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Rattengift für Privatpersonen: Was 2026 noch erlaubt ist

Rattengift mit Blutgerinnungshemmern ist für Verbraucher ausgelaufen. Was Sie noch kaufen dürfen, wie das Abgabegespräch läuft und was stattdessen hilft.

Lesezeit etwa 9 Minuten · Stand 08.10.2026

Baumarktregal mit abgeschlossener Glasvitrine und leerem Regalbrett
Illustration, keine Abbildung zur Artbestimmung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rattengift mit Blutgerinnungshemmern gibt es für Privatpersonen nicht mehr. Der Handel endete am 25. April 2026, die Verwendung von Restbeständen am 22. Oktober 2026.
  • Seit dem 1. Juli 2026 dürfen nur noch geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde solche Köder einsetzen, und nur bei nachgewiesenem Befall.
  • Die einzige Ausnahme für Verbraucher ist ein Köder mit Alphachloralose gegen Hausmäuse in geschlossenen Gebäuden. Gegen Ratten ist er nicht zugelassen.
  • Jedes Rodentizid wird seit 2025 nur nach einem Abgabegespräch verkauft, auch online per Telefon oder Video. Alte Bestände gehören zur Schadstoffsammlung.

Wer heute „Rattengift kaufen“ sucht, landet bei einer Rechtslage, die sich innerhalb eines Jahres grundlegend geändert hat. Köder mit Blutgerinnungshemmern, jahrzehntelang der Standard im Baumarkt, sind für Privatpersonen ausgelaufen. Der letzte Verkaufstag war der 25. April 2026, der letzte Tag für die Verwendung von Restbeständen ist der 22. Oktober 2026. Seit dem 1. Juli 2026 dürfen nur noch geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde solche Köder ausbringen. Dieser Artikel erklärt, was das für Sie bedeutet, was Sie noch kaufen können, wie der Kauf abläuft und was stattdessen gegen Ratten hilft.

Welche Wirkstoffe betroffen sind

Rattengift bedeutete in der Praxis fast immer Antikoagulanzien, also Wirkstoffe, die die Blutgerinnung unterbinden. Das Tier frisst den Köder und verblutet innerhalb einiger Tage innerlich. Zur ersten Generation gehören Warfarin, Chlorophacinon und Coumatetralyl, zur zweiten Generation Bromadiolon, Difenacoum, Brodifacoum, Difethialon und Flocoumafen. Die zweite Generation war für Verbraucher schon länger nicht mehr erhältlich. Zuletzt stand vor allem Coumatetralyl in den Regalen.

Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, kurz BAuA, erfüllt die gesamte Wirkstoffgruppe mindestens ein Ausschlusskriterium des EU-Biozidrechts. Die Stoffe gelten als fortpflanzungsgefährdend, reichern sich in der Umwelt an und vergiften Hunde, Katzen, Füchse und Greifvögel, die vergiftete Nager fressen. Deshalb wurden die Zulassungen für die breite Öffentlichkeit nicht verlängert, und deshalb ist die Verwendung seit Juli 2026 an Sachkunde gebunden.

Cholecalciferol, ein Vitamin-D-Wirkstoff, der als Alternative eingeführt wurde, ist ebenfalls nur für berufsmäßige Verwender zugelassen. Für Verbraucher bleibt ein einziger Wirkstoff: Alphachloralose, ein Betäubungsmittel, das nur gegen Hausmäuse in geschlossenen Gebäuden zugelassen ist. Die Mäuse fallen nach dem Fressen in ein Koma und kühlen aus. Gegen Ratten ist das Mittel weder geeignet noch zugelassen, und Katzen reagieren empfindlich darauf.

Die Stichtage im Überblick

WasBis wannGrundlage
Verkauf von Verbraucherprodukten mit Antikoagulanzien25. April 2026BAuA-Helpdesk, Produktart 14
Verwendung von Restbeständen durch Verbraucher22. Oktober 2026BAuA-Helpdesk, Produktart 14
Antikoagulanzien nur noch für Sachkundigeseit 1. Juli 2026§ 15c Gefahrstoffverordnung
Keine befallsunabhängige Dauerbeköderung mehrseit 1. Juli 2026, ein Jahr Abverkauf und AufbrauchUmweltbundesamt
Selbstbedienungsverbot und Abgabegespräch für Rodentizideseit 1. Januar 2025§ 10, § 12 ChemBiozidDV

Die Fristen für geänderte Zulassungen, die weiterhin für Profis gelten, weichen ab. Für Privatpersonen zählen die beiden Daten in den ersten Zeilen.

Wie der Kauf eines Rodentizids heute abläuft

Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Rodentizide ein Selbstbedienungsverbot. Nach § 10 der Chemikalien-Biozidrechts-Durchführungsverordnung dürfen solche Produkte nur so angeboten werden, dass Kundinnen und Kunden keinen freien Zugriff haben, also hinter der Theke oder im verschlossenen Schrank. Vor dem Kauf führt eine sachkundige Person ein Abgabegespräch: Anwendung, Alternativen, Gefahren, Schutzmaßnahmen, Lagerung, Entsorgung. Sie prüft außerdem, ob das Produkt überhaupt an Sie abgegeben werden darf.

Für den Online- und Versandhandel regelt § 12 dasselbe mit einer Besonderheit: Das Abgabegespräch findet per Telefon oder Video statt, vor dem Abschluss des Kaufvertrags, und der Anbieter muss das nachweisbar dokumentieren. Ein Shop, der Rattengift in den Warenkorb legen lässt und ohne Rückfrage verschickt, hält diese Vorgaben nicht ein. Produkte, die laut Kennzeichnung nur für berufsmäßige Verwender zugelassen sind, dürfen an Privatpersonen gar nicht abgegeben werden, auch nicht nach einem Gespräch. Wer online ein Angebot für „Profi-Rattengift“ ohne Nachweis der Sachkunde sieht, sollte die Finger davon lassen.

Ein Blick auf das Etikett hilft bei der Einordnung. Jedes zugelassene Biozidprodukt trägt eine Zulassungsnummer, die sich in der Produktdatenbank der BAuA nachschlagen lässt. Dort steht auch die Verwenderkategorie: „breite Öffentlichkeit“ oder „berufsmäßige Verwender“. Ein Produkt ohne Zulassungsnummer, mit fremdsprachigem Etikett oder mit dem Vermerk für berufsmäßige Verwender gehört nicht in einen Privathaushalt, egal wie es angeboten wird.

Was im Handel noch steht

Im Baumarkt und im Fachhandel finden Sie heute vier Dinge:

  • Giftfreie Monitoringköder. Blöcke oder Pasten ohne Wirkstoff, an denen Fraßspuren zeigen, ob Tiere unterwegs sind. Frei verkäuflich und seit 2026 die Grundlage jeder Bekämpfung, weil Köder mit Wirkstoff nur bei nachgewiesenem Befall liegen dürfen.
  • Köderstationen. Verschlossene Boxen, in die giftfreie Köder oder Schlagfallen gehören. Wie Sie sie aufstellen und kontrollieren, steht im Artikel über Köderstationen richtig aufstellen.
  • Fallen. Schlagfallen in Rattengröße, Schutzboxen, digitale Fallen mit Fangmeldung. Die Typen vergleicht der Artikel Rattenfalle im Vergleich.
  • Alphachloralose-Köder gegen Hausmäuse. Nur für Innenräume, nur in Köderstationen, nur nach Abgabegespräch.

Was es nicht mehr gibt, sind Körner, Pasten oder Blöcke mit Blutgerinnungshemmern für Privatpersonen. Angebote mit solchen Produkten stammen entweder aus Restbeständen, die nicht mehr verkauft werden dürfen, oder aus dem Ausland, wo die deutsche Zulassung nicht gilt.

Was mit alten Beständen geschieht

Ein angebrochener Beutel aus dem Baumarkt darf bis zum 22. Oktober 2026 nach Gebrauchsanweisung verwendet werden: in einer verschlossenen Köderstation, nur bei festgestelltem Befall, mit regelmäßiger Kontrolle. Danach ist Schluss. Reste sind gefährlicher Abfall. Sie gehören nicht in den Restmüll, nicht in die Toilette und nicht auf den Kompost, sondern zur Schadstoffsammelstelle oder zum Schadstoffmobil Ihrer Stadt, möglichst in der Originalverpackung.

Tote Tiere, die Sie nach einer Giftanwendung finden, fassen Sie nur mit Handschuhen an und entsorgen sie in einem dicht verschlossenen Beutel über den Hausmüll oder eine Tierkörperbeseitigungsanstalt. Der Beutel schützt Hunde, Katzen und Greifvögel vor einer Sekundärvergiftung.

Was stattdessen gegen Ratten hilft

Das Umweltbundesamt stellt Fallen vor Gift, besonders bei einzelnen Tieren in Privathaushalten. Wirksam ist eine Reihenfolge, die ohne Wirkstoff auskommt:

  1. Futter entziehen. Keine Essensreste auf den Kompost, Vogelfutter nur in Futtersäulen, Kleintierfutter in festen Behältern, Mülltonnen geschlossen, Fallobst aufsammeln. Ratten bleiben nur, wo sie fressen können.
  2. Einstiege verschließen. Löcher in Kellerwänden, Lücken an Rohrdurchführungen, defekte Kellerfenster, Spalten unter Toren. Material und Vorgehen beschreibt der Artikel über das Verschließen von Löchern am Haus.
  3. Fallen auf den Laufwegen. Kräftige Schlagfallen in Rattengröße, in Schutzboxen, an Wänden entlang, einige Tage unscharf mit Köder, dann scharf. Kontrolle mindestens täglich, besser alle 12 Stunden.
  4. Fachbetrieb bei Befall. Mehrere Tiere, Kot an vielen Stellen, Ratten aus dem Kanal, ein Mehrfamilienhaus oder ein Betrieb mit Lebensmitteln: Hier darf ein sachkundiger Betrieb Köder mit Wirkstoff einsetzen, muss den Befall nachweisen, die Köderstellen mindestens wöchentlich kontrollieren und die Köder am Ende entfernen.

Was nicht hilft, sind Ultraschallgeräte, Hausmittel wie Pfeffer oder Backpulver und selbst gemischte Köder. Nach bisherigem Kenntnisstand des Umweltbundesamts haben sich Geräte mit Schall, Ultraschall oder elektromagnetischen Feldern als wirkungslos erwiesen. Mehr dazu im Artikel Ratten im Garten vertreiben.

Melden bleibt Pflicht

Die neue Rechtslage ändert nichts an der Meldepflicht. Ratten gelten als Gesundheitsschädlinge, und in den meisten Städten müssen Sichtungen auf öffentlichen Flächen gemeldet werden, in vielen auch Befall auf dem eigenen Grundstück. Welche Stelle zuständig ist und wie der Weg aussieht, steht im Wegweiser Ratten melden: Pflicht und Stellen. Zusätzlich können Sie Ihre Sichtung hier eintragen, damit Nachbarn sehen, dass in der Gegend etwas los ist: Sichtung im Radar melden.

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Rechtslage auf einen Blick

  • Antikoagulanzien erfüllen Ausschlusskriterien des EU-Biozidrechts. Die Zulassungen für die breite Öffentlichkeit wurden nicht verlängert; seit 1. Juli 2026 sind sie nach § 15c Gefahrstoffverordnung geschulten berufsmäßigen Verwendern mit Sachkunde vorbehalten (BAuA).
  • Verbraucherprodukte mit Antikoagulanzien: Bereitstellung auf dem Markt bis 25. April 2026, Verwendung bis 22. Oktober 2026 (BAuA-Helpdesk, Produktart 14).
  • § 10 ChemBiozidDV: Rodentizide dürfen nicht in Selbstbedienung angeboten werden. § 12: Im Online- und Versandhandel muss vor Vertragsschluss ein Abgabegespräch per Telefon oder Video durch eine sachkundige Person stattfinden.
  • Befallsunabhängige Dauerbeköderung wird seit 1. Juli 2026 nicht mehr zugelassen; Köder nur bei festgestelltem Befall, Kontrolle mindestens wöchentlich, Entfernen nach Abschluss (Umweltbundesamt).

Häufige Fragen

Darf ich Rattengift noch im Baumarkt kaufen?

Köder mit Blutgerinnungshemmern nicht mehr, die Verbraucherzulassungen sind ausgelaufen. Was Sie finden, sind giftfreie Monitoringköder, Fallen, Köderstationen und gegen Hausmäuse Produkte mit Alphachloralose. Diese stehen nicht frei im Regal, sondern werden nach einem Abgabegespräch verkauft.

Ich habe noch Rattengift im Keller. Darf ich es aufbrauchen?

Nur bis zum 22. Oktober 2026 und nur nach Gebrauchsanweisung in einer verschlossenen Köderstation. Danach ist die Verwendung nicht mehr zulässig. Reste geben Sie bei der Schadstoffsammelstelle oder beim Schadstoffmobil Ihrer Stadt ab, nicht in den Restmüll.

Im Internet wird Rattengift ohne Rückfrage verschickt. Ist das legal?

Ein Shop muss vor dem Kauf ein Abgabegespräch per Telefon oder Video führen und prüfen, dass Sie das Produkt verwenden dürfen. Produkte für berufsmäßige Verwender darf er an Privatpersonen gar nicht abgeben. Fehlt beides, verstößt der Anbieter gegen die Chemikalien-Biozidrechts-Durchführungsverordnung.

Warum wurde Rattengift für Privatleute verboten?

Blutgerinnungshemmer erfüllen Ausschlusskriterien des EU-Biozidrechts: Sie sind fortpflanzungsgefährdend, reichern sich in der Umwelt an und vergiften Haustiere und Wildtiere über gefressene Nager. Die Zulassung für die breite Öffentlichkeit wurde deshalb nicht verlängert.

Was hilft gegen Ratten, wenn ich kein Gift mehr bekomme?

Futterquellen beseitigen, Einstiege verschließen, kräftige Schlagfallen in Schutzboxen auf den Laufwegen und bei mehreren Tieren oder Befall aus dem Kanal ein Fachbetrieb. Der darf Köder mit Wirkstoff einsetzen und muss den Befall nachweisen und dokumentieren.

Muss ich Ratten melden, auch wenn ich sie selbst bekämpfe?

In fast allen Städten ja, wenn die Tiere auf öffentlichen Flächen auftauchen, und in vielen Städten auch bei Befall auf dem eigenen Grundstück. Die zuständige Stelle und der Meldeweg stehen im Wegweiser Ratten melden. Zusätzlich können Sie die Sichtung hier im Radar eintragen.

Quellen

Fachliche Quellen

Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.

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