Ratgeber › Andere Arten melden
Bettwanzen meldepflichtig? Hotel, Mietwohnung, Gesundheitsamt
Bettwanzen sind nicht meldepflichtig, sie übertragen keine Krankheiten. Wen Sie trotzdem informieren müssen: Hotel, Vermieter, bei Heimen das Gesundheitsamt.
Lesezeit etwa 8 Minuten · Stand 08.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Bettwanzen sind nach dem Infektionsschutzgesetz nicht meldepflichtig. Sie übertragen nach Stand der Forschung keine Krankheitserreger und sind deshalb keine Gesundheitsschädlinge im Sinne des Gesetzes.
- Im Hotel melden Sie den Befall an der Rezeption, am besten schriftlich und mit Foto. Bei Pauschalreisen gilt das als Reisemangel, den der Veranstalter beheben muss.
- In der Mietwohnung sind Sie als Mieter verpflichtet, den Befall unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen (§ 536c BGB). Wer am Ende zahlt, hängt vom Einzelfall ab.
- Nur in Gemeinschaftseinrichtungen wie Heimen, Unterkünften oder Kitas ist das Gesundheitsamt beteiligt, weil dort Hygienepläne gelten.
Bettwanzen sind in Deutschland nicht meldepflichtig. Weder das Infektionsschutzgesetz noch die Rattenverordnungen der Städte erfassen sie, weil Bettwanzen nach heutigem Wissen keine Krankheitserreger übertragen. Trotzdem müssen Sie jemanden informieren, nur eben nicht das Amt: im Hotel die Rezeption, in der Mietwohnung den Vermieter, in Heimen und Unterkünften die Leitung, die dann das Gesundheitsamt einbindet. Wer das versäumt, verliert Rechte und verliert Zeit, und Zeit ist bei Bettwanzen der entscheidende Faktor.
Warum Bettwanzen nicht unter die Meldepflicht fallen
Meldepflichten für Schädlinge leiten sich in Deutschland aus dem Infektionsschutzgesetz ab. Es definiert in § 2 Nr. 12 den Gesundheitsschädling als Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. Städte und Länder stützen darauf ihre Verordnungen, zum Beispiel die Meldepflicht für Ratten. Bettwanzen fehlt genau diese Eigenschaft. Das Umweltbundesamt formuliert es knapp: Bis heute gibt es keinen Nachweis, dass Bettwanzen Infektionserkrankungen übertragen können. Ihre Stiche können bei manchen Menschen allergische Reaktionen auslösen, die Krankheitswert haben, doch das macht sie nicht zum Überträger.
Die Folge: Eine Privatperson, die Bettwanzen in der eigenen Wohnung findet, verstößt gegen nichts, wenn sie das Gesundheitsamt nicht informiert. Es gibt deshalb auch keine amtlichen Zahlen zum Befall in Deutschland. Das Umweltbundesamt beschreibt die Ausbreitung über Tourismus, Zuwanderung und den Handel mit Gebrauchtwaren, ohne eine Statistik nennen zu können. Wer wissen will, wie oft in seiner Gegend Bettwanzen gemeldet werden, findet dazu nur freiwillige Quellen, etwa die Lage im Radar.
Einzelne Länder führen Bettwanzen auf ihren Serviceportalen trotzdem in der Liste der Schädlinge, die man dem Amt mitteilen kann. Eine Pflicht mit Bußgeld ist daraus nicht bekannt. Wer unsicher ist, fragt beim Gesundheitsamt nach; eine kurze Mail reicht.
Im Hotel: melden, dokumentieren, Zimmer wechseln
Hotels sind der häufigste Ort, an dem Menschen Bettwanzen begegnen. Die Tiere reisen im Koffer von Gast zu Gast, und kein Haus ist davor sicher, egal wie viele Sterne es hat. Das Umweltbundesamt stellt klar, dass ein Befall nichts mit mangelnder Hygiene zu tun hat. Melden Sie deshalb ruhig und sachlich.
So gehen Sie vor:
- Tiere, Häutungsreste, schwarze Kotpunkte an Matratzennaht, Lattenrost oder Bettkasten fotografieren, ebenso die Stiche, die oft in Reihen oder Gruppen stehen.
- Rezeption informieren, am besten zusätzlich schriftlich per E-Mail, damit die Meldung belegt ist.
- Ein Zimmer in einem anderen Gebäudeteil verlangen, nicht das Nachbarzimmer. Gepäck vorher prüfen, Kleidung in verschlossenen Beuteln umziehen.
- Bei Pauschalreisen Reiseleitung oder Veranstalter informieren. Ohne diese Anzeige können Sie später weder mindern noch Schadensersatz verlangen.
- Zu Hause den Koffer auf dem Balkon oder in der Badewanne auspacken, Wäsche bei 60 Grad waschen oder bei mindestens minus 18 Grad einfrieren.
Bei einer Pauschalreise ist ein Zimmer mit Bettwanzen ein Reisemangel im Sinne von § 651i BGB. Der Reisende kann Abhilfe verlangen, also ein anderes Zimmer oder Hotel, den Reisepreis mindern und bei erheblicher Beeinträchtigung kündigen. Für einzeln gebuchte Hotels gilt der Beherbergungsvertrag; auch dort können Sie Abhilfe und eine angemessene Minderung verlangen. Was ein Gast nicht tun sollte: schweigen, weiter im Zimmer schlafen und nach der Heimreise reklamieren. Dann fehlt jeder Beleg.
Für die Hotels selbst ist der Befall kein Fall fürs Gesundheitsamt, sondern für den Fachbetrieb. Das Zimmer wird gesperrt, nichts wird hinausgetragen, die Bekämpfung läuft meist mit Wärme oder einer Kombination aus Wärme und Insektiziden, und die Nachbarzimmer werden kontrolliert. Welche Verfahren es gibt und was Sie selbst tun können, steht im Artikel Bettwanzen bekämpfen.
In der Mietwohnung: Anzeige ist Pflicht, Schuld ist keine Frage
In der Mietwohnung gibt es eine Meldepflicht, nur richtet sie sich nicht an die Behörde, sondern an den Vermieter. § 536c BGB verlangt vom Mieter, einen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Ein Bettwanzenbefall ist ein solcher Mangel. Wer die Anzeige unterlässt, haftet für den Schaden, der durch die Verzögerung entsteht, und kann für die Zeit, in der der Vermieter nichts wusste, die Miete nicht mindern.
Das Verschweigen ist bei Bettwanzen besonders teuer. Die Tiere wandern über Leitungsschächte, Steckdosen und Türritzen in Nachbarwohnungen. Aus einem Zimmer wird ein Haus, und die Bekämpfung kostet ein Vielfaches. Schreiben Sie dem Vermieter oder der Hausverwaltung deshalb am Tag des Fundes eine kurze Mail mit Fotos und bitten Sie um einen Fachbetrieb. Scham ist unbegründet: Bettwanzen kommen aus dem Urlaub, aus dem Gebrauchtsofa, aus dem Hostelbett des Kindes oder aus der Wohnung nebenan, nicht aus mangelnder Sauberkeit.
Zur Kostenfrage gilt das gesunde Mittelmaß. Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache, Beseitigung und Beauftragung liegen in der Regel beim Vermieter oder der Hausverwaltung. Wer die Kosten am Ende trägt, hängt vom Einzelfall ab: Stammt der Befall aus dem Gebäude oder einer Nachbarwohnung, bleibt er beim Vermieter. Lässt sich nachweisen, dass der Mieter die Tiere eingeschleppt hat, kann der Vermieter die Kosten zurückfordern. In der Praxis lässt sich die Herkunft selten klären, und dann zahlt der Vermieter. Mieter sollten die Bekämpfung nicht auf eigene Faust mit Sprays aus dem Baumarkt versuchen; das verteilt die Tiere und erschwert dem Fachbetrieb die Arbeit. Mehr zu Melden und Mietrecht bei Schädlingen steht im Artikel Ratten und Mietrecht, dessen Grundsätze für Bettwanzen genauso gelten.
Gemeinschaftseinrichtungen: hier ist das Gesundheitsamt dabei
Anders liegt der Fall in Einrichtungen, in denen viele Menschen schlafen oder betreut werden: Pflegeheime, Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, Justizvollzug, Kitas mit Schlafräumen. Für solche Einrichtungen schreibt § 36 des Infektionsschutzgesetzes Hygienepläne vor, und das Gesundheitsamt überwacht sie. Ein Bettwanzenbefall ist dort zwar ebenfalls keine meldepflichtige Krankheit, wird aber in der Regel mit dem Amt abgestimmt, weil Bewohner wechseln, Zimmer geteilt werden und der Befall sich sonst in der Einrichtung festsetzt.
Wer in einer solchen Einrichtung arbeitet oder lebt und Bettwanzen bemerkt, meldet das der Leitung. Die Leitung beauftragt einen Fachbetrieb und informiert das Gesundheitsamt, das bei Bedarf Vorgaben zur Bekämpfung und zur Information der Bewohner macht. Für Hotels gilt das nicht; sie fallen nicht unter § 36.
Was Bettwanzen tatsächlich anrichten
Weil Bettwanzen keine Erreger übertragen, wird ihr Schaden gern kleingeredet. Das Umweltbundesamt nennt in seinen Schulungsunterlagen die wirklichen Folgen: Hautreaktionen mit Juckreiz und Folgeinfektionen durch Kratzen, allergische Reaktionen bei empfindlichen Menschen, Schlaflosigkeit und eine erhebliche seelische Belastung. Wer nachts gestochen wird und tagsüber die Wohnung nach Tieren absucht, kommt nicht zur Ruhe. Dazu kommen Kosten: Bekämpfung, Entsorgung von Möbeln, manchmal ein Umzug.
Die Tiere sind etwa fünf Millimeter groß, rotbraun, flach wie ein Apfelkern und nachtaktiv. Sie verstecken sich tagsüber in Matratzennähten, Lattenrosten, hinter Steckdosenblenden, in Bilderrahmen und Buchrücken. Spuren sind schwarze Kotpunkte, helle Häutungsreste und ein süßlicher Geruch bei starkem Befall. Wer eines dieser Zeichen sieht, holt einen Fachbetrieb, bevor er aufräumt oder Möbel verrückt.
Zusammengefasst: wen Sie wann informieren
| Situation | Melden an | Pflicht? | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Eigene Wohnung, Eigentum | niemanden, Fachbetrieb beauftragen | nein | keine Meldepflicht |
| Mietwohnung | Vermieter, Hausverwaltung | ja, unverzüglich | § 536c BGB |
| Hotel, Ferienwohnung | Rezeption, Vermieter der Unterkunft | ja, für Ansprüche | Beherbergungsvertrag |
| Pauschalreise | Reiseleitung, Veranstalter | ja, für Minderung | § 651i BGB |
| Heim, Unterkunft, Kita, Wohnheim | Leitung, die das Gesundheitsamt einbindet | ja, über die Einrichtung | § 36 IfSG, Hygieneplan |
| Nachbarwohnung betroffen | Vermieter, nicht den Nachbarn anprangern | empfohlen | Mangel am Gebäude |
Zusätzlich können Sie den Befall anonym im Radar melden. Das ersetzt keine der Anzeigen oben, hilft aber, Häufungen in einem Viertel sichtbar zu machen, die sonst niemand zählt. Welche anderen Arten meldepflichtig sind und welche nicht, zeigt die Übersicht aller Meldepflichten.
Rechtslage auf einen Blick
- § 2 Nr. 12 IfSG definiert Gesundheitsschädlinge als Tiere, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. Das Umweltbundesamt sieht für Bettwanzen keinen Nachweis einer Übertragung. Meldepflichten der Städte für Ratten lassen sich deshalb nicht auf Bettwanzen übertragen.
- § 536c BGB: Mieter müssen Mängel der Mietsache, dazu zählt ein Befall, dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Wer schweigt, haftet für Schäden, die durch die Verzögerung entstehen, und verliert Minderungsrechte für diese Zeit.
- § 651i BGB: Bei Pauschalreisen ist ein Zimmer mit Bettwanzen ein Reisemangel. Der Reisende kann Abhilfe verlangen, mindern und in schweren Fällen kündigen. Für einzeln gebuchte Hotels gelten die Regeln des Beherbergungsvertrags.
- § 36 IfSG: Gemeinschaftseinrichtungen und bestimmte Unterkünfte müssen Hygienepläne führen und werden vom Gesundheitsamt überwacht. Ein Befall wird dort in der Regel mit dem Amt abgestimmt.
Häufige Fragen
Muss ich Bettwanzen dem Gesundheitsamt melden?
Als Privatperson nein. Das Infektionsschutzgesetz kennt eine Meldepflicht nur für Gesundheitsschädlinge, also Tiere, die Krankheitserreger übertragen. Dafür gibt es bei Bettwanzen keinen Nachweis. Das Gesundheitsamt kommt nur ins Spiel, wenn eine Gemeinschaftseinrichtung betroffen ist oder eine Landesverordnung es ausdrücklich vorsieht.
Ich habe Bettwanzen im Hotelzimmer entdeckt. Was jetzt?
Zimmer nicht ausräumen, Rezeption informieren, Fotos von Tieren, Kotspuren oder Stichen machen, Zimmerwechsel in einen anderen Gebäudeteil verlangen. Bei Pauschalreisen zusätzlich die Reiseleitung oder den Veranstalter informieren, sonst verlieren Sie Ansprüche. Koffer vor der Heimreise prüfen, zu Hause die Wäsche bei 60 Grad waschen.
Muss ich als Mieter den Befall melden, auch wenn er peinlich ist?
Ja, und zwar unverzüglich, am besten schriftlich. § 536c BGB verpflichtet Mieter dazu, Mängel anzuzeigen. Peinlich muss es nicht sein: Bettwanzen werden aus dem Urlaub, mit Gebrauchtmöbeln oder aus Nachbarwohnungen eingeschleppt und haben mit Sauberkeit nichts zu tun. Je früher der Vermieter weiß, desto kleiner bleibt der Befall.
Wer zahlt die Bekämpfung in der Mietwohnung?
Mieter melden den Befall, meist beauftragt der Vermieter oder die Hausverwaltung den Fachbetrieb. Wer die Kosten am Ende trägt, hängt vom Einzelfall ab: bei einem Mangel am Gebäude oder Befall aus Nachbarwohnungen der Vermieter, bei nachweislich eingeschlepptem Befall kann er sie vom Mieter zurückfordern.
Darf das Hotel mich wegen Bettwanzen abweisen oder mir die Kosten in Rechnung stellen?
Ein Hotel darf einen Befall nicht auf den Gast abwälzen, nur weil er ihn gemeldet hat. Ob ein Gast Tiere eingeschleppt hat, lässt sich praktisch nie beweisen. Seriöse Häuser behandeln den Befall still mit einem Fachbetrieb und bieten ein anderes Zimmer an. Melden Sie ruhig und sachlich, das ist im Interesse beider Seiten.
Übertragen Bettwanzen Krankheiten?
Nach Angaben des Umweltbundesamts gibt es bis heute keinen Nachweis, dass Bettwanzen Infektionskrankheiten übertragen. Die Stiche können aber jucken, sich entzünden und bei manchen Menschen allergische Reaktionen auslösen. Schlaflosigkeit und die seelische Belastung sind die größeren Probleme.
Quellen
- § 2 Infektionsschutzgesetz (Begriffsbestimmungen, Nr. 12 Gesundheitsschädling)
- Umweltbundesamt: Können Bettwanzen Krankheiten übertragen?
- Umweltbundesamt: Bettwanzen erkennen, vorbeugen, bekämpfen (Ratgeber, Oktober 2023)
- § 536c BGB (Anzeigepflicht des Mieters bei Mängeln)
- § 651i BGB (Rechte des Reisenden bei Reisemängeln)
Fachliche Quellen
- Schädlinge in der Mietwohnung: Wer muss zahlen? (Ratgeber Knipp Neumann) (Knipp, Neumann & Co. GmbH, Bochum, Fachbetrieb)
Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.
Weiterlesen
Bettwanzen bekämpfen: was selbst geht, wann der Fachbetrieb mussBettwanzen erkennen, Wäsche und Einfrieren richtig nutzen, Fallen und Encasements einsetzen und warum ein echter Befall fast immer den Fachbetrieb braucht.
Was ist meldepflichtig? Ratten, Mäuse, Schaben, Wespen im ÜberblickWelche Schädlinge Sie melden müssen und welche nicht: Ratten fast überall, Mäuse und Wespen meist nicht. Tabelle aller Arten mit Stelle und Rechtsgrundlage.
Ratten in der Mietwohnung: melden, Mietminderung, wer zahltRatten im Mietshaus: Mieter zeigen den Befall dem Vermieter an, der lässt bekämpfen. Was mit Mietminderung und Kosten ist, zusätzlich die Meldung an die Stadt.
Eichenprozessionsspinner: wann er gefährlich ist, was tunBrennhaare ab Mai, Nester gefährlich über Jahre: wann der Eichenprozessionsspinner gefährlich wird, welche Symptome drohen und was nach Kontakt hilft.