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Eichenprozessionsspinner melden: Pflicht, Stelle, Gefahr
Eine Bürgerpflicht zur Meldung gibt es nicht, Baumeigentümer haften aber. Wo Sie Nester melden, wer entfernt und warum Brennhaare so gefährlich sind.
Lesezeit etwa 8 Minuten · Stand 08.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Gesetz, das Bürger zur Meldung des Eichenprozessionsspinners verpflichtet, gibt es nicht. Trotzdem lohnt die Meldung: Die Stadt kann nur sichern, was sie kennt.
- An öffentlichen Bäumen ist die Stadt zuständig (Grünflächenamt, Forst, Straßenbaulastträger). An privaten Eichen trägt der Eigentümer die Verkehrssicherung und lässt bei Gefahr für Dritte entfernen.
- Die Brennhaare entstehen ab dem dritten Larvenstadium, meist ab Mai. Alte Nester bleiben gefährlich, auch wenn die Falter längst weg sind.
- Nester nie selbst entfernen, nicht abflammen, keinen Baum fällen. Entfernung nur durch geschulte Fachbetriebe mit Absaugung oder Heißwasser.
Eine gesetzliche Pflicht, den Eichenprozessionsspinner zu melden, gibt es in Deutschland nicht. Melden sollten Sie ihn trotzdem, und zwar bei der Stelle, der der Baum gehört: Für Straßenbäume, Parks, Spielplätze und Friedhöfe ist das die Stadt, im Wald der Forst, an Ihrer eigenen Eiche sind Sie es selbst. Der Grund ist einfach: Die Raupen tragen Brennhaare, die Haut, Augen und Atemwege reizen, und niemand sperrt einen Weg ab, von dem er nichts weiß.
Warum es keine Meldepflicht gibt, aber Pflichten für Eigentümer
Meldepflichten für Schädlinge entstehen in Deutschland fast immer über das Infektionsschutzgesetz. Es nennt in § 2 Nr. 12 als Gesundheitsschädling ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. Ratten erfüllen diese Bedingung, der Eichenprozessionsspinner nicht. Seine Raupen übertragen keine Erreger, sie verletzen durch ihre Haare. Deshalb fehlt die Grundlage, die Städte bei Ratten für eine Meldepflicht nutzen. Wer eine Raupenkolonie sieht und schweigt, begeht keine Ordnungswidrigkeit.
Anders sieht es für den Eigentümer des Baums aus. Nach § 823 BGB haftet, wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält und andere nicht davor schützt. Juristen nennen das Verkehrssicherungspflicht. Für Städte heißt das: Sie müssen befallene Bäume an Schulen, Kitas, Spielplätzen und Wegen sichern. Für private Eigentümer heißt es dasselbe, sobald Nachbarn, Passanten oder Kinder in Reichweite der Haare kommen. Die Stadt Köln formuliert die Konsequenz ohne Umschweife: Bei Befall auf Privatgrundstücken ist der Eigentümer zur Beseitigung verpflichtet, wenn die Allgemeinheit gefährdet ist.
Die Bekämpfung selbst ist zusätzlich im Biozidrecht geregelt. Nester auf öffentlichen Flächen entfernen zu lassen oder Raupen mit Mitteln zu behandeln, ist eine Biozidanwendung, die nur professionellen Anwendern erlaubt ist. Das Umweltbundesamt nennt als einzigen derzeit zugelassenen Wirkstoff ein Bakterium, Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki, und auch das nur gegen die ersten beiden Larvenstadien, also bevor die Brennhaare entstehen.
Wer ist zuständig? Die Stelle hängt vom Standort des Baums ab
| Wo steht die Eiche? | Wer ist zuständig | Wohin melden |
|---|---|---|
| Straßenbaum, Park, Friedhof, Spielplatz, Schulhof | Stadt (Grünflächenamt, Umweltamt, Schulverwaltung) | Mängelmelder der Stadt, Grünflächenamt, Raupen-Hotline |
| Wald, Waldrand, Forstweg | Forstbetrieb des Landes oder der Kommune, privater Waldbesitzer | Forstamt, Revierförsterei |
| Landes- oder Bundesstraße außerorts | Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßen) | Landesbetrieb, über die Stadt weiterleiten lassen |
| Bahnanlagen | Bahn als Grundstückseigentümerin | Stadt informieren, sie leitet weiter |
| Eigener Garten, eigenes Grundstück | Eigentümer, bei Mietobjekten der Vermieter | Fachbetrieb beauftragen, Nachbarn informieren |
| Nachbargrundstück | Nachbar als Eigentümer | Nachbar ansprechen, bei Gefahr das Ordnungsamt |
Dortmund zeigt, wie ein geordneter Meldeweg aussieht. Die Stadt betreibt eine Raupenmelder-Hotline unter 0231 50-16320, nimmt Meldungen per E-Mail an raupenmelder@dortmund.de entgegen und stellt ein Online-Formular bereit. Gemeldet werden kann von Mai bis August. Das Grünflächenamt stellt nach einer Meldung Warnschilder in Grünanlagen, Parks, auf Friedhöfen und in Wäldern auf und vermeidet Absperrungen, wo es geht. Köln verweist Fragen an das Bürgertelefon 0221 / 221-0 und bekämpft gezielt dort, wo viele Menschen sind: in bebauten Gebieten, stark genutzten Grünanlagen und auf Spielplätzen. Flächendeckend bekämpft keine Stadt, das ist weder nötig noch machbar.
Wenn Ihre Stadt keine eigene Hotline hat, nehmen Sie den Mängelmelder oder rufen Sie beim Grünflächenamt an. Nennen Sie Straße, Hausnummer des nächsten Gebäudes oder einen Wegpunkt, die Zahl der Nester und ob Kinder oder Hunde dort regelmäßig unterwegs sind. Ein Foto aus sicherer Entfernung hilft. Zusätzlich können Sie den Fund hier im Radar eintragen, damit Nachbarn sehen, dass in der Gegend Raupen unterwegs sind. Die amtliche Meldung ersetzt das nicht.
Die Saison: wann die Gefahr am größten ist
Der Eichenprozessionsspinner ist ein unscheinbarer Nachtfalter. Die Weibchen legen ihre Eier im Sommer in die oberen Kronen von Eichen und tarnen sie mit Schuppen. Je nach Witterung schlüpfen die Raupen im April oder Mai. Sie durchlaufen sechs Entwicklungsstadien und werden bis zu vier Zentimeter lang. Ab dem dritten Stadium bilden sie die Brennhaare, mit bloßem Auge nicht zu sehen, mit Widerhaken und einem Eiweiß, das die Reaktionen auslöst. Das Umweltbundesamt setzt den Beginn des größten Risikos etwa auf Mai.
Die Raupen fressen nachts und ziehen tagsüber in langen Reihen, den namensgebenden Prozessionen, über Stamm und Äste zurück in ihre Gespinstnester. Mitte Juni werden die Nester groß und dicht, Ende Juni bis Anfang Juli verpuppen sich die Tiere darin. Im Juli und August fliegen die Falter, dunkelbraun, mit bis zu 35 Millimetern Spannweite. Die Nester bleiben hängen, und mit ihnen die Haare.
| Monat | Was passiert | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| April bis Anfang Mai | Schlupf, erste Stadien ohne Brennhaare | Befall melden, Bekämpfung mit Nematoden oder Bakterienpräparat nur jetzt sinnvoll |
| Mai bis Juni | Brennhaare ab dem dritten Stadium, Prozessionen, Nestbau | Abstand halten, Warnschilder, Absaugen durch Fachbetrieb |
| Ende Juni bis Juli | Verpuppung im Nest | Nester absaugen lassen, Bereiche weiter meiden |
| August bis September | Falterflug, Eiablage | Alte Nester entfernen lassen, bevor Herbststürme sie verteilen |
| Oktober bis März | Eier an den Zweigen, Nester mit Haaren | Alte Nester weiter als gefährlich behandeln |
Die genauen Zeitpunkte verschieben sich mit dem Wetter. Ein warmes Frühjahr bringt die Haare früher, ein kalter Mai später. Welche Arten gerade gemeldet werden, zeigt der Schädlingskalender.
Was die Brennhaare auslösen
Die typische Folge eines Kontakts ist die Raupendermatitis: Rötung, Quaddeln und ein Juckreiz, der mehrere Tage anhält. Seltener reizen die Haare die Schleimhäute der Atemwege, dann kommt es zu Husten, Bronchitis oder Asthmabeschwerden. Augen reagieren mit Rötung, Juckreiz oder einer Bindehautentzündung. Sehr selten treten Fieber, Schwindel oder Kreislaufreaktionen auf. Das Umweltbundesamt weist auf zwei Punkte hin, die oft unterschätzt werden: Die Empfindlichkeit kann mit der Zahl der Kontakte zunehmen, und auch Hunde, Pferde und andere Tiere reagieren auf die Haare mit Reizungen an Haut, Augen und Verdauungstrakt.
Die Haare brechen leicht ab und fliegen mit dem Wind. Deshalb reicht es nicht, den Baum nicht anzufassen. Unter stark befallenen Eichen sammeln sich die Haare im Gras, auf Bänken, Spielgeräten und Autos. Dortmund rät, Bänke und Spielgeräte im Garten regelmäßig abzuspritzen und Schuhe sowie Haustiere nicht als Verteiler in die Wohnung zu lassen.
Nach einem Kontakt gilt: Kleidung wechseln und bei mindestens 60 Grad waschen, ausgiebig duschen und die Haare waschen, nicht kratzen, damit die Haare nicht tiefer in die Haut gelangen. Einzelne Haare lassen sich mit einem Klebestreifen von der Haut abziehen. Bei Atemnot ärztliche Hilfe holen, bei Beschwerden am Auge einen Augenarzt aufsuchen.
Was Sie nicht tun sollten
Nester selbst zu entfernen ist die häufigste Fehlentscheidung. Wer ein Gespinst mit dem Besen abstößt oder mit dem Gartenschlauch abspritzt, verteilt Tausende Haare in der eigenen Umgebung. Das Umweltbundesamt rät ebenso vom ungeschützten Abflammen und vom Fällen befallener Bäume ab, weil beides die Haare unkontrolliert freisetzt. Fachbetriebe arbeiten mit Vollschutz und Industriesaugern mit Feinfilter oder mit Heißwasser und Heißschaum, und sie entsorgen das Material als Sondermüll.
Insektizide aus dem Baumarkt sind keine Lösung. Die zugelassene Bekämpfung mit dem Bakterienpräparat wirkt nur in den ersten beiden Larvenstadien, also vor der Haarbildung, und sie ist Profis vorbehalten. Nematoden, also Fadenwürmer, helfen ebenfalls nur vor dem dritten Stadium und können auch andere Schmetterlingsraupen töten. Wer auf dem eigenen Grundstück eine befallene Eiche hat, beauftragt deshalb einen Fachbetrieb mit mechanischer Entfernung und sperrt bis dahin den Bereich unter dem Baum ab.
Warum es mehr wird und wo
Das Umweltbundesamt listet mit Stand März 2025 zehn betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Mit dem Klimawandel wird eine Ausweitung der Befallsgebiete erwartet, weil warme, trockene Frühjahre die Entwicklung der Raupen begünstigen und natürliche Feinde wie Raupenfliegen, Käfer, Meisen und Kuckuck den Bestand nicht allein regulieren.
Kommunen gehen seit einigen Jahren gestuft vor, nach einem Modell, das in den Niederlanden entwickelt wurde: Bei geringem Befall und geringer Nutzung passiert nichts. Bei geringem Befall mit starker Nutzung oder starkem Befall mit geringer Nutzung werden Schilder aufgestellt, Bereiche gesperrt und Nester mechanisch oder thermisch entfernt. Biozide oder Nematoden kommen erst bei starkem Befall auf stark genutzten Flächen infrage. Als hoher Befall gilt zum Beispiel ein fußballgroßes Nest pro zehn Bäume oder mehr als fünf tennisballgroße Nester unter den ersten Astgabeln pro zehn Bäume.
Ihre Meldung ist Teil dieses Systems. Städte entscheiden nach Befallsstärke und Nutzung, und beides kennen sie nur, wenn Bürger sich melden. Wie oft in Ihrer Stadt zuletzt gemeldet wurde, sehen Sie in der aktuellen Lage. Nistkästen für Meisen helfen übrigens auf Dauer, sie gehören aber nicht direkt in die Eiche, sondern in Nachbarbäume. Und wer eine Eiche pflanzt, pflanzt sie nicht neben den Sandkasten.
Rechtslage auf einen Blick
- Infektionsschutzgesetz: Der Eichenprozessionsspinner überträgt keine Krankheitserreger und ist deshalb kein Gesundheitsschädling im Sinne von § 2 Nr. 12 IfSG. Eine Meldepflicht wie bei Ratten folgt daraus nicht.
- § 823 BGB: Wer einen Baum besitzt, muss dafür sorgen, dass von ihm keine Gefahr für andere ausgeht (Verkehrssicherungspflicht). Bei Befall an Wegen, Spielplätzen und Nachbargrenzen heißt das: sperren, warnen, entfernen lassen.
- Biozidrecht: Die Bekämpfung auf öffentlichen Flächen ist eine Biozidanwendung und nur professionellen Anwendern erlaubt. Zugelassen ist derzeit allein der Wirkstoff Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki (Stand März 2025, UBA).
Häufige Fragen
Muss ich den Eichenprozessionsspinner melden?
Nein, eine gesetzliche Meldepflicht für Bürger gibt es nicht. Die Meldung an die Stadt ist trotzdem der richtige Schritt, weil Grünflächenamt und Forst nur dort Warnschilder aufstellen und Nester absaugen lassen, wo sie von einem Befall wissen. Für Eigentümer befallener Bäume gilt die Verkehrssicherungspflicht.
Wo melde ich Nester an einem Straßenbaum oder im Park?
Beim Grünflächenamt oder dem Mängelmelder Ihrer Stadt. Viele Städte haben eine eigene Raupen-Hotline, Dortmund zum Beispiel die Nummer 0231 50-16320 und die Adresse raupenmelder@dortmund.de. Im Wald ist der Forstbetrieb zuständig, an Landes- und Bundesstraßen der Straßenbaulastträger.
Was passiert, wenn der Befall an meiner eigenen Eiche ist?
Dann sind Sie als Eigentümer verantwortlich. Die Stadt Köln formuliert es so: Auf Privatgrundstücken ist der Eigentümer zur Beseitigung verpflichtet, wenn die Allgemeinheit gefährdet ist. Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Absaugung, warnen Sie Nachbarn und sperren Sie den Bereich unter dem Baum ab.
Wie gefährlich sind die Brennhaare wirklich?
Die häufigste Reaktion ist eine Raupendermatitis: Rötung und Juckreiz über mehrere Tage. Seltener kommt es zu Husten, Bronchitis, Bindehautentzündung, in Einzelfällen zu Fieber oder Kreislaufreaktionen. Die Empfindlichkeit kann mit jedem Kontakt zunehmen. Die Haare sind mit bloßem Auge nicht sichtbar und werden vom Wind verteilt.
Sind alte Nester im Winter noch gefährlich?
Ja. Nach Angaben des Umweltbundesamts können die Brennhaare in verlassenen Nestern weiterhin Reaktionen auslösen. Wie lange sie wirksam bleiben, ist nicht abschließend untersucht. Alte Gespinste gehören deshalb genauso in die Hände eines Fachbetriebs wie frische.
Was tun nach einem Kontakt?
Kleidung wechseln und bei mindestens 60 Grad waschen, duschen, Haare waschen, nicht kratzen. Haare auf der Haut lassen sich mit einem Klebestreifen abziehen. Bei Atemnot ärztliche Hilfe holen, bei Augenbeteiligung zum Augenarzt.
Quellen
- Umweltbundesamt: Eichenprozessionsspinner (Biologie, Gesundheit, Bekämpfung)
- Umweltbundesamt: Häufig gestellte Fragen zum Eichenprozessionsspinner
- Stadt Dortmund: Eichenprozessionsspinner melden (Raupenmelder)
- Stadt Köln: Eichenprozessionsspinner in Köln wieder aktiv (Pflicht privater Eigentümer)
- § 823 BGB (Schadensersatzpflicht, Verkehrssicherung)
Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.
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