stadt parallel Kanalnetz und öffentliche Flächen behandelt, können die Tiere nicht ins nächste Grundstück ausweichen. Der Termin liegt bewusst im Spätwinter, bevor die Vermehrung im Frühjahr anläuft. Das 2024 gegründete Fallmanagement Rattenbekämpfung im Ordnungsamt nimmt das ganze Jahr Hinweise entgegen, koordiniert die Beteiligten und spricht betroffene Eigentümer an.
Allgemeinverfügungen. Wenn Köder nicht mehr wirken, weil das Nahrungsangebot zu groß ist, greifen Behörden zur Anordnung für ein ganzes Gebiet. Das Bezirksamt Neukölln hat im August 2026 für den Hermannplatz und die angrenzenden Flächen das Füttern wildlebender Tiere untersagt, die rattensichere Lagerung von Lebensmitteln und Abfällen angeordnet und Verstöße mit Bußgeld bis 25.000 Euro bewehrt. Begründung: starker Befall mit zahlreichen Ratten und Rattenlöchern, ein stark frequentierter Umsteigeknoten, ein Wochenmarkt mit Fleisch, Fisch und Obst, und eine Dauerbeköderung, die am Nahrungsangebot scheiterte. Die Verfügung gilt bis Ende Juni 2027.
Flächendeckende Bekämpfung. Hamburg hat seit Jahrzehnten eine Rattenverordnung. Sie verpflichtet Bürger, Ratten auf öffentlichem Grund zu melden, und erlaubt der Behörde bei erheblichem Befall in einem zusammenhängenden Gebiet eine allgemeine Bekämpfung, die auch Grundstücke ohne Befall einschließt. So lässt sich ein Rudel in einem Quartier an einem Stück bekämpfen, statt Grundstück für Grundstück hinterherzulaufen.
Wie Sie eine Plage melden
Eine Plage meldet man nicht anders als eine einzelne Ratte, nur besser. Die Behörde braucht die genaue Lage: Straße, Abschnitt, Hausnummernbereich, ob öffentlich oder privat. Dazu, was Sie gesehen haben und wann: Tiere am Tag, Zahl, Löcher, Kot, Laufwege. Fotos vom eigenen Grundstück oder vom öffentlichen Raum helfen. Keine Namen, keine Vorwürfe, die Fakten reichen.
Melden mehrere Nachbarn dieselbe Lage, wird aus einem Hinweis ein Befund. Sprechen Sie deshalb die Straße an, bevor Sie melden, oder schlagen Sie eine gemeinsame Meldung vor. Welche Stelle in Ihrer Stadt zuständig ist und ob eine Meldepflicht gilt, steht unter Ratten melden: Pflicht und Stellen. Bei Ratten im eigenen Garten gilt zusätzlich die Regel, dass der Eigentümer selbst bekämpfen lässt, siehe Ratten im Garten und das Ordnungsamt.
Tragen Sie die Sichtung zusätzlich im Radar ein. Dort wird die Häufung je Postleitzahl sichtbar, und Nachbarn, die eine Vorwarnung per E-Mail abonniert haben, erfahren, dass in ihrer Gegend mehr gemeldet wird. Die Meldung im Radar ersetzt die Meldung an die Stadt nicht, sie ergänzt sie.
Was Eigentümer bei einer Plage tun müssen
Auf dem eigenen Grundstück bleibt die Bekämpfung Sache des Eigentümers, auch während einer Aktionswoche. Bei starkem Befall ist der Fachbetrieb der richtige Weg: Er ermittelt den Befall, setzt Köderstationen oder Fallen, dichtet Zugänge ab und dokumentiert. Privatpersonen dürfen Antikoagulanzien seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr anwenden; nach den Angaben der Stadt Dortmund endet die Aufbrauchfrist am 22. Oktober 2026, danach ist für Private weder Kauf noch Anwendung erlaubt. Es bleiben mechanische Fallen, mit täglicher Kontrolle, in Schutzboxen.
Noch wichtiger als jede Falle ist das Abstellen der Ursache. Ohne Futter kein Rudel: Müll in geschlossene Tonnen, Kompost ohne Speisereste, kein Vogelfutter am Boden, Tierfutter in festen Behältern. Danach die Zugänge: Kellerfenster mit Gitter, Rohrdurchführungen und Spalten geschlossen, Rückstauklappe im Abwasser. Wie das dauerhaft hält, steht unter Löcher am Haus verschließen. Wer das in der ganzen Straße schafft, braucht die nächste Aktionswoche nicht mehr.
Rechtslage auf einen Blick
- § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz: Werden Gesundheitsschädlinge festgestellt und besteht die Gefahr, dass sie Krankheitserreger verbreiten, ordnet die Behörde die erforderlichen Maßnahmen an. Dazu gehören Maßnahmen gegen Auftreten, Vermehrung und Verbreitung.
- § 17 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz: Länder und Kommunen können per Verordnung Anzeigepflichten, Bekämpfungspflichten und Duldungspflichten für Eigentümer und Nutzer festlegen.
- Allgemeinverfügung des Bezirksamts Neukölln vom 14. August 2026 für den Hermannplatz: Fütterungsverbot, Pflicht zur rattensicheren Abfall- und Lebensmittellagerung, Bußgeld bis 25.000 Euro nach § 73 Abs. 1a Nr. 24 Infektionsschutzgesetz.
- Hamburger Rattenverordnung: Bei erheblichem Befall in einem zusammenhängenden Gebiet kann die Behörde eine allgemeine Bekämpfung anordnen, auch auf Grundstücken ohne Befall.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Ratten ist es eine Plage?
Eine Zahl gibt es nicht. Behörden bewerten die Gefahr nach Umfang und Lage: Tiere am Tag, mehrere gleichzeitig, viele Löcher, Kot in Gebäuden, Nähe zu Spielplätzen, Märkten oder Lebensmittelbetrieben. Schon eine einzelne Ratte in der Wohnung ist aber ein Fall für Vermieter und Stadt, auf die Zahl kommt es dafür nicht an.
Warum sehe ich Ratten plötzlich am Tag?
Ratten sind nachtaktiv. Tagsichtungen bedeuten meist, dass das Rudel so groß ist, dass rangniedere Tiere auf den Tag ausweichen müssen, oder dass der Bau gestört wurde, etwa durch Bauarbeiten. Beides ist ein Grund zu melden.
Was bringt eine Aktionswoche der Stadt?
Wenn viele Eigentümer in einem Zeitraum gleichzeitig bekämpfen lassen und die Stadt parallel Kanal und öffentliche Flächen behandelt, können die Tiere nicht einfach ins Nachbargrundstück ausweichen. Dortmund legt die Aktion deshalb in den Spätwinter, bevor die Vermehrung im Frühjahr beginnt.
Darf die Stadt mir verbieten, Tauben oder Enten zu füttern?
Ja, über eine Allgemeinverfügung oder eine örtliche Verordnung. Das Bezirksamt Neukölln hat 2026 für den Hermannplatz das Füttern wildlebender Tiere untersagt, weil die Dauerbeköderung gegen die Ratten am großen Nahrungsangebot scheiterte. Verstöße können dort mit Bußgeld bis 25.000 Euro geahndet werden.
Kann ich als Privatperson bei einer Plage noch Gift einsetzen?
Nein. Antikoagulanzien dürfen seit dem 1. Juli 2026 nur geschulte berufsmäßige Verwender anwenden, Restbestände von Privatpersonen sind bis zum 22. Oktober 2026 aufzubrauchen. Bei starkem Befall bleibt der Fachbetrieb, der mit Köderstationen, Fallen und Abdichtung arbeitet.
Quellen
- § 17 Infektionsschutzgesetz (Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen)
- Bezirksamt Neukölln: Allgemeinverfügung Ratten am Hermannplatz (2026)
- Stadt Dortmund: Rattenbekämpfung, Fallmanagement und Aktionszeitraum
- Stadt Hamburg: Ratten melden (Rattenverordnung, Meldepflicht)
- Umweltbundesamt: Wanderratte (Biologie, Vermehrung, Vorbeugung)
Fachliche Quellen
- Ratten am helllichten Tag: Was das bedeutet (Knipp, Neumann & Co. GmbH, Bochum, Fachbetrieb)
- Ratten vorbeugen: Schwachstellen am Haus (S. Wagenschwanz GmbH, Hagen, Fachbetrieb)
Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.
Weiterlesen
Ratten in der Stadt: warum es mehr werdenMehr Rattenmeldungen heißt nicht automatisch mehr Ratten. Was Berliner Zahlen zeigen, welche fünf Ursachen Städte nennen und was das Radar daraus macht.
Ratten melden: Meldepflicht, Stelle und AblaufRatten sind Gesundheitsschädlinge. Ob Sie Befall melden müssen, regeln Land und Stadt. Stellen je Bundesland, Inhalt der Meldung und was danach passiert.
Ratten in der Kanalisation: zuständig, melden, RegelnRatten im Kanal bekämpft der Netzbetreiber der Stadt, nicht der Anwohner. Wie Sie melden, was seit 2026 für Köder im Kanal gilt und was Sie selbst tun können.
Ratten im Garten: Muss ich das Ordnungsamt informieren?Ratten im Garten bekämpft der Eigentümer selbst. Ob Sie die Stadt informieren müssen, hängt vom Bundesland ab. Pflichten, Ablauf, Nachbarn und Kleingarten.