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Nutria melden: Stelle, Jagdrecht, Deiche, Fütterungsverbot

Nutrias melden Sie der Jagdbehörde, an Deichen dem Verband. Wer die invasive Art bekämpfen darf und wie Sie Nutria, Bisam und Biber unterscheiden.

Lesezeit etwa 8 Minuten · Stand 08.10.2026

Flussufer mit Schilf, eine Nutria am Wasser, Deichweg im Hintergrund
Illustration, keine Abbildung zur Artbestimmung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Meldepflicht für Nutria-Sichtungen gibt es nicht. Gemeldet wird trotzdem, weil die Art Ufer und Deiche unterhöhlt: an die Untere Jagdbehörde oder Untere Naturschutzbehörde, an Deichen an den Unterhaltungsverband.
  • Die Nutria steht seit 2016 auf der EU-Liste invasiver Arten. Ob sie jagdbar ist, regelt jedes Land anders; in Nordrhein-Westfalen steht sie nicht im Landesjagdgesetz.
  • Fangen und Töten dürfen nur Berechtigte: Jagdausübungsberechtigte, von Behörden bestellte Fänger oder Mitarbeiter der Verbände. Privatpersonen stellen keine Fallen.
  • Füttern verschärft das Problem und ist vielerorts verboten. Berlin ahndet das Füttern von Wildtieren mit bis zu 5.000 Euro.
  • Verwechslungsgefahr: Der Biber ist streng geschützt. Nutria haben einen runden Schwanz und weiße Barthaare, Biber eine flache Kelle, Bisam einen seitlich abgeflachten Schwanz.

Nutrias melden Sie der Unteren Jagdbehörde oder der Unteren Naturschutzbehörde Ihres Kreises, an Deichen und Dämmen dem zuständigen Deich- oder Unterhaltungsverband. Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Die Behörden wollen die Meldungen trotzdem, weil die Tiere Ufer unterhöhlen, Röhricht kahlfressen und sich in milden Wintern stark vermehren. Was Sie nicht tun dürfen, ist selbst eingreifen: Fangen und Töten sind Berechtigten vorbehalten, und die Verwechslung mit dem streng geschützten Biber ist kein Kavaliersdelikt.

Was die Nutria ist und warum sie zählt

Die Nutria, auch Sumpfbiber oder Biberratte genannt, stammt aus Südamerika. Nach Europa kam sie für die Pelzzucht, aus Farmen entkamen Tiere, seit den 1930er Jahren gibt es freilebende Bestände. Heute lebt sie an langsam fließenden Flüssen, Bächen, Gräben, Teichen und Baggerseen in allen Bundesländern, am dichtesten in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und entlang des Rheins. Sie ist Pflanzenfresser, bringt mehrmals im Jahr Junge zur Welt und gräbt Baue in Uferböschungen.

Genau diese Baue sind das Problem. Sie reichen weit in Ufer, Dämme und Deiche hinein, lassen Böschungen einbrechen und schwächen Hochwasserschutzanlagen. Niedersachsen, das Land mit den größten Beständen, nennt die Nutria in seinem Maßnahmenpapier eine große Gefahr für den Küsten- und Hochwasserschutz und hat die Unterhaltungsverbände der Gewässer in die Bekämpfung eingebunden. Dazu kommt der Schaden an der Natur: Nutrias fressen Röhricht und Wasserpflanzen kahl und nehmen Fischen, Vögeln und Amphibien den Lebensraum.

Seit der ersten Unionsliste 2016 gehört die Nutria zu den invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Für diese Arten gelten Verbote für Halten, Züchten, Handel, Transport und Freisetzen, und die Länder müssen Managementmaßnahmen umsetzen. Der Bisam steht seit 2017 ebenfalls auf der Liste. Sachsen hat für die Nutria ein eigenes Landeskonzept vorgelegt, das Jagd, Fang und die Rücksicht auf geschützte Arten und Gewässer regelt.

Wohin melden: die Stellen

SituationStelleWarum dort
Nutrias an Bach, Fluss, BaggerseeUntere Jagdbehörde oder Untere Naturschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadtkoordiniert Bejagung oder Fang, führt Vorkommen
Baue in Deich, Damm, HochwasserschutzDeichverband, Unterhaltungsverband, Wasserverbandist für die Anlage zuständig, oft eigene Fänger
Nutrias in Park, Stadtteich, GrünanlageGrünflächenamt, OrdnungsamtFütterungsverbot, Schilder, Abstimmung mit Jagdbehörde
Aggressive oder kranke Tiere, Tier im KellerOrdnungsamt, außerhalb der Dienstzeiten Polizeialarmiert Jäger oder Tierrettung
Schäden am eigenen Teich oder UfergrundstückUntere Jagdbehörde, Jagdpächter des ReviersEigentümer darf nicht selbst fangen
Nutrias auf Feldern, Fraß an KulturenJagdpächter, Landwirtschaftskammer, Untere JagdbehördeWildschaden oder Managementmaßnahme

Die Untere Jagdbehörde sitzt beim Kreis oder bei der kreisfreien Stadt, meist im Ordnungs- oder Umweltamt. Nennen Sie bei der Meldung den Gewässerabschnitt, die Zahl der Tiere, ob Baue sichtbar sind und ob gefüttert wird. Fotos vom Schwanz und vom Kopf helfen, die Art zu bestätigen. Zusätzlich können Sie die Sichtung hier im Radar eintragen; die amtliche Meldung ersetzt das nicht, zeigt aber, wo sich Tiere häufen.

Wer bekämpfen darf: Jagdrecht je Land

Ob die Nutria jagdbar ist, entscheidet jedes Bundesland. Die Bundesregierung hat 2025 auf eine Anfrage geantwortet, dass die Länder für Jagd oder naturschutzrechtliche Entnahme zuständig sind und der Bund keine Übersicht über die Landesregeln führt. Bemerkenswert ist die Zahl, die sie nennt: Die jährliche Jagdstrecke stieg binnen zehn Jahren von rund 13.000 auf über 116.000 Tiere. Wo die Nutria im Landesjagdgesetz steht, ist Fangen und Erlegen Jagdausübung und Jagdausübungsberechtigten vorbehalten. In Nordrhein-Westfalen steht die Nutria nicht in § 2 des Landesjagdgesetzes. Die Bekämpfung läuft dort über Vereinbarungen zwischen Kreisen, Jägerschaften, Landwirtschaftskammer und Wasserverbänden; Jäger dürfen Nutrias im Rahmen ihrer Befugnisse erlegen, und das Landesumweltministerium hat dem Landtag 2023 berichtet, dass wegen der Verwechslungsgefahr mit dem Biber nur an Land geschossen wird (Vorlage 18/1297).

Für Sie als Bürger ist die Folge überall gleich: Sie stellen keine Falle. Entweder ist es Jagd, die Sie ohne Jagdschein nicht ausüben dürfen, oder es ist eine behördlich angeordnete Maßnahme, die ausgebildete Fänger umsetzen. Wer trotzdem eine Lebendfalle ans Ufer stellt, riskiert zwei Dinge: eine Anzeige wegen Jagdwilderei oder Verstoßes gegen das Naturschutzrecht und den Fang eines Bibers, der nach § 44 BNatSchG streng geschützt ist. Ein gefangenes Tier darf außerdem nicht an anderer Stelle freigelassen werden; das Freisetzen invasiver Arten verbietet die EU-Verordnung ausdrücklich.

Was Sie dürfen, ist vertreiben und vorbeugen. Entfernen Sie Futterquellen, sichern Sie Uferabschnitte am eigenen Grundstück mit engmaschigem Draht, der bis unter die Wasserlinie reicht, und melden Sie Baue früh. Die Verbände haben ein Interesse daran, kleine Bestände zu fangen, bevor der Deich leidet.

Füttern: verboten, und der Grund ist das Tier selbst

Nutrias gewöhnen sich schnell an Menschen. An vielen Stadtteichen sitzen sie am Ufer und warten auf Brot, und genau das macht sie zum Problem. Gefütterte Tiere vermehren sich stärker, verlieren die Scheu, folgen Spaziergängern, betteln Kinder an und beißen, wenn das Futter ausbleibt. Das bundesweite Maßnahmenblatt zur EU-Verordnung nennt die Fütterung als Treiber der Zutraulichkeit und empfiehlt Aufklärung mit Hinweis auf die Ordnungswidrigkeit.

Die Verbote stehen an unterschiedlichen Stellen. Berlin verbietet das Füttern von Wildtieren im Landesjagdgesetz und ahndet es mit bis zu 5.000 Euro (Bezirksamt Neukölln). Niedersachsen verweist in seinem Maßnahmenpapier auf das jagdrechtliche Fütterungsverbot außerhalb von Notzeiten. Viele Städte haben das Füttern von Wasservögeln, Tauben und Nutrias in ihren Grünanlagen- oder Gefahrenabwehrverordnungen untersagt, mit Verwarnungsgeldern ab etwa 35 Euro. Was in Ihrer Stadt gilt, steht im Ortsrecht; das Ordnungsamt gibt Auskunft.

Wenn Sie beobachten, dass jemand regelmäßig füttert, sprechen Sie die Person an oder melden Sie es dem Ordnungsamt, sachlich und ohne Anprangerung. Die meisten Menschen füttern aus Tierliebe und wissen nicht, dass sie den Tieren schaden.

Nutria, Bisam oder Biber? Die Unterscheidung

Die drei Arten leben an denselben Gewässern, sehen beim Schwimmen ähnlich aus und haben alle orangefarbene Nagezähne. Verwechslungen führen zu Fehlmeldungen und im schlimmsten Fall zur Tötung eines geschützten Tieres. Diese Merkmale nennt der NABU:

MerkmalNutriaBisamBiber
Körperlängebis etwa 65 Zentimeter, dazu 30 bis 45 Zentimeter Schwanz25 bis 35 Zentimeterbis 130 Zentimeter einschließlich Kelle
Gewichtmeist 5 bis 9 Kilogrammdeutlich leichter, etwa Kaninchengrößebis 36 Kilogramm
Schwanzrund, fast nackt, drahtigseitlich abgeflacht, oval im Querschnittbreit, flach, beschuppt (Kelle)
Barthaarelang und weißdunkeldunkel
Ohrendeutlich sichtbarkleinklein, im Fell verborgen
Beim SchwimmenRücken sichtbarKörper flach auf dem Wassernur Kopf sichtbar, tiefe Lage
HerkunftSüdamerika, eingeführtNordamerika, eingeführtheimisch
Rechtsstatusinvasiv (Unionsliste 2016)invasiv (Unionsliste 2017)streng geschützt

Der Biber ist nach § 44 BNatSchG streng geschützt. Sein Bau, sein Damm und das Tier selbst dürfen nicht beschädigt, gefangen oder gestört werden. Wer Baue am Ufer sieht und nicht sicher ist, welche Art sie angelegt hat, meldet das der Unteren Naturschutzbehörde und überlässt ihr die Bestimmung. Ein Foto vom Schwanz entscheidet in fast allen Fällen.

Was nach der Meldung passiert

Die Behörde prüft, ob der Bestand Schäden verursacht oder verursachen kann. An Deichen, Dämmen und Teichanlagen lassen Verbände und Kreise die Tiere von ausgebildeten Fängern mit Lebendfallen fangen; die Fallen werden täglich kontrolliert, Beifänge wie Biber oder Fischotter werden freigelassen, Nutrias werden tierschutzgerecht getötet. In Parks ohne Schäden beschränken sich viele Städte auf Fütterungsverbot und Schilder, weil eine Entnahme ohne Futterentzug wenig bringt. Welche Arten sonst gemeldet werden und wie oft, zeigt die Lage im Radar; die Regeln für den ebenfalls invasiven Waschbären stehen im Artikel Waschbär melden.

Rechtslage auf einen Blick

  • Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 mit Unionsliste: Nutria seit 2016, Bisam seit 2017 als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung. Halten, Handel, Transport und Freisetzen sind verboten, die Länder müssen Managementmaßnahmen umsetzen.
  • Jagdrecht ist Ländersache: Mehrere Länder führen die Nutria als jagdbare Art, eine bundesweite Übersicht gibt es laut Bundesregierung nicht (hib 354/2025). In Nordrhein-Westfalen nennt § 2 LJG-NRW sie nicht; die Bekämpfung läuft dort über Kreise, Jägerschaften und Wasserverbände.
  • § 44 BNatSchG: Der Biber ist streng geschützt. Wer eine Nutria bekämpft und einen Biber trifft, begeht eine Straftat. Deshalb schießen Jäger in NRW Nutrias nur an Land, nie im Wasser.
  • Fütterungsverbote stehen in Landesjagdgesetzen, Gefahrenabwehrverordnungen und Grünanlagenordnungen. Berlin ahndet das Füttern von Wildtieren mit bis zu 5.000 Euro.

Häufige Fragen

Muss ich Nutrias melden?

Nein, es gibt keine Pflicht. Sinnvoll ist die Meldung trotzdem, vor allem an Deichen, Dämmen, Teichanlagen und Bachufern, wo die Tiere Bauten anlegen. Zuständig sind die Untere Jagdbehörde und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises; an Deichen der Deich- oder Unterhaltungsverband, der die Bestände meist schon beobachtet.

Darf ich eine Nutria fangen oder vertreiben?

Vertreiben ja, zum Beispiel Futter entfernen und Ufer am Grundstück mit Draht sichern. Fangen und Töten nein. Je nach Land ist das Jagdausübung oder eine Maßnahme, die Behörden anordnen und bestellten Fängern übertragen. Privat aufgestellte Fallen sind unzulässig und treffen leicht den streng geschützten Biber.

Wie unterscheide ich Nutria, Bisam und Biber?

Am Schwanz und an den Barthaaren. Die Nutria hat einen runden, fast nackten Schwanz, weiße Barthaare und sichtbare Ohren; beim Schwimmen liegt der Rücken über Wasser. Der Biber ist viel größer, hat eine flache, breite Kelle und dunkle Barthaare, beim Schwimmen sieht man nur den Kopf. Der Bisam ist deutlich kleiner und hat einen seitlich abgeflachten Schwanz.

Warum sind Nutrias ein Problem, wenn sie so zutraulich sind?

Ihre Baue reichen weit in Ufer, Dämme und Deiche und lassen Böschungen einbrechen. Niedersachsen stuft die Art an der Küste als große Gefahr für den Hochwasserschutz ein. Dazu fressen sie Röhricht und Wasserpflanzen kahl und verdrängen heimische Arten. Die Zutraulichkeit entsteht durch Fütterung und macht alles schlimmer.

Darf ich Nutrias am Teich füttern?

In den meisten Städten und Ländern nicht. Berlin verbietet das Füttern von Wildtieren mit Bußgeld bis 5.000 Euro, Niedersachsen erlaubt es nur in Notzeiten, viele Städte regeln es in ihren Grünanlagenordnungen. Gefütterte Nutrias vermehren sich stärker, werden aufdringlich und beißen, wenn das Futter ausbleibt.

Was passiert mit gemeldeten Nutrias?

Die Behörde prüft, ob ein Bestand Schäden verursacht. An Deichen und Gewässern lassen Verbände und Kreise die Tiere von ausgebildeten Fängern mit Lebendfallen fangen und tierschutzgerecht töten; Aussetzen ist nach der EU-Verordnung verboten. In Parks ohne Schäden passiert oft nichts außer Aufklärung und Fütterungsverbot.

Quellen

Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.

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