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Ratten in der Kanalisation: zuständig, melden, Regeln
Ratten im Kanal bekämpft der Netzbetreiber der Stadt, nicht der Anwohner. Wie Sie melden, was seit 2026 für Köder im Kanal gilt und was Sie selbst tun können.
Lesezeit etwa 8 Minuten · Stand 08.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Für den öffentlichen Kanal ist der Netzbetreiber zuständig: Stadtentwässerung, Stadtwerke oder Entsorgungsbetrieb. Anwohner melden, bekämpfen dürfen sie dort nicht.
- Der Hausanschluss und Revisionsschächte auf dem Grundstück gehören dem Eigentümer. Dort ist er verantwortlich, Bremen hat das 2025 ausdrücklich in seine Verordnung geschrieben.
- Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Köder mit Antikoagulanzien nur noch geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde einsetzen, nur nach festgestelltem Befall und im Kanal nur in Köderschutzstationen ohne Kontakt zum Abwasser.
- Was Sie selbst tun können: keine Essensreste und kein Fett in die Toilette, Rückstauklappe am Hausanschluss, Löcher am Haus schließen, jede Sichtung am Gully melden.
Für Ratten in der Kanalisation ist nicht der Anwohner zuständig, sondern der Betreiber des Kanalnetzes. In den meisten Städten ist das die Stadtentwässerung, ein Stadtwerk oder der Entsorgungsbetrieb. Sie melden, der Betreiber bekämpft. Die Grenze verläuft am Grundstück: Der öffentliche Kanal gehört der Stadt, der Hausanschluss mit Revisionsschacht und Rückstauklappe gehört dem Eigentümer. Seit 2026 gelten für die Bekämpfung im Kanal strenge Regeln, die erklären, warum Städte heute anders vorgehen als noch vor wenigen Jahren.
Warum die Kanalisation das Zuhause der Wanderratte ist
Das Umweltbundesamt nennt Kanalisationsanlagen an erster Stelle, wenn es den Lebensraum der Wanderratte beschreibt. Der Kanal ist frostfrei, dunkel, ungestört und führt Nahrung heran, die Menschen hineinspülen. Ratten schwimmen gut und klettern ausgezeichnet, ein Schacht mit Steigeisen ist für sie eine Treppe. Von dort aus erreichen sie Gullys, Böschungen, Hinterhöfe und über die Hausanschlussleitung auch Keller und Toiletten.
Das Futter kommt überwiegend durch das Klo. Die hessische Landesregierung hat es in einer Landtagsantwort deutlich gesagt: Essensreste dürfen auf keinen Fall über Toiletten oder das Abwasser entsorgt werden, weil sie den Ratten als Nahrung dienen. Jede Fettpfanne, jeder Teller Nudeln, der im Abfluss landet, ist eine Mahlzeit im Kanal. Dazu kommen Bioabfälle in Gullys und Lebensmittelreste, die bei Starkregen von der Straße eingeschwemmt werden.
Wer zuständig ist
| Abschnitt | Wem er gehört | Wer bekämpft | Wen Sie informieren |
|---|---|---|---|
| Straßenkanal, Sammler, Schächte, Gullys | Stadt oder Verband | Kanalnetzbetreiber mit eigenen Fachkräften oder beauftragtem Betrieb | Stadtentwässerung oder die zentrale Rattenstelle der Stadt |
| Hausanschlussleitung bis zum Anschlusspunkt | Grundstückseigentümer | der Eigentümer über Sanitär- und Fachbetrieb | Vermieter oder Hausverwaltung, bei Kanalbezug zusätzlich den Netzbetreiber |
| Revisionsschacht, Rückstauklappe, Hofabläufe | Grundstückseigentümer | der Eigentümer | wie oben |
| Toilette, Keller, Lichtschacht | Grundstückseigentümer | der Eigentümer, bei Mietern der Vermieter | Vermieter, Stadt dort, wo Meldung Pflicht ist |
Wo der Anschlusspunkt genau liegt, regelt die Entwässerungssatzung Ihrer Stadt, meist an der Grundstücksgrenze oder am ersten Schacht. Bremen hat die Verantwortung 2025 ausdrücklich in seine Rattenbekämpfungsverordnung geschrieben: Für Wartungsschächte und Anlagen auf Privatgrund ist der Eigentümer der Abwasseranlage die verpflichtete Person. In anderen Ländern ergibt sich dasselbe aus Satzung und Eigentum.
Die Städte organisieren die Meldung unterschiedlich. Köln nennt für die Kanalisation direkt die Stadtentwässerungsbetriebe, für öffentliche Flächen das Gesundheitsamt und für Privatgrund das Amt für öffentliche Ordnung. Dortmund bündelt alles beim Fallmanagement Rattenbekämpfung im Ordnungsamt, das die Stadtentwässerung einschaltet, die dann Köderboxen in den umliegenden Kanälen setzt. Hamburg nimmt Sichtungen zentral beim Institut für Hygiene und Umwelt entgegen. Welche Stelle in Ihrer Stadt die richtige ist, steht unter Ordnungsamt oder Gesundheitsamt.
Was seit 2026 für Köder im Kanal gilt
Jahrzehntelang hingen Giftköder an Drähten in den Schächten, oft dauerhaft und ohne vorherige Prüfung, ob überhaupt Ratten da waren. Das Umweltbundesamt hat beschrieben, was dabei passiert: Bei Starkregen und Rückstau werden die Köder nass, die Wirkstoffe lösen sich, Kläranlagen bauen sie nicht vollständig ab. In Fischen aus Donau, Rhein, Mosel und Elbe wurden Rückstände nachgewiesen, in Ottern und fischfressenden Vögeln ebenfalls. Die Wirkstoffe der zweiten Generation gelten als langlebig, anreichernd und giftig.
Mit der Erneuerung der Zulassungen hat sich das geändert. Das niedersächsische Landesamt LAVES fasst die Bedingungen zusammen, die nach dem 30. Juni 2026 gelten:
- Rodentizide mit Antikoagulanzien sind nur noch für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde vorgesehen. Die alte Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung, wie sie viele Mitarbeiter von Bauhöfen und Kanalbetrieben hatten, reicht nicht mehr.
- Vor jeder Anwendung muss ein Befall festgestellt werden. Die befallsunabhängige Dauerbeköderung ist nicht länger vorgesehen.
- In der Kanalisation dürfen die Köder nur in Köderschutzstationen eingesetzt werden, die den Kontakt mit dem Abwasser während der gesamten Maßnahme verhindern.
- Im Freien gilt innerhalb von fünf Metern zu Gewässern, Entwässerungsrinnen, Schachtabdeckungen, Straßenabläufen und Versickerungsschächten: nur in manipulationssicheren Köderschutzstationen.
Für Produkte mit alter Zulassung gibt es eine Übergangsfrist von 180 Tagen Abverkauf und weiteren 180 Tagen Aufbrauch, wenn die Gebrauchsanweisung das Einhängen im Kanal noch vorsah. Spätestens Mitte 2027 ist das vorbei. Für Privatpersonen war es schon früher vorbei: Dortmund nennt die Daten auf seiner Seite, Verkauf bis 25. April 2026, Anwendung bis 22. Oktober 2026, danach weder Kauf noch Anwendung.
Für Sie als Anwohner heißt das zweierlei. Erstens: Wenn Ihre Stadt heute Köderschutzstationen in die Schächte hängt statt Köder an Drähten, ist das kein Sparen, sondern die neue Regel. Zweitens: Eine Bekämpfung im Kanal setzt voraus, dass dort Befall festgestellt wurde. Ihre Meldung ist der Auslöser dafür. Was das Umweltbundesamt und die Zulassungsbehörde für Privatleute übrig gelassen haben, steht unter Rattengift für Privatpersonen.
Wie der Netzbetreiber vorgeht
Nach einer Meldung öffnet der Betreiber die Schächte des betroffenen Abschnitts und sucht nach Spuren: Kot auf den Bermen, Laufspuren im Schlamm, Nagespuren an Dichtungen, angefressene Testköder ohne Wirkstoff. Erst wenn Befall feststeht, werden Köderschutzstationen eingehängt, meist an mehreren Schächten rund um die Fundstelle, weil Ratten im Kanal Reviere von einigen hundert Metern haben. Die Stationen werden nach Gebrauchsanweisung kontrolliert und nachgefüllt, bis keine Annahme mehr erkennbar ist, dann wieder entfernt. Viele Städte dokumentieren das inzwischen digital, Dortmund koordiniert es über das Fallmanagement, das auch Eigentümer angrenzender Grundstücke zum Mitmachen auffordert. Parallel prüft der Betreiber, ob ein schadhafter Hausanschluss oder ein offener Schacht die Ursache ist, und fordert den Eigentümer gegebenenfalls zur Reparatur auf. Wer meldet, hilft dabei doppelt: Die Begehung beginnt am richtigen Schacht, und die Stadt kann belegen, dass dort Befall vorliegt.
Woran Sie Ratten aus dem Kanal erkennen
Typisch sind Sichtungen in der Dämmerung am Gully, an Schachtdeckeln und entlang der Bordsteine, Löcher im Boden direkt neben Schächten und Regenrinnen, Ratten in Lichtschächten und Kellern ohne erkennbaren Zugang von außen, und das seltene, aber eindrückliche Tier in der Toilette. Nach Starkregen häufen sich die Sichtungen, weil die Tiere aus vollgelaufenen Kanälen ausweichen, und nach einer Bekämpfung im Nachbarabschnitt ebenfalls. Treten mehrere dieser Zeichen zusammen auf, liegt die Quelle fast immer unter der Straße. Wanderratte und Hausratte lassen sich dabei gut unterscheiden, die Wanderratte ist der Kanalbewohner, grau-braun, mit kurzem Schwanz und stumpfer Schnauze.
Was Sie selbst tun können
- Nichts Essbares in die Toilette oder den Ausguss: keine Reste, kein Fett, kein Katzenstreu mit Futterresten. Das ist der wirksamste Beitrag, den ein Haushalt leisten kann.
- Mülltonnen geschlossen halten, Bioabfall nicht neben die Tonne stellen, gelbe Säcke erst am Abend vor der Abfuhr herausstellen.
- Hausanschluss sichern: Rückstauklappe oder Rattensperre vom Sanitärbetrieb einbauen und prüfen lassen, Revisionsschacht mit dichtem Deckel.
- Löcher am Haus schließen: Lichtschächte mit Edelstahlgitter, Rohrdurchführungen mit Stahlwolle und Mörtel, Bürstendichtungen unter Türen. Anleitung unter Löcher am Haus verschließen.
- Jede Sichtung am Gully melden, mit Ort, Uhrzeit und Zahl der Tiere. Die Stadt kann nur bekämpfen, wo sie Befall kennt.
- Zusätzlich im Radar melden. Wenn mehrere Haushalte derselben Straße eintragen, zeigt die Karte der Stadt, welcher Kanalabschnitt betroffen ist.
Was im Haus selbst gilt, von der Toilette bis zum Keller, steht unter Ratten im Haus: wann meldepflichtig.
Rechtslage auf einen Blick
- § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz: Die Behörde ordnet die Bekämpfung festgestellter Gesundheitsschädlinge an. Für den öffentlichen Kanal ist der kommunale Netzbetreiber der Adressat.
- Zulassungen für Rodentizide mit Antikoagulanzien nach dem 30. Juni 2026 (LAVES, Niedersachsen): Verwendung nur durch geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde, vorherige Befallsermittlung, keine befallsunabhängige Dauerbeköderung mehr.
- Dieselben Zulassungen: In der Kanalisation nur in Köderschutzstationen, die den Kontakt der Köder mit dem Abwasser während der gesamten Maßnahme verhindern; im Freien innerhalb von fünf Metern zu Gewässern, Gullys und Schachtabdeckungen nur in manipulationssicheren Köderschutzstationen.
- Übergang: Produkte mit alter Zulassung dürfen nach dem 30. Juni 2026 noch 180 Tage verkauft und weitere 180 Tage aufgebraucht werden, wenn ihre Gebrauchsanweisung das Einhängen im Kanal noch vorsah.
- Bremen, § 2 Rattenbekämpfungsverordnung 2025: Für Wartungsschächte auf Privatgrundstücken ist der Eigentümer der Abwasseranlage verantwortlich, an die der Schacht angeschlossen ist.
Häufige Fragen
Ich sehe abends Ratten am Gully vor dem Haus. Wen rufe ich an?
Den Kanalnetzbetreiber Ihrer Stadt oder die zentrale Rattenstelle, die ihn einschaltet. In Köln sind das die Stadtentwässerungsbetriebe, in Dortmund das Fallmanagement des Ordnungsamts, in Hamburg das Institut für Hygiene und Umwelt. Nennen Sie die genaue Stelle, die Uhrzeit und wie viele Tiere Sie gesehen haben.
Darf ich selbst Köder in den Gully hängen?
Nein. Der Gully gehört der Stadt, und Köder mit Antikoagulanzien sind seit 2026 nur noch für geschulte berufsmäßige Verwender zugelassen. Für Privatleute ist seit dem 23. Oktober 2026 weder Kauf noch Anwendung erlaubt. Außerdem gelangen Wirkstoffe aus nassen Ködern in Flüsse und Fische.
Warum werden Ratten im Kanal nicht einfach überall vergiftet?
Weil die Zulassungen genau das verbieten. Vor jedem Einsatz muss ein Befall festgestellt sein, Dauerköder ohne Befall sind seit Juli 2026 nicht mehr vorgesehen. Das Umweltbundesamt hat Rückstände der Wirkstoffe in Fischen aus Donau, Rhein, Mosel und Elbe nachgewiesen. Köderschutzstationen, die trocken bleiben, sind die Antwort darauf.
Wer ist für den Hausanschluss zuständig?
Der Grundstückseigentümer, bis zur Grenze seines Grundstücks oder bis zum Anschlusspunkt, den die Entwässerungssatzung der Stadt festlegt. Revisionsschächte, Rückstauklappen und die Leitung vom Haus bis dorthin sind seine Sache. Ab dem öffentlichen Kanal übernimmt der Netzbetreiber.
Hilft eine Rückstauklappe gegen Ratten?
Sie erschwert den Weg erheblich, weil sie das Rohr bei Rückstau schließt. Das Umweltbundesamt nennt Rückstauklappen als Vorbeugung. Zusätzlich gibt es Rattensperren speziell für den Hausanschluss. Beides baut ein Sanitärbetrieb ein, danach gehört die Klappe regelmäßig geprüft.
Quellen
- LAVES Niedersachsen: Infoblatt zu Antikoagulanzien nach dem 30. Juni 2026, Kanalisation und Gewässerabstand
- Umweltbundesamt: Rattengift schädigt Fische und reichert sich in der Nahrungskette an, Pressemitteilung vom 28. Mai 2025
- Stadt Dortmund: Rattenbekämpfung, Kanäle und Fristen für Privatpersonen
- Stadt Köln: Ratten melden, Kanalisation an die Stadtentwässerungsbetriebe
- Bremen: Rattenbekämpfungsverordnung vom 1. Oktober 2025, § 2 Wartungsschächte auf Privatgrund
Fachliche Quellen
- Wanderratte oder Hausratte? Die Unterschiede (Knipp, Neumann & Co. GmbH, Bochum, Fachbetrieb)
Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.
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