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Ratten beim Nachbarn: was Sie tun können und was nicht
Ratten vom Nachbargrundstück: erst das Gespräch, dann die Meldung an die Stadt. Was die Behörde anordnen darf, was Sie selbst nicht dürfen.
Lesezeit etwa 7 Minuten · Stand 08.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Ratten halten sich nicht an Grundstücksgrenzen. Wer Tiere, Löcher oder Kot beim Nachbarn sieht, spricht ihn zuerst an und meldet dann der Stadt.
- Die Behörde darf Eigentümer zur Bekämpfung verpflichten, weil Ratten nach dem Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge sind.
- Sie selbst dürfen weder das fremde Grundstück betreten noch dort Fallen oder Köder auslegen. Gift ist für Privatpersonen ohnehin fast überall weggefallen.
- Auf der eigenen Seite zählt, was Ratten anzieht: Futter, Müll und offene Zugänge. Erst dann wirkt die Bekämpfung nebenan.
Wenn die Ratten vom Nachbargrundstück kommen, haben Sie zwei Wege, und beide sind erlaubt: das Gespräch und die Meldung an die Stadt. Was Sie nicht dürfen, ist selbst drüben tätig werden. Die Behörde kann den Eigentümer zur Bekämpfung verpflichten, weil Ratten nach dem Infektionsschutzgesetz als Gesundheitsschädlinge gelten. Dieser Artikel zeigt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, was die Stadt anordnen darf und wo Ihre eigenen Grenzen liegen.
Erst reden, dann melden
Die meisten Eigentümer wissen nicht, dass auf ihrem Grundstück Ratten laufen. Die Tiere sind nachtaktiv, die Löcher liegen unter Hecken oder hinter dem Kompost, und wer selten im Garten ist, sieht nichts. Ein kurzes Gespräch am Zaun oder ein freundlicher Zettel im Briefkasten löst deshalb viele Fälle, bevor ein Amt überhaupt eingeschaltet wird. Nennen Sie, was Sie gesehen haben, wo und wann. Bieten Sie an, die Bekämpfung abzustimmen, denn Ratten pendeln zwischen Grundstücken, und ein einzelner Garten lässt sich nicht sauber halten, wenn nebenan weiter gefüttert wird. Die Stadt Dortmund rät ausdrücklich dazu, dass Nachbarn ihre Maßnahmen gemeinsam planen.
Bleibt die Reaktion aus oder geht es um ein Haus, dessen Eigentümer Sie nicht erreichen, melden Sie der Stadt. Der richtige Weg steht für jede Stadt auf der Seite Ratten melden: Pflicht und Stellen. In Dortmund ist das Fallmanagement Rattenbekämpfung im Ordnungsamt zuständig, in Berlin das Gesundheitsamt des Bezirks, in Hamburg das Institut für Hygiene und Umwelt. In Hamburg ist die Meldung von Ratten auf öffentlichem Grund sogar Pflicht.
Was die Behörde darf
Die Rechtsgrundlage ist bundesweit dieselbe. Nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz sind Ratten Gesundheitsschädlinge, weil sie Krankheitserreger auf Menschen übertragen können. § 17 Abs. 2 verpflichtet die zuständige Behörde, bei festgestelltem Befall und drohender Verbreitung von Erregern die nötigen Maßnahmen anzuordnen. Wie das im Alltag aussieht, regeln die Länder und Städte in eigenen Verordnungen, die § 17 Abs. 5 ausdrücklich erlaubt: Eigentümer und Nutzer eines Grundstücks können verpflichtet werden, einen Befall anzuzeigen und ihn bekämpfen zu lassen.
Für Ihren Fall heißt das: Die Stadt nimmt Ihren Hinweis auf, prüft ihn und schreibt den Eigentümer an. Sie kann eine Frist setzen, einen Fachbetrieb verlangen und bei Untätigkeit ein Bußgeld verhängen oder die Bekämpfung selbst veranlassen und die Kosten in Rechnung stellen. In Dortmund führt die Stadt auf Privatgrundstücken keine Bekämpfung durch, bittet aber die betroffenen Eigentümer zum Handeln und behandelt parallel städtische Flächen und das Kanalnetz. Genau deshalb lohnt sich die Meldung auch dann, wenn der Nachbar längst einen Fachbetrieb beauftragt hat: Die Tiere im Gully davor erreicht nur die Stadt.
Was die Behörde nicht tut: Sie schlichtet keinen Nachbarschaftsstreit und sie teilt Ihnen in der Regel nicht mit, welche Maßnahmen beim Nachbarn laufen. Wenn Sie wissen wollen, ob sich etwas tut, fragen Sie den Eigentümer selbst oder beobachten Sie, ob die Löcher wieder aufgehen.
Was Sie nicht dürfen
Das fremde Grundstück betreten, um Löcher zuzuschütten, Fallen zu stellen oder Fotos zu machen, ist Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch. Daran ändert auch die beste Absicht nichts. Fotos von der eigenen Seite des Zauns sind erlaubt, solange sie den Befall zeigen und nicht die Personen nebenan.
Köder auf fremdem Grund sind doppelt verboten. Erstens ist es nicht Ihr Grundstück. Zweitens dürfen Antikoagulanzien seit dem 1. Juli 2026 nur noch geschulte berufsmäßige Verwender einsetzen; Privatpersonen dürfen Restbestände laut Stadt Dortmund bis zum 22. Oktober 2026 aufbrauchen und danach weder kaufen noch anwenden. Wer trotzdem Köder über den Zaun wirft, gefährdet Haustiere und Kinder nebenan und macht sich haftbar.
Auch der Pranger ist keine Lösung. Ein Beitrag in der Nachbarschaftsgruppe mit Hausnummer und Namen beschleunigt nichts, sondern blockiert das Gespräch. Das Radar speichert aus demselben Grund keine Hausnummern und keine Betriebsnamen, sondern nur die Postleitzahl und eine grobe Rasterzelle.
Was Sie auf Ihrer Seite tun können
Ratten kommen, wo es Futter gibt. Solange Ihr Garten Nahrung bietet, nützt die Bekämpfung nebenan wenig, weil nachrückende Tiere sich wieder ansiedeln. Die Stadt Dortmund nennt die typischen Anziehungspunkte: offene oder überfüllte Mülltonnen, Essensreste im Freien, gekochte Speisen und Fleisch auf dem Kompost, Winterfütterung von Vögeln, Futter für Hühner, Kaninchen oder Pferde im Freien, dichte Bodendecker und Gerümpel als Versteck. Räumen Sie das weg, und zwar dauerhaft, nicht nur für zwei Wochen.
Dann die Zugänge: Kellerfenster, Lüftungsöffnungen, Spalten unter Garagentoren und Lücken an Rohrdurchführungen. Das Umweltbundesamt empfiehlt Gitter vor Fenstern, Bürstenleisten an Türspalten und Rückstauklappen im Abwasser. Wie Sie Löcher dauerhaft schließen, steht im Artikel Mauselöcher und Rattenlöcher verschließen.
Fallen sind auf Ihrer Seite erlaubt. Eine kräftige Schlagfalle in Rattengröße, aufgestellt in einer Schutzbox an der Wand entlang, ist für Privatpersonen das Mittel der Wahl. Sie muss täglich kontrolliert werden, verletzte Tiere müssen tierschutzgerecht getötet werden. Mehr dazu im Vergleich der Rattenfallen.
Sonderfälle: Kleingarten, Gewerbe, Mehrfamilienhaus
Im Kleingartenverein ist der Vorstand die erste Anlaufstelle. Viele Vereine haben eigene Regeln zu Kompost und Tierhaltung und sprechen den betroffenen Pächter an. Reicht das nicht, gilt der Weg über die Stadt wie überall.
Grenzt Ihr Grundstück an einen Betrieb, eine Gaststätte oder eine Baustelle, melden Sie genauso sachlich. Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen nach dem EU-Hygienerecht ohnehin Schädlinge kontrollieren und dokumentieren und haben meist einen Vertrag mit einem Fachbetrieb. Bei Baustellen ist oft die Kanalbaustelle die Ursache, weil Tiere aus dem Netz verdrängt werden; hier ist die Stadt als Bauherr oder Aufsicht der richtige Adressat.
Im Mehrfamilienhaus sind nicht die Nachbarn in der Wohnung nebenan zuständig, sondern Vermieter oder Hausverwaltung. Wie Mieter melden und was mit den Kosten ist, erklärt der Artikel Ratten in der Mietwohnung.
So melden Sie richtig
Eine gute Meldung enthält Ort, Datum, Uhrzeit, Zahl der Tiere und Fotos von Löchern oder Kot, wenn Sie sie von Ihrer Seite aus machen können. Keine Vermutungen über die Ursache, keine Vorwürfe, keine Namen. Die Behörde braucht Fakten, keine Bewertung.
Rechnen Sie nicht mit einer Rückmeldung am selben Tag. Die Stadt prüft den Hinweis, oft mit einem Ortstermin, und schreibt dann den Eigentümer an. Bis die ersten Köderstationen oder Fallen nebenan stehen, vergehen meist ein bis zwei Wochen, bis der Befall spürbar nachlässt, mehrere Wochen. Melden Sie in dieser Zeit neue Beobachtungen nach, vor allem Tiere am Tag und frische Löcher, damit die Behörde den Verlauf einordnen kann.
Zusätzlich können Sie die Sichtung im Radar melden. Das ersetzt nicht die Meldung an die Stadt, zeigt aber Ihren Nachbarn, dass in der Gegend etwas los ist, und macht Häufungen je Postleitzahl sichtbar. Wer in der Straße eine Vorwarnung per E-Mail abonniert, erfährt, wenn weitere Meldungen dazukommen, und kann rechtzeitig Futter und Zugänge sichern.
Rechtslage auf einen Blick
- § 2 Nr. 12 und § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz: Ratten sind Gesundheitsschädlinge. Werden sie festgestellt und droht die Verbreitung von Krankheitserregern, ordnet die zuständige Behörde die Bekämpfung an.
- § 17 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz: Länder und Kommunen dürfen Eigentümer und Nutzer verpflichten, Befall anzuzeigen und bekämpfen zu lassen. Daraus stammen die Rattenverordnungen der Städte.
- § 123 Strafgesetzbuch: Ein fremdes Grundstück ohne Erlaubnis zu betreten ist Hausfriedensbruch, auch mit guter Absicht.
- Antikoagulanzien dürfen Privatpersonen seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr anwenden; Aufbrauchfrist für Restbestände bis 22. Oktober 2026. Erst recht nicht auf fremdem Grund.
Häufige Fragen
Muss ich den Nachbarn vorher ansprechen, bevor ich melde?
Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Es ist aber der schnellste Weg, weil viele Eigentümer den Befall selbst noch nicht bemerkt haben. Ein kurzes Gespräch oder ein Zettel im Briefkasten klärt oft mehr als ein Verfahren beim Amt. Bleibt die Reaktion aus, geht die Meldung an die Stadt.
Erfährt der Nachbar, dass ich gemeldet habe?
Die Behörde prüft den Hinweis und wendet sich an den Eigentümer. Ob sie den Namen der meldenden Person nennt, hängt von der Stadt ab. Wer das vermeiden möchte, fragt bei der Meldung nach, wie mit den Angaben umgegangen wird. Die Meldung im Radar ist ohne Namen und ohne Adresse.
Darf ich Fallen an die Grundstücksgrenze stellen?
Auf Ihrer Seite der Grenze ja, am besten in einer Schutzbox, damit Katzen, Igel und Kinder nicht hineingreifen. Die Falle muss täglich kontrolliert werden. Auf dem fremden Grundstück ist das nicht erlaubt, und Giftköder sind für Privatpersonen seit 2026 keine Option mehr.
Was ist, wenn das Nachbargrundstück ein Betrieb oder eine Baustelle ist?
Dann gilt dasselbe wie bei einem Wohnhaus: Die Stadt kann den Betreiber zur Bekämpfung verpflichten. Melden Sie Ort, Zeit und was Sie gesehen haben, ohne Vorwürfe. Betriebe mit Lebensmitteln haben ohnehin eigene Pflichten zur Schädlingskontrolle und reagieren meist schnell.
Hilft es, wenn mehrere Nachbarn melden?
Ja. Mehrere Meldungen aus derselben Straße zeigen der Behörde, dass es sich nicht um eine einzelne Sichtung handelt. Die Stadt kann dann öffentliche Flächen und das Kanalnetz mitbehandeln. Im Radar werden solche Häufungen je Postleitzahl sichtbar.
Quellen
- § 17 Infektionsschutzgesetz (Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen)
- § 2 Infektionsschutzgesetz (Begriff Gesundheitsschädling)
- § 123 Strafgesetzbuch (Hausfriedensbruch)
- Stadt Dortmund: Rattenbekämpfung und Fallmanagement
- Stadt Hamburg: Ratten melden (Meldepflicht auf öffentlichem Grund)
Fachliche Quellen
- Ratten im Garten: Was tun und wer ist zuständig? (Knipp, Neumann & Co. GmbH, Bochum, Fachbetrieb)
- Ratten und Mäuse bei Hühnern und Pferden (S. Wagenschwanz GmbH, Hagen, Fachbetrieb)
Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.
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