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Maulwurf im Garten: besonders geschützt, was erlaubt ist
Maulwürfe dürfen weder gefangen noch getötet werden. Was Vergrämung bringt, welche Mittel Mythen sind und wie Sie Maulwurf und Wühlmaus sicher unterscheiden.
Lesezeit etwa 9 Minuten · Stand 08.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Der Europäische Maulwurf ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Fangen, Verletzen, Töten und das Zerstören seiner Gänge sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bußgeld bis 50.000 Euro.
- Erlaubt ist nur das Vergrämen: Lärm, Erschütterung und Gerüche im Gang, dazu Hügel abtragen und Rasen walzen. Eine belegte Wirkung hat keine dieser Methoden, viele Maulwürfe bleiben trotzdem.
- Ultraschallpfähle, Karbid, Abgase, Fallen und Lebendfallen scheiden aus. Lebendfang ist verboten, und gefangene Maulwürfe verhungern innerhalb von Stunden.
- Maulwürfe fressen keine Pflanzen. Wer abgefressene Wurzeln findet, hat eine Schermaus im Garten, und die darf bekämpft werden. Die Verwühlprobe unterscheidet beide.
- Ausnahmen genehmigt nur die Naturschutzbehörde, in der Praxis für Deiche oder Sportanlagen, nicht für den Rasen hinter dem Haus.
Der Maulwurf ist in Deutschland besonders geschützt. Das heißt konkret: Sie dürfen ihn nicht fangen, nicht verletzen, nicht töten und seine Gänge nicht zerstören. Erlaubt ist nur, ihn zu vergrämen, also mit Lärm, Erschütterung oder Geruch zum Umzug zu bewegen. Wer das Verbot missachtet, riskiert eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Dieser Artikel erklärt, woher der Schutz kommt, was Vergrämung wirklich leistet, welche Mittel aus dem Baumarkt Geldverschwendung oder gleich verboten sind, und wie Sie herausfinden, ob überhaupt ein Maulwurf gräbt. Denn in vielen Gärten ist der Täter eine Wühlmaus, und für die gelten andere Regeln.
Woher der Schutz kommt
Die Bundesartenschutzverordnung arbeitet bei Säugetieren mit einem Sammeleintrag. Anlage 1 erklärt alle heimischen Säugetierarten für besonders geschützt und nimmt nur einzelne Arten ausdrücklich aus: darunter Wanderratte, Hausratte, Hausmaus, Schermaus, Feld-, Erd- und Rötelmaus. Der Europäische Maulwurf, Talpa europaea, steht nicht auf dieser Ausnahmeliste. Damit greift für ihn der volle Schutz des § 44 Bundesnaturschutzgesetz: Es ist verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten, und es ist verboten, seine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Die Gänge und Nestkammern unter Ihrem Rasen sind solche Ruhestätten.
Der Gesetzgeber hat dafür Gründe. Der Maulwurf ist kein Schädling, sondern ein Insektenfresser mit einem Gebiss, das keine Wurzel anrührt. Nach Angaben der sächsischen Gartenakademie bestehen bis zu drei Viertel seiner Nahrung aus Regenwürmern, dazu kommen Engerlinge, Schnecken und andere Bodentiere. Ein Maulwurf frisst also genau die Larven, die den Rasen von unten anfressen, und lockert nebenbei den Boden. Seine Anwesenheit zeigt, dass im Boden Leben ist.
Was verboten ist
Die Verbote klingen abstrakt, sind im Garten aber sehr konkret:
- Fallen jeder Art. Schlagfallen, Zangenfallen und Wühlmausfallen töten oder verletzen, beides ist untersagt. Auch Lebendfallen sind kein Ausweg: Das Fangen selbst ist verboten, und ein Maulwurf, der nicht alle paar Stunden frisst, stirbt im Käfig.
- Gas, Karbid, Abgase, Köder. Alles, was in den Gang geleitet oder gelegt wird, um das Tier zu töten, fällt unter das Tötungsverbot. Karbid und Auspuffabgase sind außerdem keine zugelassenen Mittel nach dem Pflanzenschutzgesetz.
- Gänge zerstören. Wer das Gangsystem planmäßig aufgräbt, flutet oder zuschüttet, beschädigt die Ruhestätte. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob das Tier dabei zu Schaden kommt.
- Stören während der Aufzucht. Die Jungen kommen im Frühjahr zur Welt, im Juni verlassen sie das Revier der Mutter. In dieser Zeit entstehen die meisten neuen Hügel, weil die Jungtiere eigene Gangsysteme anlegen. Ausgerechnet dann sind Eingriffe am empfindlichsten.
Die Konsequenz steht in § 69 Bundesnaturschutzgesetz: Für Verstöße gegen die Zugriffsverbote droht eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Die Bußgeldkataloge der Länder setzen die Regelsätze fest, die Behörde entscheidet im Einzelfall. Dazu kommt § 1 Tierschutzgesetz, das jedem Tier Schmerzen und Leiden ohne vernünftigen Grund erspart, und ein schöner Rasen ist kein vernünftiger Grund.
Was erlaubt ist: Vergrämen, mit begrenzter Aussicht
Vergrämung bedeutet, dem Maulwurf das Revier zu verleiden, ohne ihn zu verletzen. Maulwürfe nehmen Erschütterungen, Geräusche und Gerüche sehr fein wahr, denn sie orientieren sich fast blind. Darauf setzen alle erlaubten Methoden:
- Erschütterung und Lärm. Holzpfähle in die Hügel schlagen und regelmäßig dagegen klopfen, oft den Rasen mähen, Kinder spielen lassen. Das stört, vertreibt aber nur, wenn es über Wochen anhält.
- Gerüche im Gang. Die sächsische Gartenakademie nennt Pflanzenteile wie Nussbaumblätter, Knoblauchzehen, Thuja- und Holunderzweige, die in die Gänge gebracht werden. Kommerzielle Vergrämungsmittel arbeiten nach demselben Prinzip. Begonnen wird im Zentrum des Befalls, dann schrittweise nach außen.
- Hügel abtragen, Rasen walzen. Die lockere Erde der Hügel ist unkrautfrei und fein, viele Gärtner nutzen sie für Anzuchtkästen. Der Gang darunter bleibt dabei unberührt, das ist der Unterschied zum Zerstören.
- Beete schützen. Ein engmaschiges Drahtgitter, waagerecht unter einer neu angelegten Rasenfläche oder senkrecht als Beetrand eingegraben, hält den Maulwurf fern, ohne ihn zu berühren.
Ehrlich bleibt dabei: Für keine dieser Methoden gibt es einen Wirkungsnachweis, und ein vertriebener Maulwurf hat zwei Wege. Entweder zieht er in den Nachbargarten, oder er kommt zurück, sobald die Störung aufhört. Die Stadt Heidelberg, die ihre Gartenbesitzer seit Jahren schult, stellt zu Abschreckgeräten mit Schall oder Vibration fest, dass sie wenig oder nichts bewirken. Das gilt für Solar-Maulwurfschrecks ebenso wie für Ultraschallpfähle. Erlaubt sind sie, nützlich selten.
Von Petroleum, Benzin oder anderen Lösungsmitteln in den Gängen rät das sächsische Landesamt ausdrücklich ab. Sie verstoßen gegen wasserrechtliche Vorschriften, verderben den Geschmack benachbarter Gemüsepflanzen und können das Tier vergiften, was wieder das Tötungsverbot berührt.
Maulwurf oder Wühlmaus: die Verwühlprobe
Bevor Sie Zeit in Vergrämung stecken, lohnt eine Prüfung. Die meisten Schäden, die Gartenbesitzer dem Maulwurf anlasten, stammen von der Schermaus, der Großen Wühlmaus. Sie ist reiner Pflanzenfresser und holt sich Blumenzwiebeln, Möhren, Porree und die Wurzeln junger Obstbäume. Ein Maulwurf lässt Pflanzen in Ruhe, auch wenn er mit seinen Gängen einmal eine Wurzel freilegt.
Der sichere Test ist die Verwühlprobe, wie sie die sächsische Gartenakademie beschreibt: Öffnen Sie das Gangsystem an einigen Stellen auf etwa 30 Zentimeter und markieren Sie die Öffnungen. Nach einigen Stunden, spätestens am nächsten Morgen, sehen Sie nach. Eine Wühlmaus hat die Eingänge dann mit Erde verstopft, oft mehr als zehn Zentimeter tief. Der Maulwurf lässt sich Zeit, beseitigt den Schaden häufig erst nach Tagen und gräbt dann die Stelle durch oder umgeht sie seitlich.
Auch die Form verrät den Bewohner. Maulwurfgänge haben im Querschnitt die Form eines auf der Seite liegenden Eis, der Hügel liegt genau über dem Gang. Wühlmausgänge sind rund bis hochoval, der Erdauswurf liegt seitlich daneben. Beide Arten nutzen allerdings gern dieselben Gangsysteme, weshalb die Verwühlprobe das letzte Wort hat. Zeigt sie auf die Schermaus, dürfen Sie handeln. Wie, steht im Artikel Wühlmausfalle: erlaubt, welche Falle, wie aufstellen. Und wenn die Löcher eher nach Ratte aussehen, hilft der Vergleich unter Ratten im Garten vertreiben.
Wann der Maulwurf besonders aktiv ist
Hügel entstehen das ganze Jahr, aber nicht gleichmäßig. Im Frühjahr und Herbst gräbt der Maulwurf am meisten, weil er den Regenwürmern folgt, die bei Nässe nach oben und bei Trockenheit oder Frost in die Tiefe wandern. Im Juni kommt der zweite Schub: Die herangewachsenen Jungtiere verlassen die Mutter und legen eigene Reviere an. Ein Maulwurf lebt als Einzelgänger, ein Garten beherbergt deshalb meist nur ein Tier, dessen Gangsystem mehrere hundert Meter lang sein kann. Die vielen Hügel bedeuten also nicht viele Maulwürfe, sondern einen fleißigen. Wann welche Art im Jahr in Erscheinung tritt, zeigt der Schädlingskalender.
Ausnahmen: nur mit Genehmigung, praktisch nie für Hausgärten
Das Gesetz kennt Ausnahmen. Nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz können die Naturschutzbehörden im Einzelfall Ausnahmen von den Verboten zulassen, etwa zur Abwendung ernster land-, forst- oder wasserwirtschaftlicher Schäden, im Interesse der Gesundheit oder der öffentlichen Sicherheit. Voraussetzung ist immer, dass es keine zumutbare Alternative gibt und sich der Bestand der Art nicht verschlechtert. In der Praxis werden solche Genehmigungen für Deiche erteilt, deren Standsicherheit Gänge gefährden, für Sportanlagen oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Ein Hügel im Vorgarten erfüllt keine dieser Voraussetzungen.
Zuständig ist die Naturschutzbehörde des Landes. In Nordrhein-Westfalen ist das die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt, in Bayern sind die Regierungen als höhere Naturschutzbehörden zuständig. Wer unsicher ist, fragt dort nach, bevor er handelt. Nachfragen ist kostenlos, ein Bußgeldverfahren nicht.
Mit dem Maulwurf leben
Wer den Maulwurf nicht loswird, und das ist der Normalfall, kann mit ihm leben. Die Hügelerde ist feiner und unkrautfreier als jede gekaufte Anzuchterde. Die Gänge lockern und belüften verdichteten Boden, und das Tier räumt Engerlinge und Schnecken aus dem Beet, bevor sie Schaden anrichten. Für den Rasen bleibt die Routine aus Abtragen und Walzen, für Beete das Drahtgitter. Wer dagegen abgefressene Wurzeln findet, hat einen anderen Bewohner, und für den gibt es Fallen, die erlaubt sind. Wie sie aufgestellt werden und was dabei das Tierschutzgesetz verlangt, lesen Sie im Artikel über Lebendfallen und ihre Pflichten und in der Anleitung zur Wühlmausfalle.
Rechtslage auf einen Blick
- Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung: Alle heimischen Säugetierarten sind besonders geschützt, ausgenommen die dort einzeln genannten Arten wie Schermaus, Wanderratte oder Hausmaus. Der Maulwurf (Talpa europaea) steht nicht auf der Ausnahmeliste.
- § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Bundesnaturschutzgesetz: Es ist verboten, Tieren besonders geschützter Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.
- § 69 Abs. 2 und 7 Bundesnaturschutzgesetz: Verstöße gegen diese Verbote sind Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro.
- § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz: Die Naturschutzbehörden können im Einzelfall Ausnahmen zulassen, etwa zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit, und nur, wenn zumutbare Alternativen fehlen.
- § 1 Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das gilt auch beim Vergrämen.
Häufige Fragen
Darf ich einen Maulwurf fangen und woanders aussetzen?
Nein. Schon das Fangen ist nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz verboten, unabhängig davon, was danach mit dem Tier geschieht. Dazu kommt der Tierschutz: Ein Maulwurf muss fast ständig fressen und überlebt wenige Stunden in einer Falle nicht. Wer ihn loswerden will, darf ihn nur vergrämen.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich einen Maulwurf töte?
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht in § 69 für das Töten, Fangen oder Verletzen besonders geschützter Tiere eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro vor. Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, legen die Bußgeldkataloge der Länder und die Behörde fest. Auch das Zerstören der Gänge, also der Ruhestätten, fällt unter das Verbot.
Was darf ich gegen Maulwurfshügel im Rasen tun?
Die Hügel abtragen, die lockere Erde verteilen oder für Anzuchtkästen nutzen und den Rasen walzen. Der Gang darunter bleibt unberührt. Verboten ist, den Gang aufzugraben und zu zerstören oder Gas, Köder und Fallen hineinzubringen.
Helfen Ultraschall oder Solar-Maulwurfschreck?
Belastbare Belege gibt es nicht. Maulwürfe nehmen Erschütterungen und Geräusche zwar wahr, gewöhnen sich aber an gleichförmige Reize. Die Stadt Heidelberg stellt zu Abschreckgeräten nüchtern fest, dass sie wenig oder nichts bewirken. Erlaubt sind die Geräte, weil sie das Tier nicht verletzen.
Woran erkenne ich, ob es ein Maulwurf oder eine Wühlmaus ist?
Der Maulwurf frisst keine Pflanzen, seine Gänge haben die Form eines liegenden Eis, der Hügel sitzt mittig darüber. Die Wühlmaus frisst Wurzeln ab, ihre Gänge sind rund bis hochoval, der Erdauswurf liegt seitlich. Sicherheit gibt die Verwühlprobe: Gang 30 Zentimeter öffnen, die Wühlmaus verschließt ihn binnen Stunden, der Maulwurf erst nach Tagen.
Kann ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen?
Zuständig ist die Naturschutzbehörde, in Nordrhein-Westfalen die Untere Naturschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in Bayern die Regierung als höhere Naturschutzbehörde. Genehmigt wird nach § 45 Abs. 7 nur bei ernsten Schäden oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, etwa an Deichen oder Sportanlagen, und nur, wenn es keine zumutbare Alternative gibt. Für einen Hausgarten ist das praktisch ausgeschlossen.
Quellen
- Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung: besonders geschützte Arten (Mammalia spp. mit Ausnahmen)
- § 44 Bundesnaturschutzgesetz: Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
- § 69 Bundesnaturschutzgesetz: Bußgeldvorschriften
- § 45 Bundesnaturschutzgesetz: Ausnahmen
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Gartenakademie: Große Wühlmaus und Maulwurf im Garten (PDF)
Zahlen und Rechtslage zuletzt geprüft am 08.10.2026. Keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Genehmigungen und Bußgeldern entscheidet die zuständige Behörde Ihrer Stadt.
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