Schädlingsradar Jetzt melden

Ratgeber › Andere Arten melden

Tauben füttern verboten: Bußgelder je Stadt und Rechtslage

Ob Taubenfüttern verboten ist, entscheidet jede Stadt. Bußgelder von 35 bis 5.000 Euro, die Rechtsgrundlagen, warum Städte das Verbot wollen und wie Sie melden.

Lesezeit etwa 9 Minuten · Stand 08.10.2026

Stadtplatz mit Tauben um eine Bank, Brotkrümel, ein leeres Schild am Pfosten
Illustration, keine Abbildung zur Artbestimmung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein bundesweites Verbot gibt es nicht. Städte verbieten das Füttern von Stadttauben in ihren Ordnungs-, Polizei- oder Taubenfütterungsverordnungen, und die meisten Großstädte haben so eine Regel.
  • Die Bußgelder reichen von 35 Euro beim ersten Verstoß bis zu 1.000 Euro, in Stuttgart bei Wiederholung bis zu 5.000 Euro. Beim ersten Mal bleibt es oft bei einer Verwarnung.
  • Städte begründen das Verbot mit Kot an Gebäuden, angelocktem Ratten und dem Zustand der Tauben selbst: Dauerfutter führt zu Dauerbrut und kranken Jungtieren.
  • Fütterungsverstöße meldet man dem Ordnungsamt. Verfolgt werden sie nur, wenn die Person bekannt ist und ein Zeuge benannt werden kann.
  • Erlaubt bleibt das Füttern an betreuten Taubenschlägen und städtischen Futterstellen, etwa in Dortmund und Köln.

Ob Taubenfüttern verboten ist, hängt davon ab, wo Sie stehen. Ein Bundesgesetz dazu gibt es nicht, aber die meisten deutschen Großstädte haben das Füttern von Stadttauben per Verordnung untersagt, und ein Verstoß ist dort eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder beginnen bei 35 Euro und reichen in Köln bis 1.000 Euro, in Stuttgart bei Wiederholung bis 5.000 Euro. Wer die Verbote versteht, versteht auch, warum Städte sie wollen: nicht gegen die Tauben, sondern wegen ihnen.

Die Rechtslage: jede Stadt entscheidet selbst

Das Füttern von Tauben ist keine Frage des Tierschutzgesetzes und keine des Infektionsschutzgesetzes. Es ist eine Frage der öffentlichen Ordnung, und die regeln Städte und Gemeinden. Die Rechtsgrundlagen heißen je nach Land anders:

  • In Nordrhein-Westfalen stehen die Verbote in ordnungsbehördlichen Verordnungen nach dem Ordnungsbehördengesetz, zum Beispiel in Dortmund in der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und in Köln in der Kölner Stadtordnung.
  • In Bayern erlaubt Art. 16 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes den Gemeinden ausdrücklich, das Füttern verwilderter Tauben zu verbieten und Grundstückseigentümer zur Duldung von Vergrämungsmaßnahmen zu verpflichten. München und Nürnberg haben eigene Taubenfütterungsverbotsverordnungen erlassen.
  • In Baden-Württemberg regeln es Polizeiverordnungen der Städte, in Stuttgart seit 1997, seit 2017 auch für Wasservögel.

Die Verbote gelten im öffentlichen Raum: auf Straßen, Plätzen, in Parks, an Bahnhöfen. Zum Füttern zählt nicht nur das Werfen von Brot, sondern auch das Auslegen von Futter und von Lebensmitteln, die Tauben erfahrungsgemäß fressen. München schreibt das in seiner Verordnung ausdrücklich. Wo die Verordnung keinen eigenen Bußgeldrahmen nennt, gilt § 17 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes: mindestens 5, höchstens 1.000 Euro (§ 17 OWiG).

Rechtlich halten die Verbote. Das Bundesverfassungsgericht hat kommunale Taubenfütterungsverbote bereits 1980 gebilligt. Zuletzt hat das Verwaltungsgericht Münster am 28. Mai 2025 das allgemeine Fütterungsverbot der Stadt Emsdetten bestätigt: Taubenkot verursache nachhaltige Verschmutzungen, das Verbot sei mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und verhältnismäßig, und der Tierschutzgedanke des Grundgesetzes gelte nicht absolut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dass ein 2021 veröffentlichtes Rechtsgutachten die Verbote für rechtswidrig hielt, hat bislang kein Gericht übernommen.

Bußgelder je Stadt

Die Beträge legt jede Stadt selbst fest. Die Tabelle nennt nur Städte, deren Regel auf der eigenen Behördenseite oder im Ortsrecht nachlesbar ist; wo eine Stadt keinen Betrag veröffentlicht, steht das so da.

StadtRegelBußgeldFundstelle
KölnKölner Stadtordnung § 19 Abs. 1, § 33 Abs. 1 Nr. 34; Füttern, Auslegen und Anbieten von Futter verboten35 bis 1.000 EuroStadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung
StuttgartPolizeiverordnung; Tauben und Wasservögel in Grünanlagen, auf Spielplätzen, an allen Gewässern einschließlich Neckar35 Euro, bei Wiederholung bis 5.000 Eurostuttgart.de, Füttern verboten
MünchenTaubenfütterungsverbotsverordnung vom 29. März 2018, gesamtes Stadtgebiet, Laufzeit 20 JahreGeldbuße nach Art. 16 Abs. 2 LStVG, kein eigener Rahmen in der VerordnungStadtrecht München
DortmundOrdnungsbehördliche Verordnung; Füttern außerhalb der eingerichteten Futterstellen verbotenGeldbuße, Höhe nennt die Stadt nichtOrdnungsamt, Veterinärwesen
NürnbergTaubenfütterungsverbotsverordnung der StadtGeldbuße nach Art. 16 Abs. 2 LStVGStadtrecht Nürnberg
EmsdettenOrdnungsbehördliche Verordnung 2019, gezieltes Füttern verboten, vom VG Münster 2025 bestätigtGeldbuße nach OBG NRWJustiz NRW, Pressemitteilung
HannoverKein Verbot auf der Stadtseite genannt; die Stadt setzt auf betreute Taubenschläge und Aufklärungkeines veröffentlichtStadttauben in Hannover

Für andere Städte, auch für Bochum, Essen, Hamburg, Berlin und Frankfurt, kursieren im Netz Beträge aus Bußgeldkatalogen ohne amtliche Quelle. Verlassen Sie sich nicht darauf. Suchen Sie im Ortsrecht Ihrer Stadt nach „Tauben“ oder fragen Sie beim Ordnungsamt. In der Praxis gilt überall dasselbe Muster: Der erste Verstoß endet mit einer mündlichen Verwarnung oder einem Verwarnungsgeld im zweistelligen Bereich, die Höchstbeträge treffen Wiederholungstäter, die trotz Ansprache weiter säckeweise Körner streuen.

Warum Städte das Füttern verbieten

Die Begründungen der Städte sind auffällig ähnlich, weil sie auf denselben Beobachtungen beruhen. Köln nennt fünf Gründe, Stuttgart ergänzt sie um die Wasservögel:

  1. Kot. Taubenkot verunreinigt Gebäude, Denkmäler, Plätze und Haltestellen und verursacht hohe Reinigungskosten. Für Münster reichte dieser Grund allein, um das Verbot zu tragen.
  2. Ratten. Ausgestreutes Futter frisst nicht nur die Taube. Was liegen bleibt, lockt Ratten an, und die sind in fast allen Städten meldepflichtig. Wer Tauben füttert, füttert Ratten mit; mehr dazu im Artikel Ratten im Garten und das Ordnungsamt.
  3. Dichte. Stadttauben haben kaum natürliche Feinde. Je mehr Futter, desto dichter der Schwarm, desto mehr Stress, Krankheiten und Parasiten unter den Tieren.
  4. Fehlernährung. Brot und Körner vom Marktplatz sind einseitig. Die Folge sind Mangelerscheinungen.
  5. Dauerbrut. Stadttauben brüten, solange Futter da ist. Bei Fütterung das ganze Jahr entstehen viele schwache Jungtiere, die kurz nach dem Schlüpfen sterben. Das Verbot soll die Population auf ein Maß bringen, das die Stadt ernähren kann.

Diese Begründung richtet sich ausdrücklich an Menschen, die aus Tierliebe füttern. Die Städte sagen nicht, dass Tauben weg sollen, sie sagen, dass Dauerfütterung Tiere krank macht. Das Verwaltungsgericht Münster hat zusätzlich einen praktischen Punkt genannt: Wo gefüttert wird, laufen städtische Maßnahmen wie der Austausch von Eiern gegen Attrappen ins Leere.

Wo Füttern erlaubt bleibt: Taubenschläge und Futterstellen

Städte mit einem Taubenkonzept verbinden das Verbot mit erlaubten Alternativen. Dortmund nimmt in seiner Verordnung die eingerichteten Futterstellen aus. Dort versorgen ehrenamtliche Tierschützer die Tiere mit artgerechtem Futter, tauschen Eier gegen Attrappen und fangen kranke Tauben zur Behandlung ein; die Stadt stellt Flächen und Sachmittel. Köln betreibt seit November 2019 mit einem Verein einen betreuten Taubenschlag am Hansaring, in dem der Schwarm mit Futter gebunden und die Brut kontrolliert wird. Hannover setzt auf kontrollierte Schläge und Eieraustausch und bittet Gastronomen mit einem Flyer, nicht zu füttern.

Wer Tauben helfen will, hat damit einen legalen Weg: diese Projekte unterstützen, Futter dorthin spenden, mitarbeiten. Das Füttern auf dem Bahnhofsvorplatz hilft keiner Taube, es verschiebt nur das Problem auf den nächsten Winter.

Verstöße melden: sachlich, nicht denunzieren

Fütterungsverstöße verfolgt das Ordnungsamt. Die Hürde ist höher, als viele denken. München bearbeitet eine Anzeige nur, wenn die fütternde Person namentlich bekannt ist und mindestens ein Zeuge benannt werden kann (Bußgeldstelle München). Anonyme Hinweise auf „die Frau mit der Tüte“ laufen ins Leere. Stuttgart hat für Taubenangelegenheiten eine eigene Rufnummer beim Amt für öffentliche Ordnung, Köln verweist auf das Amt für öffentliche Ordnung, Dortmund auf das Ordnungsamt.

Bevor Sie melden, sprechen Sie die Person an. Die meisten Fütterer handeln aus Mitgefühl und kennen weder das Verbot noch den Zusammenhang zwischen Dauerfutter und kranken Jungtieren. Ein Hinweis auf die Futterstelle oder den Taubenschlag der Stadt erreicht mehr als eine Anzeige. Bleibt es bei regelmäßigem Füttern mit größeren Mengen, melden Sie Ort, Zeiten und Beschreibung dem Ordnungsamt. Verzichten Sie auf Fotos von Personen und auf Beschuldigungen in Nachbarschaftsgruppen; das Ordnungsamt braucht Fakten, keine Stimmung. Wenn Tauben Ihren Balkon oder das Dach belagern, hilft kein Bußgeld gegen den Nachbarn, sondern eine Abwehr, die den Tieren nicht schadet; welche das ist, steht im Artikel Taubenabwehr für den Balkon.

Balkon, Garten, Hinterhof: was privat gilt

Die städtischen Verordnungen gelten in der Regel nur im öffentlichen Raum. Auf dem eigenen Balkon oder im Garten ist das Füttern deshalb meist keine Ordnungswidrigkeit. Erlaubt heißt aber nicht folgenlos. Viele Hausordnungen und Mietverträge untersagen das Füttern von Tauben, weil Kot und Lärm die Nachbarn treffen; wer trotzdem füttert, riskiert eine Abmahnung. Ein Garten, in dem täglich Körner liegen, zieht außerdem Ratten an, und spätestens dann wird aus der Tierliebe eine Meldepflicht. Wer Singvögel füttern will, nimmt Futtersäulen statt Streufutter am Boden; die erreichen Meisen und Finken, aber keine Tauben und keine Ratten. Wie oft in Ihrer Stadt Tauben und Ratten gemeldet werden, zeigt die Lage im Radar, und eine eigene Sichtung können Sie hier eintragen.

Rechtslage auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage sind kommunale Verordnungen: in NRW ordnungsbehördliche Verordnungen nach dem Ordnungsbehördengesetz (Beispiele Dortmund, Köln, Emsdetten), in Bayern Verordnungen nach Art. 16 LStVG (München, Nürnberg), in Baden-Württemberg Polizeiverordnungen (Stuttgart).
  • Köln: § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Nr. 34 der Kölner Stadtordnung, Bußgeld 35 bis 1.000 Euro. Stuttgart: 35 Euro beim ersten Verstoß, bis 5.000 Euro bei Wiederholung. München: Taubenfütterungsverbotsverordnung vom 29. März 2018, Geldbuße nach Art. 16 Abs. 2 LStVG.
  • Nennt eine Verordnung keinen eigenen Rahmen, gilt § 17 Abs. 1 OWiG: mindestens 5, höchstens 1.000 Euro. Das Verwaltungsgericht Münster hat am 28. Mai 2025 (1 K 1474/21) ein allgemeines Fütterungsverbot als mit dem Tierschutz vereinbar und verhältnismäßig bestätigt; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Häufige Fragen

Ist Taubenfüttern überall in Deutschland verboten?

Nein. Es gibt kein Bundesgesetz dazu. Jede Stadt entscheidet selbst, ob sie das Füttern von Stadttauben verbietet, und die meisten Großstädte tun es. Ob Ihre Stadt ein Verbot hat, steht im Ortsrecht, meist in der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder in einer eigenen Taubenverordnung.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Das legt jede Stadt fest. Köln nennt 35 bis 1.000 Euro, Stuttgart 35 Euro beim ersten Mal und bis 5.000 Euro bei Wiederholung. Wo die Verordnung keinen Rahmen nennt, gilt der allgemeine Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes bis 1.000 Euro. In der Praxis endet der erste Verstoß meist mit einer Verwarnung oder einem kleinen Verwarnungsgeld.

Darf ich auf meinem Balkon Tauben füttern?

Die städtischen Verbote gelten in der Regel im öffentlichen Raum. Auf dem Balkon greift aber oft die Hausordnung oder der Mietvertrag, und wer durch Füttern Tauben anlockt, die Nachbarbalkone verschmutzen, muss mit einer Abmahnung rechnen. Außerdem ziehen Futterreste Ratten an, und die sind meldepflichtig.

Warum schadet Füttern den Tauben?

Stadttauben brüten, solange Futter da ist, bei Dauerfütterung also das ganze Jahr. Die Folge sind viele schwache Jungtiere, die kurz nach dem Schlupf sterben, dichte Schwärme mit mehr Krankheiten und Parasiten und Mangelerscheinungen durch einseitiges Brot. Städte wie Köln und Stuttgart begründen ihr Verbot genau damit.

Wie melde ich jemanden, der regelmäßig füttert?

Beim Ordnungsamt Ihrer Stadt, in München bei der Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferats. Eine Anzeige wird nur bearbeitet, wenn die fütternde Person namentlich bekannt ist und mindestens ein Zeuge benannt werden kann. Sprechen Sie die Person vorher an; viele wissen nicht, dass sie den Tieren schaden.

Gibt es erlaubte Futterstellen?

Ja, in Städten mit Taubenkonzept. Dortmund nimmt betreute Futterstellen vom Verbot aus, dort tauschen Tierschützer Eier gegen Attrappen und behandeln kranke Tiere. Köln betreibt am Hansaring einen betreuten Taubenschlag, Hannover setzt auf kontrollierte Schläge. Wer helfen will, unterstützt diese Projekte statt auf dem Marktplatz zu streuen.

Quellen

Fachliche Quellen

Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.

Weiterlesen