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Marder melden? Jagdrecht, Versicherung, Dachboden

Marder müssen Sie nicht melden. Der Steinmarder ist Wild: Fangen ist tabu, die Teilkasko zahlt oft den Biss, das Dach wird nach der Jungenzeit geschlossen.

Lesezeit etwa 5 Minuten · Stand 08.10.2026

Marder auf einem Dachfirst bei Nacht mit Mond
Illustration, keine Abbildung zur Artbestimmung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Marder gibt es keine Meldepflicht. Keine Behörde nimmt Sichtungen entgegen, und kein Amt entfernt einen Marder vom Dachboden.
  • Der Steinmarder ist Wild nach § 2 Bundesjagdgesetz. Fangen und Töten dürfen nur Jagdausübungsberechtigte, und in Wohngebieten ruht die Jagd. Ausnahmen erteilt die Untere Jagdbehörde.
  • Am Auto zahlt bei Marderbiss meist die Teilkasko; ob Folgeschäden mitversichert sind, steht in den Bedingungen. Schaden fotografieren, Versicherung informieren, Werkstatt.
  • Auf dem Dachboden hilft nur vergrämen, reinigen und Einstiege schließen, und zwar nicht zwischen März und Juli, wenn Jungtiere im Quartier sind.

Einen Marder müssen Sie nirgends melden. Es gibt keine Meldepflicht, keine Behörde sammelt Sichtungen, und kein Amt schickt jemanden, der das Tier vom Dachboden holt. Wer nachts Poltern über der Schlafzimmerdecke hört oder morgens zerbissene Kabel im Motorraum findet, hat deshalb drei Fragen zu klären: Was darf ich selbst tun, wer zahlt den Schaden, und an wen wende ich mich, wenn Vergrämen nicht reicht. Die Antworten stehen im Jagdrecht, im Versicherungsvertrag und im Kalender.

Der Steinmarder ist Wild

In Häusern und an Autos ist fast immer der Steinmarder am Werk, ein Kulturfolger, der Dachböden als Quartier und warme Motorräume als Reviermarkierung nutzt. § 2 des Bundesjagdgesetzes zählt Steinmarder und Baummarder zum Haarwild, das dem Jagdrecht unterliegt. Das hat eine Folge, die viele Hausbesitzer überrascht: Nach § 1 Abs. 4 BJagdG umfasst die Jagdausübung das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Eine Lebendfalle auf dem Dachboden ist Jagd. Wer sie ohne Jagdschein stellt, jagt unerlaubt, und das ist strafbar.

Hinzu kommt § 6 BJagdG. In befriedeten Bezirken ruht die Jagd, und befriedet sind Wohngebiete, Hausgärten, Höfe und Gewerbegebiete. Dort darf nicht einmal ein Jäger ohne Weiteres fangen. Die Untere Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt kann eine beschränkte Jagdausübung gestatten, etwa einer Person mit Fangjagd-Ausbildung. In der Praxis wird das selten beantragt, weil ein gefangener Marder nicht umgesiedelt werden darf und das Revier binnen Wochen vom nächsten Tier besetzt wird. Die Jagdzeit des Bundes läuft vom 16. Oktober bis 28. Februar, die Länder können davon abweichen. Für Sie ist das nur relevant, wenn die Jagdbehörde eine Ausnahme prüft.

Wann Sie doch jemanden anrufen

SituationStelleGrund
Marder auf dem Dachboden, im Schuppenniemand, Fachbetrieb für Vergrämung und Verschlusskeine Meldepflicht, Eigentümer handelt selbst
Marderbiss am AutoVersicherung, WerkstattTeilkasko, Schadensnachweis
Verletztes Tier, Tier im Schacht oder Keller eingesperrtOrdnungsamt, außerhalb der Dienstzeiten PolizeiTierschutz, Tierrettung oder Jäger
Frage, ob ein Fang genehmigt werden kannUntere Jagdbehördeeinzige Stelle, die Ausnahmen nach § 6 BJagdG erteilt
Marder in Mietwohnung oder MietshausVermieter, HausverwaltungMangel am Gebäude, Vermieter beauftragt
Überfahrener MarderStraßenmeisterei, StadtreinigungEntsorgung als Fallwild

Zusätzlich können Sie die Sichtung hier im Radar eintragen. Das hat keinen amtlichen Wert, zeigt Nachbarn aber, dass ein Revier in der Straße liegt, und erklärt, warum in derselben Woche drei Autos betroffen waren.

Auto: Versicherung und Vorbeugung

Marder beißen im Motorraum keine Kabel aus Hunger, sondern weil sie den Geruch eines fremden Marders wittern, der vorher im selben Auto saß. Zerbissene Zündkabel, Kühlschläuche und Dämmmatten sind die Folge. Bei Marderbiss zahlt in der Regel die Teilkaskoversicherung, weil Tierbiss in den meisten Tarifen eingeschlossen ist. Unterschiede gibt es bei den Folgeschäden: Ob ein Motorschaden nach einem unbemerkt zerbissenen Kühlschlauch gedeckt ist und bis zu welcher Summe, steht in Ihren Bedingungen. Fotografieren Sie den Schaden, melden Sie ihn der Versicherung und lassen Sie erst dann reparieren. Eine Motorwäsche nach dem Schaden nimmt den Geruch, der den nächsten Marder anlockt. Welche Abwehr am Fahrzeug tatsächlich wirkt, von Gittern unter dem Motorraum bis zu Kabelummantelungen, und warum Ultraschall allein enttäuscht, steht im Artikel Marderschreck für Auto und Haus.

Dachboden: vergrämen, reinigen, verschließen

Gegen einen Marder im Dach gibt es keine Behörde und keine Falle, aber einen Ablauf, der funktioniert. Erst wird das Tier vergrämt: Licht, Lärm, Geruchsstoffe und Unruhe über einige Tage, bis es das Quartier aufgibt. Dann wird gereinigt, denn Marder markieren mit Kot und Urin, und dieser Eigengeruch holt das Tier zurück; verschmutzte Dämmung wird ausgetauscht. Zuletzt werden die Einstiege verschlossen, mit Gittern, Blechen und Bürstendichtungen an Traufen, Firstziegeln und Lüftungsöffnungen, und die Kletterhilfen entfernt: Regenrohre bekommen glatte Manschetten, Äste werden zurückgeschnitten.

Der Kalender entscheidet über den Zeitpunkt. Steinmarder bringen im Frühjahr ihre Jungen zur Welt, die bis in den Sommer im Quartier bleiben. Zwischen März und Juli darf der Einstieg deshalb nicht verschlossen werden: Die Jungen würden eingesperrt und verenden, und das verstößt gegen § 1 des Tierschutzgesetzes, nach dem niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Wer im Mai Geräusche hört, wartet ab, vergrämt frühestens im Spätsommer und schließt im Herbst. Ob ein Quartier leer ist, zeigt ein Papierknäuel im Einstieg, das drei Nächte unberührt bleibt.

Ähnlich wie der Marder, nur größer und kräftiger, richtet der Waschbär Schäden im Dach an; für ihn gelten dieselben Regeln aus dem Jagdrecht, nachzulesen im Artikel Waschbär melden. Welche Tiere Sie tatsächlich melden müssen und welche nicht, zeigt die Übersicht der Meldepflichten.

Rechtslage auf einen Blick

  • § 2 Abs. 1 BJagdG: Steinmarder und Baummarder gehören zum Haarwild, das dem Jagdrecht unterliegt. § 1 Abs. 4 BJagdG: Die Jagdausübung umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
  • § 6 BJagdG: In befriedeten Bezirken, also in Wohngebieten, Hausgärten und Gewerbegebieten, ruht die Jagd. Die Untere Jagdbehörde kann eine beschränkte Jagdausübung gestatten.
  • Jagdzeitenverordnung des Bundes § 1: Stein- und Baummarder vom 16. Oktober bis 28. Februar; die Länder können abweichen. § 1 TierSchG: Jungtiere dürfen nicht durch Verschluss des Quartiers von der Mutter getrennt werden.

Häufige Fragen

Muss ich einen Marder melden?

Nein. Weder das Infektionsschutzgesetz noch die Städte sehen eine Meldepflicht vor, weil der Marder kein Gesundheitsschädling ist. Melden Sie sich nur bei der Unteren Jagdbehörde, wenn Sie wissen wollen, ob in Ihrem Fall ein Fang genehmigt werden kann, oder beim Ordnungsamt, wenn ein Tier verletzt ist oder in einem Schacht festsitzt.

Darf ich eine Marderfalle aufstellen?

Nein. Der Steinmarder ist jagdbares Wild, das Fangen ist Jagdausübung und nur Jagdscheininhabern erlaubt. In Wohngebieten ruht die Jagd zusätzlich. Wer trotzdem eine Falle stellt, begeht Jagdwilderei. Die Untere Jagdbehörde kann im Einzelfall eine fangjagdberechtigte Person mit einer Ausnahme beauftragen, in der Praxis ist das selten nötig.

Zahlt die Versicherung den Marderschaden am Auto?

Meist ja, wenn Sie eine Teilkasko haben, denn Marderbiss ist in den meisten Tarifen eingeschlossen. Ob auch Folgeschäden wie ein überhitzter Motor nach einem zerbissenen Kühlschlauch gedeckt sind und bis zu welcher Summe, steht in Ihren Bedingungen. Schäden fotografieren, Versicherung informieren, erst dann reparieren lassen.

Wann darf ich den Dachboden verschließen?

Außerhalb der Jungenzeit, also nicht von März bis Juli. Steinmarder bringen im Frühjahr ihre Jungen zur Welt, die zunächst im Quartier bleiben. Wer dann den Einstieg verschließt, sperrt die Jungen ein, sie verenden, und das verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Erst vergrämen, dann sicher sein, dass das Quartier leer ist, dann schließen.

Quellen

Fachliche Quellen

Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.

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