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Ratten im Garten: Muss ich das Ordnungsamt informieren?
Ratten im Garten bekämpft der Eigentümer selbst. Ob Sie die Stadt informieren müssen, hängt vom Bundesland ab. Pflichten, Ablauf, Nachbarn und Kleingarten.
Lesezeit etwa 8 Minuten · Stand 08.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Auf Ihrem Grundstück bekämpft die Stadt keine Ratten. Das ist Sache des Eigentümers, bei Mietern des Vermieters oder der Hausverwaltung.
- Melden sollten Sie trotzdem. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland ist das Pflicht, in vielen Städten Nordrhein-Westfalens und Schleswig-Holsteins per Ortsrecht ebenfalls, anderswo erwünscht.
- Das Ordnungsamt oder Gesundheitsamt prüft, fordert den Eigentümer auf, kümmert sich um Kanal und öffentliche Flächen ringsum und zieht die Nachbarn mit ein. Allein auf einem Grundstück ist Bekämpfung selten dauerhaft erfolgreich.
- Ursachen im Garten sind fast immer Futter: Kompost mit Essensresten, Vogelfutter am Boden, Kleintierfutter, Hühner, Teichfische. Ohne Abstellen der Ursache kommen die Tiere wieder.
Ja, in den meisten Fällen sollten Sie das Ordnungsamt informieren, und in einigen Bundesländern müssen Sie es. Was das Amt danach tut, überrascht viele: Es kommt nicht mit Ködern in Ihren Garten. Die Bekämpfung auf einem Privatgrundstück ist Sache des Eigentümers. Die Stadt prüft, fordert auf, behandelt Kanal und öffentliche Flächen in der Umgebung und sorgt dafür, dass auch die Nachbarn handeln. Genau deshalb lohnt die Meldung, selbst dort, wo sie freiwillig ist.
Wer für Ratten im Garten zuständig ist
Die Regel ist in allen Bundesländern gleich und steht so auch in den Landesverordnungen von Berlin, Bremen und Hessen: Verantwortlich ist, wer über das Grundstück verfügt. Das sind der Eigentümer, der Nutzungsberechtigte und der Besitzer. Dortmund bringt es auf seiner Seite zur Rattenbekämpfung auf den Punkt: Auf Privatgrundstücken finden durch die Stadt keinerlei Bekämpfungsmaßnahmen statt. Stuttgart formuliert es für Mieter: Eigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung sind für die Bekämpfung auf ihrem Grundstück verantwortlich.
Für Sie als Gartenbesitzer heißt das: Sie beauftragen einen Fachbetrieb oder stellen selbst Fallen auf, Sie beseitigen die Ursachen, und Sie tragen die Kosten. Für Mieter mit Garten heißt es: Sie informieren den Vermieter, der beauftragt. Wer am Ende zahlt, hängt vom Einzelfall ab, bei einem Mangel am Gebäude oder Grundstück der Vermieter, bei eingeschlepptem Befall kann er die Kosten zurückfordern. Hessen beschreibt auf seinem Serviceportal den Weg, wenn der Vermieter nicht reagiert: Dann wendet sich der Mieter mit einer Kopie seiner schriftlichen Aufforderung an das Ordnungsamt.
Wann die Meldung Pflicht ist
Ob Sie das Amt informieren müssen, regelt Ihr Bundesland oder Ihre Stadt. Die Übersicht aller Länder steht unter Ratten melden: Meldepflicht und Stellen. Für den Garten sind diese Regeln wichtig:
- Hessen verpflichtet in § 1 der Schädlingsbekämpfungsverordnung ausdrücklich auch die Eigentümer unbebauter sowie gärtnerisch genutzter Grundstücke innerhalb geschlossener Ortschaften, Befall unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen. Der Nutzgarten am Ortsrand fällt also darunter.
- Berlin nimmt seit April 2026 jeden in die Pflicht, der ein Grundstück besitzt oder nutzt: Befall unverzüglich dem Gesundheitsamt des Bezirks melden und eine Fachkraft beauftragen.
- Bremen definiert seit Oktober 2025 den Befall ab zwei Ratten und verlangt die Anzeige schon beim Verdacht. Wer vermutet, dass die Tiere vom Nachbargrundstück kommen, schreibt das in die Anzeige.
- Hamburg verlangt die Meldung für öffentlichen Grund und schreibt für Privatgrund vor, dass der Eigentümer unverzüglich für die Bekämpfung sorgt.
- Nordrhein-Westfalen hat keine Landesverordnung. Viele Städte haben eine eigene Verordnung über die Rattenbekämpfung mit Anzeigepflicht und Bußgeld bis 1.000 Euro, Hilden etwa seit 2018. Dortmund, Köln, Bochum und Essen arbeiten mit Mängelmeldern, Formularen und Fallmanagement und bitten um Meldung, ohne Bußgeld anzudrohen.
- Baden-Württemberg, Bayern und die meisten übrigen Länder überlassen es der Gemeinde. Stuttgart und Karlsruhe formulieren die Meldung als Bitte, Ditzingen als Pflicht. Ein Anruf beim Ordnungsamt klärt das in einer Minute.
Wo die Meldung freiwillig ist, bleibt sie sinnvoll. Ratten halten sich nicht an Grundstücksgrenzen. Ein Bau unter Ihrer Terrasse hat seine Futterquelle vielleicht drei Gärten weiter, und die Laufwege führen durch den Gully am Straßenrand. Die Stadt kann das Umfeld nur mitbehandeln, wenn sie von Ihrem Befall weiß.
Was das Ordnungsamt nach Ihrer Meldung tut
Der Ablauf ist in den Städten ähnlich, Halle hat ihn auf einem Faktenblatt beschrieben. Zuerst klärt das Amt, ob eine öffentliche Fläche oder ein privates Grundstück betroffen ist. Bei Ihrem Garten ist die Antwort klar, also folgt der zweite Schritt: Die Stadt fordert den Eigentümer zur Bekämpfung auf, meist schriftlich und mit Frist. In Berlin müssen Sie dem Bezirksamt anschließend den Beginn der Bekämpfung mitteilen und am Ende eine Bescheinigung der Fachkraft vorlegen.
Parallel kümmert sich die Stadt um das, was ihr gehört. Dortmund lässt die Stadtentwässerung Köderboxen in den umliegenden Kanälen setzen und behandelt das Straßenbegleitgrün. Das Fallmanagement kann Eigentümer angrenzender Grundstücke auffordern, ebenfalls tätig zu werden. Köln trennt die Zuständigkeiten nach Fläche: Privatgrund an das Amt für öffentliche Ordnung, öffentliche Flächen an das Gesundheitsamt, Kanal an die Stadtentwässerungsbetriebe.
Kommt vom Eigentümer nichts, ordnet die Behörde die Bekämpfung nach § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz an. Bußgelder stehen am Ende dieser Kette, nicht am Anfang. Wer meldet und handelt, bekommt keines.
Woher die Ratten im Garten kommen
Der Befall verschwindet nur, wenn die Ursache verschwindet. Die Städte nennen immer dieselben Anziehungspunkte, Dortmund und Hamburg ganz vorn: Essensreste auf dem Kompost, Vogelfutter am Boden, Tierfutter im Freien, überfüllte Mülltonnen, gelbe Säcke, die tagelang draußen stehen. Dazu kommen Hühnerställe und Kaninchenbuchten, Teiche mit Fischfutter, Fallobst und Gerümpel, das Unterschlupf bietet. Berlin hat diese Punkte 2026 sogar in die Verordnung geschrieben: Bioabfälle müssen für Ratten unzugänglich sein, Sperrmüll und Ablagerungen dürfen keinen Unterschlupf bieten.
Tierhaltung im Garten verdient einen eigenen Blick. Hühner, Kaninchen und Enten locken Ratten nicht wegen der Tiere, sondern wegen des Futters, das offen im Stall liegt, und wegen der Wärme unter dem Stallboden. Futter in Metallbehältern, Fütterung nur morgens, ein Stall mit festem Boden und engmaschigem Draht unter dem Auslauf nehmen den Tieren den Grund zu bleiben. Dasselbe gilt für Fischfutter am Teich und für Fallobst, das wochenlang unter dem Baum liegt.
Wie Sie den Garten dauerhaft unattraktiv machen, welche Mittel wirken und welche nur beruhigen, steht unter Ratten im Garten vertreiben. Für die Bekämpfung selbst gilt seit 2026 eine Einschränkung: Köder mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen sind seit dem 25. April 2026 nicht mehr für Privatleute im Handel und müssen bis zum 22. Oktober 2026 aufgebraucht sein. Für Sie bleiben Schlagfallen in Rattengröße in einer Schutzbox, täglich kontrolliert, und der Fachbetrieb.
Nachbarn und Kleingarten
Ratten sind ein Nachbarschaftsthema. Dortmund empfiehlt ausdrücklich, gemeinsam mit der Nachbarschaft vorzugehen. Ein Grundstück allein zu behandeln, während nebenan der Kompost offen bleibt, verschiebt das Problem um zwanzig Meter. Sprechen Sie Nachbarn an, bevor Sie das Amt einschalten, die wenigsten wissen von dem Befall. Was Sie tun können, wenn das Gespräch nichts bringt, steht unter Ratten beim Nachbarn.
Im Kleingartenverein gilt die gleiche Logik eine Nummer größer. Für die Parzelle ist der Pächter verantwortlich, für Wege, Gemeinschaftsflächen und das Vereinsheim der Vorstand. Melden Sie den Befall dem Vorstand, damit die Anlage als Ganzes mit der Stadt abgestimmt wird. Viele Vereine regeln in ihrer Gartenordnung ohnehin, dass Essensreste nicht auf den Kompost gehören und Kleintierhaltung angezeigt werden muss.
So gehen Sie vor
- Anzeichen sichern: Löcher mit fünf bis acht Zentimetern Durchmesser, Laufwege im Gras, Kot, Nagespuren. Ein Foto hilft bei jeder Meldung.
- Futter abstellen: Kompost ohne gekochte Reste, Vogelfutter nur in Futtersäulen, Tierfutter in festen Behältern, Mülltonnen geschlossen.
- Eigentümer informieren, wenn Sie mieten.
- Stadt melden: Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder Mängelmelder, je nach Bundesland. Die richtige Stelle finden Sie unter Ordnungsamt oder Gesundheitsamt.
- Bekämpfen lassen oder Schlagfallen in Schutzboxen aufstellen und täglich kontrollieren.
- Zusätzlich im Radar melden, damit Nachbarn auf der Karte sehen, dass in der Gegend etwas los ist.
Rechtslage auf einen Blick
- § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz: Die Behörde muss die Bekämpfung anordnen, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und Krankheitserreger verbreitet werden könnten. Adressat ist der Eigentümer oder Besitzer.
- Hessen, § 1 Schädlingsbekämpfungsverordnung: Eigentümer bebauter und innerorts gärtnerisch genutzter Grundstücke zeigen Befall unverzüglich der Gemeinde an und bekämpfen ihn.
- Berlin, § 7 Schädlingsbekämpfungsverordnung 2026: Lebensmittel- und Bioabfälle müssen für Ratten unzugänglich sein, Sperrmüll und Ablagerungen dürfen keinen Unterschlupf bieten.
- Bremen, § 1 und § 3 Rattenbekämpfungsverordnung 2025: Ein Befall liegt ab zwei Ratten vor, Eigentümer und Besitzer zeigen schon den Verdacht an. Vermutete Herkunft von anderen Grundstücken gehört in die Anzeige.
- Nordrhein-Westfalen: Städte wie Hilden regeln Anzeigepflicht und Bußgeld bis 1.000 Euro in ordnungsbehördlichen Verordnungen. Großstädte wie Dortmund und Köln nehmen Meldungen über Mängelmelder und Formulare entgegen.
Häufige Fragen
Kommt das Ordnungsamt und legt Köder in meinem Garten aus?
Nein. Dortmund schreibt wörtlich, dass auf Privatgrundstücken keine Bekämpfung durch die Stadt stattfindet. Das Amt fordert Sie auf, beauftragt wird ein Fachbetrieb von Ihnen. Die Stadt behandelt dafür Kanal, Straßengrün und öffentliche Flächen in der Umgebung.
Ich habe nur eine Ratte am Kompost gesehen. Reicht es, den Kompost zu entfernen?
Den Kompost umzustellen ist der wichtigste Schritt, reicht aber selten. Eine sichtbare Ratte hat meist Artgenossen und einen Bau in der Nähe. Suchen Sie nach Löchern mit fünf bis acht Zentimetern Durchmesser, Laufwegen und Kot. Finden Sie Anzeichen, melden Sie den Befall und lassen Sie bekämpfen.
Was gilt im Kleingartenverein?
Für die einzelne Parzelle ist der Pächter verantwortlich, für Wege, Vereinsheim und Gemeinschaftsflächen der Vereinsvorstand. Melden Sie Ratten dem Vorstand, der die Anlage als Ganzes mit der Stadt abstimmt. Einzelne Parzellen zu behandeln, während nebenan weiter gefüttert wird, bringt nichts.
Darf ich Vögel weiter füttern?
Hamburg rät auf seiner Seite, bei Rattenbefall auf Vogelfütterung zu verzichten, Dortmund nennt Vogelfutter als einen der Hauptanziehungspunkte. Wenn Sie füttern wollen, dann nur in Futtersäulen ohne Bodenkontakt, kleine Mengen, abends alles abräumen.
Muss ich als Mieter mit Gartennutzung selbst melden?
Informieren Sie zuerst den Vermieter oder die Hausverwaltung, das ist nach § 536c BGB Ihre Pflicht bei jedem Mangel. Der Vermieter beauftragt die Bekämpfung und meldet der Stadt. Reagiert er nicht, dürfen Sie sich selbst an das Ordnungsamt wenden, Hessen nennt diesen Weg ausdrücklich.
Quellen
- Stadt Dortmund: Rattenbekämpfung und Fallmanagement
- Stadt Köln: Ratten melden, Zuständigkeiten je Fläche
- Stadt Stuttgart: Hinweis auf Rattenvorkommen geben
- Hessischer Landtag, Drucksache 20/3589: Meldepflicht nach § 1 Schädlingsbekämpfungsverordnung
- Berlin: Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 22. April 2026, § 7 Sicherungs- und Vorbeugungsmaßnahmen
Fachliche Quellen
- Ratten im Garten: Was tun und wer ist zuständig? (Knipp, Neumann & Co. GmbH, Bochum, Fachbetrieb)
- Ratten und Mäuse bei Hühnern und Pferden (S. Wagenschwanz GmbH, Hagen, Fachbetrieb)
Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.
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