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Waschbär melden: Pflicht, Jagdrecht, was die Stadt tut

Keine Meldepflicht, aber Jagdrecht: Wer Waschbären fangen darf, warum Füttern Bußgeld kostet, was auf dem Dachboden gilt und wo Sie Hilfe bekommen.

Lesezeit etwa 8 Minuten · Stand 08.10.2026

Waschbär auf einem Gartenzaun bei Nacht neben Mülltonnen
Illustration, keine Abbildung zur Artbestimmung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Waschbären müssen Sie nicht melden. Sichtungen helfen aber den Jagd- und Naturschutzbehörden, die Ausbreitung zu beobachten.
  • Der Waschbär steht seit 2016 auf der EU-Liste invasiver Arten und unterliegt in fast allen Bundesländern dem Jagdrecht. Fangen und Töten dürfen nur Jagdausübungsberechtigte.
  • In Wohngebieten ruht die Jagd. Wer einen Waschbären im Haus hat, darf ihn vergrämen und aussperren, aber keine Falle stellen. Ausnahmen genehmigt die Untere Jagdbehörde.
  • Füttern ist in vielen Ländern verboten, in Berlin mit Bußgeld bis 5.000 Euro. Wer Waschbären loswerden will, nimmt ihnen Futter, Zugänge und Schlafplätze.

Waschbären müssen Sie nicht melden. Es gibt keine Meldepflicht für Sichtungen, kein Amt wartet auf Ihren Anruf, und ein gesunder Waschbär im Garten löst keine behördliche Maßnahme aus. Melden lohnt sich trotzdem in drei Fällen: wenn ein Tier verletzt ist oder in einem Gebäude festsitzt, wenn jemand Waschbären füttert, und wenn Sie wissen wollen, wer Ihnen beim Problem auf dem Dachboden überhaupt helfen darf. Denn hier beginnt der Teil, den die meisten unterschätzen: Der Waschbär ist Wild, und was Sie mit Wild tun dürfen, regelt das Jagdrecht.

Der Rechtsstatus: invasiv, jagdbar, trotzdem geschützt vor Laien

Der Waschbär stammt aus Nordamerika und wurde in den 1930er Jahren in Hessen und Brandenburg ausgesetzt beziehungsweise entkam aus Pelztierfarmen. Heute lebt er in allen Bundesländern, mit Schwerpunkten in Hessen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin. Seit 2016 steht er auf der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung. Für gelistete Arten gelten weitreichende Verbote: Halten, Züchten, Handel, Transport und Freisetzen sind untersagt, und die Mitgliedstaaten müssen Managementmaßnahmen treffen. Für bereits weit verbreitete Arten wie den Waschbären heißt das nicht Ausrottung, sondern Eindämmung der Auswirkungen. Die Länder haben dafür Management- und Maßnahmenblätter erstellt.

Das wichtigste Werkzeug dieser Maßnahmen ist die Jagd. In Nordrhein-Westfalen zählt § 2 des Landesjagdgesetzes den Waschbären ausdrücklich zu den Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, neben Marderhund und Mink. Die meisten anderen Länder haben das genauso geregelt. Daraus folgt eine Regel, die für Betroffene entscheidend ist: Nach § 1 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes umfasst die Jagdausübung das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Eine Lebendfalle für einen Waschbären aufzustellen ist also Jagd. Wer das ohne Jagdschein tut, jagt unerlaubt, und das ist eine Straftat nach § 292 StGB.

Dazu kommt § 6 BJagdG: In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Befriedet sind Wohngebiete, Hausgärten, Parks, Friedhöfe und Gewerbegebiete, also genau die Orte, an denen Waschbären in Städten leben. Dort darf selbst ein Jäger nicht ohne Weiteres fangen. Die Untere Jagdbehörde kann aber eine beschränkte Jagdausübung gestatten, etwa für eine Lebendfalle auf einem Dachboden, bedient von einer Person mit Fangjagd-Ausbildung. Die Stadt Wiesbaden fasst die Praxis so zusammen: Grundstückseigentümer sind für die Beseitigung eines Waschbärbefalls selbst zuständig, Privatpersonen ohne anerkannten Fangjagdlehrgang dürfen keine Fallen aufstellen, und die Jagdbehörde unterstützt bei der Ausnahme.

Die Jagdzeiten unterscheiden sich je Land. In Hessen dürfen erwachsene Waschbären nach Angaben der Stadt Wiesbaden vom 1. August bis 28. Februar bejagt werden, Jungtiere ganzjährig. Andere Länder haben die Schonzeit ganz aufgehoben. Für Sie als Betroffene spielt das nur eine Rolle, wenn die Jagdbehörde eine Ausnahme prüft.

Wann und wo Sie melden

SituationStelleWas passiert
Gesunder Waschbär im Garten, auf der Straßekeine Pflicht; Wildtierbeauftragter des Kreises oder Untere Jagdbehörde zur DokumentationSichtung wird erfasst, keine Maßnahme
Verletztes oder krankes Tier, Tier sitzt in Gebäude oder Schacht festOrdnungsamt, Polizei (außerhalb der Dienstzeiten), Untere JagdbehördeJäger oder Tierrettung werden alarmiert
Waschbär auf dem Dachboden, im Schuppen, in der GarageUntere Jagdbehörde des Kreises oder der Stadt; Fachbetrieb für VergrämungHinweise zur Sicherung, Vermittlung einer fangjagdberechtigten Person, bei Bedarf Ausnahmegenehmigung
Nachbar füttert WaschbärenOrdnungsamtHinweis, bei Wiederholung Bußgeld nach Landesrecht
Latrine auf Spielplatz oder im Sandkasten einer KitaGrünflächenamt, Träger der EinrichtungReinigung, Abdeckung
Waschbär überfahrenStraßenmeisterei, Stadtreinigung, JagdpächterEntsorgung als Fallwild

Die Untere Jagdbehörde sitzt beim Kreis oder bei der kreisfreien Stadt, meist im Ordnungsamt oder im Amt für Verbraucherschutz. Wiesbaden führt sie unter dem Namen Waffen-, Jagd- und Fischereibehörde. Wer nicht weiß, wo sie sitzt, ruft die Zentrale der Stadt an. Zusätzlich können Sie die Sichtung hier im Radar melden; das zeigt Nachbarn, dass Waschbären in der Gegend unterwegs sind, und hilft, Fütterungsplätze und offene Mülltonnen in der Nachbarschaft zu finden. Die amtliche Meldung ersetzt es nicht.

Was die Stadt tut und was nicht

Städte bekämpfen Waschbären nicht flächig. Berlin, wo die Art seit Jahrzehnten lebt, hält eine Beseitigung etablierter Bestände für nicht umsetzbar und setzt stattdessen auf Aufklärung, Fütterungsverbot und Hilfe für Betroffene. Der Senat hat dazu Informationsmaterial zur Sicherung von Dachböden herausgegeben, der NABU Berlin betreibt ein Wildtiertelefon, und die Wildwacht des Landes kommt in Problemfällen vor Ort. Andere Länder verweisen auf den Wildtierbeauftragten des Kreises, die Jägerschaft oder den Fachbetrieb.

Was Städte verfolgen, ist das Füttern. Berlin ahndet das Füttern von Wildtieren nach §§ 34 und 50 des Landesjagdgesetzes mit Bußgeldern bis 5.000 Euro und nennt den Waschbären ausdrücklich. Die Begründung gilt überall: Gefütterte Tiere verlieren die Scheu, vermehren sich stärker, verursachen mehr Wildunfälle, Lärm und Geruch und suchen Quartiere in der Nähe der Futterquelle, also auf Ihrem Dachboden. Zum Füttern zählt nicht nur das Hinstellen von Schüsseln, sondern auch Katzenfutter auf der Terrasse, Fallobst unter dem Baum, offene Komposthaufen mit Küchenabfällen und Gelbe Säcke, die über Nacht draußen stehen.

Waschbär auf dem Dachboden: was erlaubt ist

Ein Waschbär auf dem Dachboden ist laut, zerstört Dämmung und legt Latrinen an. Weil Sie ihn nicht fangen dürfen, bleibt der Weg, den auch die Behörden empfehlen: vergrämen, aussperren, Anreize entfernen.

  1. Einstiege finden. Waschbären klettern über Regenrohre, Bäume und Spalier aufs Dach und nutzen lose Ziegel, offene Traufen, Lüftungsöffnungen und Dachfenster. Spuren sind Kratzer am Fallrohr, verschobene Ziegel, Kot auf dem Dach.
  2. Prüfen, ob Jungtiere da sind. Von etwa März bis Juli ziehen Weibchen ihre Jungen auf. Ein Verschluss in dieser Zeit sperrt die Jungen ein, sie verenden im Dach, und das ist nach § 1 Tierschutzgesetz verboten. Warten Sie, bis die Familie auszieht, oder lassen Sie einen Fachbetrieb prüfen.
  3. Vergrämen. Licht, Radio, Geruchsstoffe und Unruhe auf dem Dachboden über einige Tage, bis das Tier das Quartier verlässt. Ultraschallgeräte bringen nichts, die Tiere gewöhnen sich daran.
  4. Verschließen. Einstiege mit Edelstahlgitter, verschraubten Blechen und Mörtel schließen, Regenrohre mit glatten Manschetten versehen, überhängende Äste zurückschneiden. Dachfenster nachts zu.
  5. Latrine entfernen. Kot feucht, mit Handschuhen und Atemschutz, in Säcke verpacken, Dämmung bei starker Verschmutzung erneuern. Der Kot kann Eier des Waschbärspulwurms enthalten; Erkrankungen beim Menschen sind sehr selten, aber schwer.
  6. Futter entfernen. Mülltonnen mit Spanngurten sichern, kein Tierfutter draußen, Fallobst aufsammeln, Kompost schließen.

Erst wenn das alles nicht hilft und das Tier wiederkommt, kommt eine Falle infrage, und die bedient eine fangjagdberechtigte Person mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde. Ein gefangener Waschbär darf nicht ausgesetzt werden; das Freisetzen gelisteter Arten verbietet die EU-Verordnung. Er wird tierschutzgerecht getötet. Wer das nicht will, setzt umso konsequenter auf Aussperren. Für den Steinmarder, der ähnliche Schäden im Dach anrichtet, gelten die gleichen Regeln; mehr dazu im Artikel Marder melden und zu Abwehrprodukten unter Marderschreck für Auto und Haus.

Warum es mehr Waschbären werden

Waschbären sind Kulturfolger. Sie klettern, schwimmen, öffnen Mülltonnen und Katzenklappen, fressen fast alles und finden in Städten Schlafplätze in Dächern, Schuppen und hohlen Bäumen. Natürliche Feinde haben sie hier nicht. Die Jagdstrecke in Deutschland steigt seit Jahren, zugleich wachsen die Bestände weiter. In den Managementblättern der Länder stehen als Schäden vor allem die Plünderung von Nestern bodenbrütender Vögel, Verluste in Reiherkolonien und an Amphibiengewässern sowie Gebäudeschäden, die im Einzelfall erheblich, gesamtwirtschaftlich aber gering sind.

Für Sie als Bewohner heißt das: Der Waschbär bleibt. Wer ihn nicht füttert, keine offenen Mülltonnen hat und sein Dach dicht hält, wird ihn im Garten sehen und im Haus nicht haben. Wie oft in Ihrer Stadt zuletzt gemeldet wurde, zeigt die Lage im Radar. Ob Sie eine andere Art melden müssen, steht in der Übersicht der Meldepflichten.

Rechtslage auf einen Blick

  • Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Der Waschbär gehört zu den invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung. Halten, Züchten, Handel, Transport und Freisetzen sind verboten; die Länder müssen Managementmaßnahmen treffen.
  • § 1 Abs. 4 BJagdG: Die Jagdausübung umfasst auch das Fangen von Wild. Der Waschbär ist in den meisten Ländern jagdbares Wild, in NRW nach § 2 LJG-NRW. Wer ohne Jagdschein eine Falle stellt, jagt unerlaubt.
  • § 6 BJagdG: In befriedeten Bezirken, also in Wohngebieten, Gärten, Parks und Friedhöfen, ruht die Jagd. Die Untere Jagdbehörde kann eine beschränkte Jagdausübung gestatten.
  • Fütterungsverbote folgen aus den Landesjagdgesetzen und Stadtordnungen. Berlin ahndet das Füttern von Wildtieren nach §§ 34 und 50 LJagdG Bln mit bis zu 5.000 Euro.

Häufige Fragen

Muss ich Waschbären melden?

Nein, eine Meldepflicht für Sichtungen gibt es nicht. Wenn ein Tier verletzt ist, in einem Gebäude festsitzt oder sich auffällig verhält, rufen Sie das Ordnungsamt oder die Untere Jagdbehörde. Sichtungen im Garten oder Park können Sie dem Wildtierbeauftragten Ihres Kreises mitteilen, viele Kreise führen inzwischen eine Übersicht.

Darf ich einen Waschbären fangen, der auf meinem Dachboden lebt?

Nein. Das Fangen gehört zur Jagdausübung und ist Jagdausübungsberechtigten vorbehalten, und in Wohngebieten ruht die Jagd ohnehin. Die Stadt Wiesbaden schreibt es so: Privatpersonen ohne anerkannten Fangjagdlehrgang dürfen keine Fallen aufstellen. Wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde, sie kann eine Ausnahme genehmigen oder einen Jäger vermitteln.

Was tut die Stadt, wenn ich einen Waschbären melde?

Bei einem gesunden Tier im Garten in der Regel nichts, denn der Waschbär ist Wild und gehört niemandem. Die Behörden beraten zur Sicherung des Hauses, vermitteln bei Problemfällen Jäger mit Fangjagd-Ausbildung und verfolgen Fütterungsverstöße. Eine flächige Bekämpfung in Städten findet nicht statt, weil die Art als etabliert gilt.

Wer ist zuständig, wenn ein Waschbär im Haus Schaden macht?

Der Grundstückseigentümer. Wiesbaden und andere Städte stellen klar, dass Eigentümer für die Beseitigung eines Waschbärbefalls grundsätzlich selbst zuständig sind. Die Jagdbehörde unterstützt bei der Genehmigung, die Kosten für Fachbetrieb und Dachsanierung trägt der Eigentümer, bei Mietobjekten der Vermieter.

Darf ich Waschbären füttern, wenn sie so zutraulich sind?

Nein. Füttern ist in vielen Ländern und Städten verboten, Berlin nennt Bußgelder bis 5.000 Euro. Gefütterte Waschbären verlieren die Scheu, vermehren sich stärker und suchen Dachböden in der Nähe. Dasselbe gilt für Katzenfutter auf der Terrasse und offene Gelbe Säcke.

Ist Waschbärkot gefährlich?

Er kann Eier des Waschbärspulwurms enthalten, der beim Menschen sehr selten, dann aber schwer erkrankt. Latrinen auf Dachböden, Holzstapeln und in Sandkästen deshalb nicht trocken fegen, sondern mit Handschuhen und Atemschutz feucht entfernen oder einem Fachbetrieb überlassen. Sandkästen abdecken, Hände waschen, Hunde fernhalten.

Quellen

Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.

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