Ratgeber › Ratten und Mäuse
Ratten im Haus, Keller, Klo: wann meldepflichtig?
Ratten im Keller, auf dem Dachboden, in der Wohnung oder in der Toilette: wer zuständig ist, wann Sie melden müssen und welche Stelle die richtige ist.
Lesezeit etwa 8 Minuten · Stand 08.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Im Haus gelten dieselben Regeln wie im Garten: Verantwortlich ist der Eigentümer, bei Mietern der Vermieter oder die Hausverwaltung. Ob die Stadt informiert werden muss, hängt vom Bundesland ab.
- Eine Ratte in der Toilette kommt fast immer über das Abwasserrohr. Dann ist neben dem Hausbesitzer der Kanalnetzbetreiber gefragt, weil der Befall aus dem öffentlichen Kanal stammen kann.
- Geräusche auf dem Dachboden sind selten Ratten. Meist sind es Marder, Mäuse oder Siebenschläfer, und für die gilt keine Meldepflicht.
- Im Mehrfamilienhaus meldet der Mieter dem Vermieter, der Vermieter beauftragt und meldet der Stadt. Keller, Müllplatz und Hof müssen als Ganzes behandelt werden.
Für Ratten im Haus gelten dieselben Regeln wie für Ratten im Garten. Zuständig ist der Eigentümer, bei Mietern der Vermieter oder die Hausverwaltung. Ob zusätzlich die Stadt informiert werden muss, hängt vom Bundesland ab: In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland ist es Pflicht, in vielen Städten Nordrhein-Westfalens und Schleswig-Holsteins per Ortsrecht ebenfalls, anderswo erwünscht. Der Ort im Haus ändert daran nichts, er ändert aber, wer sonst noch gefragt ist. Eine Ratte in der Toilette ist ein Fall für den Kanalnetzbetreiber, Geräusche auf dem Dachboden sind meist gar keine Ratten.
Keller: der häufigste Ort
Wanderratten leben unten. Das Umweltbundesamt beschreibt ihren Lebensraum mit Kanalisation, Kellern, Ställen und Gebäuden, und genau in dieser Reihenfolge kommen sie an: aus dem Kanal oder dem Erdreich über Lichtschächte, defekte Kellerfenster, Lüftungsöffnungen ohne Gitter, Rohrdurchführungen und Spalten unter Türen. Der Keller bietet Wärme, Ruhe, Vorräte und oft Tierfutter oder Pfandflaschen mit Resten.
Was Sie dort finden, verrät das Ausmaß. Kot von ein bis drei Zentimetern Länge, Schmierspuren an Wänden, angenagte Säcke, ein muffiger Geruch. Eine einzelne Ratte ist selten allein. Nach den Zahlen des Umweltbundesamts bringt ein Weibchen bis zu sechsmal im Jahr durchschnittlich acht Junge zur Welt, die nach zwei Monaten geschlechtsreif sind. Ein Befall, der im Herbst beginnt, ist im Frühjahr ein Problem des ganzen Hauses.
Rechtlich ist der Keller Teil des Grundstücks. Berlin schreibt dem Eigentümer, Nutzungsberechtigten und Besitzer seit April 2026 vor, Befall unverzüglich dem Gesundheitsamt des Bezirks zu melden und eine Fachkraft zu beauftragen. Die Verordnung verlangt in § 7 außerdem, dass die Stellen, an denen Leitungen ins Gebäude führen, abgedichtet werden, damit Ratten nicht eindringen. Bremen formuliert es ähnlich: Gefährdete Gebäudezugänge sichern, bauliche Mängel beseitigen, schadhafte Abwasserleitungen instand setzen. Wie Sie Löcher und Durchführungen dauerhaft schließen, steht unter Löcher am Haus verschließen.
Toilette: der Weg aus dem Kanal
Eine Ratte in der Kloschüssel ist kein Gerücht. Wanderratten schwimmen gut, und das Abwasserrohr vom Kanal bis zur Toilette ist für sie ein normaler Laufweg, besonders bei Rückstau nach Starkregen oder wenn im Kanal gerade bekämpft wird und die Tiere ausweichen. Die Stadt Dortmund und das Umweltbundesamt nennen dieselbe Vorsorge: Rückstauklappen und rattensicheres Bauen am Hausanschluss.
Wenn es passiert: Deckel schließen, mehrmals spülen, die Ratte verschwindet in der Regel zurück ins Rohr. Danach gehört die Sache in zwei Hände. Der Eigentümer lässt den Hausanschluss prüfen und eine Rückstauklappe oder einen Rattenschutz einbauen. Und der Kanalnetzbetreiber der Stadt sollte wissen, dass in diesem Abschnitt Ratten unterwegs sind, denn die Ursache liegt meist im öffentlichen Kanal. Wer dort zuständig ist und wie Sie melden, steht unter Ratten in der Kanalisation. Bremen hat die Grenze 2025 sogar in die Verordnung geschrieben: Für Wartungsschächte auf Privatgrund ist der Eigentümer der Abwasseranlage verantwortlich, für den öffentlichen Kanal der Betreiber.
Dachboden: meist ein anderes Tier
Rascheln, Poltern und Trippeln unter dem Dach lösen oft die Suche nach „Ratten Dachboden“ aus. In den meisten Häusern sind es andere Tiere. Steinmarder poltern laut und hinterlassen Latrinen mit Fell- und Fruchtresten, sie unterliegen dem Jagdrecht und dürfen nur vergrämt werden. Mäuse trippeln leise und hinterlassen Kot in Reiskorngröße. Siebenschläfer sind nachtaktiv, laut und besonders geschützt, für sie ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Wanderratten klettern zwar ausgezeichnet, wie das Umweltbundesamt schreibt, bevorzugen aber Keller und Erdgeschoss. Die Hausratte, die früher Dachböden besiedelte, ist in Deutschland selten geworden.
Bevor Sie also melden, prüfen Sie, was es ist. Kotgröße, Spuren und Zeitpunkt der Geräusche geben den Hinweis, der Fachbetrieb bringt Gewissheit. Für Marder, Mäuse und Siebenschläfer gibt es keine Meldepflicht, für Ratten kann es eine geben.
Wohnung im Mehrfamilienhaus
Im Mehrfamilienhaus läuft die Meldung über zwei Stufen. Der Mieter zeigt den Befall dem Vermieter oder der Hausverwaltung an, das verlangt § 536c BGB bei jedem Mangel. Der Vermieter beauftragt den Fachbetrieb und erstattet die Anzeige bei der Stadt, wo sie Pflicht ist. Berlin beschreibt auf seiner Serviceseite genau diesen Weg und bittet Mieter, sich zuerst an den Vermieter zu wenden. Hamburg weist darauf hin, dass bei Mehrfamilienhäusern in der Regel ein Fachbetrieb nötig ist, weil Keller, Müllplatz, Hof und Hausanschluss als Ganzes behandelt werden müssen.
In der Wohnung selbst tauchen Ratten am ehesten im Erdgeschoss und im Souterrain auf, über Balkontüren, Katzenklappen, undichte Abflüsse und Vorratskammern, die an den Keller grenzen. In höheren Stockwerken sind es fast immer Mäuse. Eine Ratte in der Wohnung ist deshalb ein Hinweis, dass der Weg aus Keller oder Kanal offen steht, und genau dort muss die Bekämpfung ansetzen, nicht in der Küche.
Was Sie als Mieter tun können: den Befall schriftlich anzeigen, Fotos beifügen, den Fachbetrieb in die Wohnung lassen und in der eigenen Küche nichts offen stehen lassen. Was Sie nicht tun sollten: auf eigene Faust Köder verteilen. Köder mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen sind seit dem 25. April 2026 nicht mehr für Privatleute im Handel und ab dem 23. Oktober 2026 auch nicht mehr anzuwenden. Wer die Kosten am Ende trägt, hängt vom Einzelfall ab, mehr dazu unter Ratten und Mietrecht.
Betriebe, Kitas, Pflegeheime: eigene Pflichten
Wer Lebensmittel verarbeitet oder verkauft, hat neben dem Infektionsschutzrecht das Lebensmittelhygienerecht im Nacken. Schädlingsbefall muss dort verhindert, erkannt und dokumentiert werden, und die Lebensmittelüberwachung prüft das bei jeder Kontrolle. Eine Ratte in Lager oder Küche ist deshalb kein Fall für Abwarten, sondern für den Fachbetrieb am selben Tag und für eine Notiz in der Dokumentation. Für Gemeinschaftseinrichtungen geht Berlin seit 2026 noch weiter und verlangt die Meldung ans Gesundheitsamt nicht nur bei Ratten, sondern auch bei Schaben, Pharaoameisen und einer Vielzahl von Fliegen in Kitas, Schulen, Heimen und Kliniken. Wer eine solche Einrichtung betreibt, fragt am besten einmal beim Gesundheitsamt nach, was im eigenen Land gilt, und hält den Ablauf schriftlich fest.
Was nach der Meldung passiert
Die Stadt prüft, ob der Befall aus dem Kanal, von einem Nachbargrundstück oder aus dem Haus selbst stammt. Auf Privatgrund fordert sie den Eigentümer zur Bekämpfung auf. Berlin verlangt anschließend die Mitteilung über Beginn und Abschluss mit einer Bescheinigung der Fachkraft, Bremen die Anzeige der Maßnahmen und des Ergebnisses. Kommt der Befall erkennbar aus dem Kanal, schaltet die Stadt ihren Netzbetreiber ein. Die Bekämpfung im Haus selbst übernimmt der beauftragte Fachbetrieb mit Köderstationen, Fallen und Abdichtung.
So gehen Sie vor
- Ort und Anzeichen festhalten: Kot, Spuren, Löcher, Zeitpunkt der Geräusche, Foto.
- Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich informieren, wenn Sie mieten.
- Bei Ratten in der Toilette zusätzlich den Kanalnetzbetreiber verständigen.
- Stadt melden, wo es Pflicht ist, und auch sonst, damit Kanal und Umgebung mitbehandelt werden. Die Übersicht aller Bundesländer steht unter Ratten melden.
- Zugänge schließen: Gitter vor Lüftungen, Bürstendichtungen unter Kellertüren, Durchführungen mit Stahlwolle und Mörtel.
- Zusätzlich im Radar melden, damit die Nachbarschaft sieht, dass in der Straße etwas los ist.
Rechtslage auf einen Blick
- Berlin, § 5 Schädlingsbekämpfungsverordnung 2026: Eigentümer, Nutzungsberechtigte und Besitzer melden Rattenbefall unverzüglich dem Gesundheitsamt des Bezirksamts und beauftragen eine Fachkraft.
- Berlin, § 7 derselben Verordnung: Stellen, an denen Leitungen ins Gebäude führen, sind so abzudichten, dass Ratten nicht eindringen können.
- Bremen, § 2 und § 5 Rattenbekämpfungsverordnung 2025: Für Wartungsschächte auf Privatgrund ist der Eigentümer der Abwasseranlage verantwortlich. Gefährdete Gebäudezugänge sind zu sichern, schadhafte Abwasserleitungen instand zu setzen.
- § 536c BGB: Mieter zeigen Mängel der Mietsache, dazu zählt Schädlingsbefall, dem Vermieter unverzüglich an.
- Hamburg, Rattenverordnung: Auf Privatgrund sorgt der Eigentümer unverzüglich für die Bekämpfung; bei Mehrfamilienhäusern ist nach Auskunft der Stadt in der Regel ein Fachbetrieb nötig.
Häufige Fragen
Eine Ratte saß in meiner Toilette. Was jetzt?
Deckel zu, Spülung mehrfach betätigen, die Ratte schwimmt meist zurück ins Rohr. Danach den Vermieter oder Eigentümer informieren und den Kanalnetzbetreiber der Stadt verständigen, weil die Tiere aus dem öffentlichen Kanal kommen. Dauerhaft hilft eine Rückstauklappe oder ein Rattenschutz am Hausanschluss, eingebaut vom Fachbetrieb für Sanitär.
Muss ich Ratten im Keller eines Mehrfamilienhauses melden?
Dem Vermieter oder der Hausverwaltung auf jeden Fall, das ist Ihre Pflicht als Mieter. Ob zusätzlich die Stadt informiert werden muss, hängt vom Land ab. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland ist das Pflicht des Eigentümers. Der Vermieter erledigt die Anzeige, Sie können sie zusätzlich selbst erstatten.
Es raschelt nachts auf dem Dachboden. Sind das Ratten?
Meist nicht. Wanderratten leben unten, im Keller, Kanal und Erdreich. Oben sind es eher Marder, die laut poltern, Mäuse mit leisem Trippeln oder Siebenschläfer, die geschützt sind. Prüfen Sie Kot und Spuren, bevor Sie melden, und lassen Sie im Zweifel einen Fachbetrieb schauen.
Wer zahlt die Bekämpfung in der Mietwohnung?
Beauftragt der Vermieter, zahlt zunächst er. Ob er die Kosten vom Mieter zurückfordern kann, hängt vom Einzelfall ab: bei einem Mangel am Gebäude nicht, bei nachweislich eingeschlepptem Befall möglicherweise. Mieter, die selbst einen Fachbetrieb bestellen, zahlen dessen Rechnung selbst.
Gilt für Lebensmittelbetriebe und Kitas etwas anderes?
Ja. Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen Schädlingsbefall nach Lebensmittelhygienerecht verhindern und dokumentieren. Berlin verlangt für Gemeinschaftseinrichtungen die Meldung ans Gesundheitsamt auch bei Schaben, Pharaoameisen und vielen Fliegen. Fragen Sie beim Gesundheitsamt oder der Lebensmittelüberwachung nach.
Quellen
- Berlin: Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 22. April 2026, § 5 Pflichten und § 7 Sicherungsmaßnahmen
- Bremen: Rattenbekämpfungsverordnung vom 1. Oktober 2025, § 2 verpflichtete Person und § 5 Bekämpfung
- Umweltbundesamt: Wanderratte, Lebensweise und Vorbeugung
- Hamburg: Ratten melden, Institut für Hygiene und Umwelt
- § 536c BGB, Anzeige von Mängeln durch den Mieter
Fachliche Quellen
- Geräusche in der Wand: Ratte, Maus oder Marder? (Knipp, Neumann & Co. GmbH, Bochum, Fachbetrieb)
- Ratten vorbeugen: Schwachstellen am Haus (S. Wagenschwanz GmbH, Hagen, Fachbetrieb)
Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.
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